Existenzgründung

Existenzgründung im Friseurhandwerk: auch Anmeldungen bei Behörden gehören dazu

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 9:33 pm

Der eigene Chef oder Chefin zu sein, ist der Traum von vielen. Eine der Branchen in denen es oft zu Existenzgründungen kommt, ist das Friseurhandwerk. Zur Existenzgründung im Friseurhandwerk gehört neben der Finanzplanung und Konzeption vom zukünftigen Salon auch diverse behördliche Anmeldungen um sich als Frisör selbständig machen zu können.

Das Friseurhandwerk gehört in Deutschland zu den sogenannten meisterpflichtigen Berufen. Um sich als Frisör selbständig machen zu können, muss eine entsprechende Meisterausbildung oder ein angestellter Meister im Friseurhandwerk vorhanden sein. Ohne eine Meisterausbildung oder einen angestellten Meister ist eine Existenzgründung im Friseurhandwerk in der Regel nicht möglich. Ausnahmen sind nur über die Gesellenregelung in leitender Stellung oder über die Reisegewerbekarte möglich. Hierbei sind gesonderte Anmeldungen bei der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt zu stellen.

Das Friseurhandwerk ist eine gewerbliche Tätigkeit, um einen Friseursalon eröffnen zu können bedarf es einer Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt. Ohne eine Gewerbeerlaubnis darf man keinen Friseursalon eröffnen. Bevor die behördliche Anmeldungen beim Gewerbeamt vorgenommen werden können, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständige Handwerkskammer gestellt werden. Erst mit der erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer, kann der Behördengang beim Gewerbeamt vorgenommen werden. Beim Gewerbeamt erfolgt anhand der Eintragung in der Handwerksrolle die gewerbliche Anmeldung. Hierbei müssen die persönlichen Daten sowie die Daten zum zukünftigen Betrieb angegeben werden. Die behördlichen Anmeldungen beim Gewerbeamt und Handwerkskammer sind kostenpflichtig. Neben der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt ist in der Regel kein weiterer Behördengang notwendig. Weitere behördliche Anmeldungen wie beim Finanzamt, werden vom Gewerbeamt anhand der Gewerbeanmeldung vorgenommen. Werden Mitarbeiter beschäftigt sind weitere Anmeldungen bei den Sozialversicherungen sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft notwendig.

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Erfolgreich einen Kundenstamm aufbauen im Friseurhandwerk – Kundenakquise – Tipps und Tricks für den Anfang

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 9:26 pm

Jedes Geschäft steht und fällt mit seinen Kunden.
Kernaufgabe eines jeden Unternehmens ist es daher die Gewinnung stetig neuer Kunden. Kurz und bündig „sich selbständig einen Kundenstamm aufbauen! “. Die stetige Kundenakquise ist somit unumgänglich.

Welche Tipps geben einem hier die Profis?

Eigene Stärken ausschöpfen wäre z.B. einer dieser Tipps.
Einzigartigkeit der Dienstleistung, oder des Produktes, ist ein weiterer Punkt.

Welche Stärken habe ich als kleiner Betrieb im Friseurhandwerk?
Im Vergleich zu großen Unternehmen ist ein nahezu unbezahlbarer Vorteil bei der Kundenpflege, ebenso wie bei der Kundenakquise, die räumliche Nähe zum Kunden. Der Kunde wohnt meist in der Nachbarschaft des Betriebes. Er sieht jeden Tag das Schaufenster auf dem Weg zum Einkauf. Ist der Kunde einmal im Geschäft können sie die ganze Stärke des persönlichen Gespräches zum Einsatz bringen.

Doch wie bringt man zunächst den Laufkunden ins Geschäft?

Dazu gibt es eine ganze Reihe von Marketinginstrumenten, die natürlich auch dem Friseurhandwerk zur Verfügung stehen. Sonderaktionen, wie „Kunde wirbt Kunde“ wäre einer der Tipps die hier zu nennen wären. Man muss auf sich aufmerksam zu machen wissen. Welche Maßnahmen im einzelnen wirksam sind kommt kommt auf viele Faktoren an. In der Regel wirksam sind gekonnte Dekoration des Schaufensters, bei wirkungsvoller Einarbeitung spezieller Angebote. Bonushefte für die Kundenbindung. „Jeder 5. Haarschnitt zum halben Preis“ wäre hierzu ein Stichwort. „Mund zu Mund Propaganda“ ist bekannterweise die wirkungsvollste Werbung. Durch sie lässt sich der Kundenstamm aufbauen und am wirkungsvollsten erweitern. Als Bonus für den Unternehmer übernimmt der Kunde hierbei selbständig die Kundenakquise. Den Kunden hierzu zu bewegen ist der eigentliche Trick. Letztlich ist es jedoch ganz einfach. Es sind die kleinen Gesten, eine kostenlose kurze Kopfmassage, die Nachfrage nach der Befindlichkeit des Kindes, es war doch beim letzten Besuch so schlimm erkältet. … Es sind die kleinen Dinge die hier eine große Wirkung zeigen.

Unter www.mittelstanddirekt.de gibt unter dem Motto „Akquise – so bauen Sie einen Kundenstamm auf“ auch eine interessante Checkliste. Die Tipps kompakt von www.mittelstanddirekt.de:
1. Beraten Sie gut
2. Überzeugen Sie
3. Seien Sie emotional
4. Motivieren Sie
5. Leiten Sie
mehr lesen auf www.mittelstanddirekt.de…

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Der richtige Grundstein in die Selbständigkeit mit dem BMWi Businessplaner des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

  • Veröffentlicht am Januar 28, 2011, Uhrzeit: 7:30 pm

Mit dem BMWi Businessplaner für die Existenzgründung ist es möglich die Grundlagen für den eigenen Business-Plan zu erarbeiten. Für einen Friseursalon sollen hier einige Hinweise gegeben werden, was man mit dem BMWi Businessplaner alles anfangen kann. Schließlich kann er eine wertvolle Hilfestellung darstellen.

Zur Verfügung gestellt wird der Businessplaner derzeit im Zuge des „Softwarepaket 10“, welches zum einen auf www.softwarepaket.de vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum freien Download zur Verfügung gestellt wird. Zum anderen kann man sich das Softwarepaket aber auch hier kostenlos auf CD-ROM bestellen. Der BMWi Businessplaner bietet neben einem Beispiel-Businessplan auch hilfreiche Tabellenvorlagen.
Selbständige im Friseurhandwerk, müssen nicht nur einen Meisterbrief vorweisen können. Vor der Geschäftsgründung ist wie in jedem anderen Gewerbe auch ein Business-Plan Voraussetzung. Zumindest dann wenn man auf Geldmittel oder Unterstützung Dritter – z.B. einer Bank oder der Arbeitsagentur, angewisen ist. Zu Beginn sollten für den Business- und Finanzplan möglichst viele Informationen zusammentragen werden.

Aber alles der Reihe nach: In dem BMWi Businessplaner werden alle notwendigen Schritte für Existenzgründer, klar und einfach dargestellt. Er führt den Benutzer durch sein Programm und gibt zusätzliche Hilfestellungen, bei Fragen die sich im Laufe der Erstellung des Konzeptes, ergeben können. Punkt für Punkt zeigt er die einzelnen Aspekte auf, vergleichbar mit einer Gliederung. Die Geschäftsidee im Friseurhandwerk ist besonders genau zu recherieren. So werden alle Gedanken festgehalten.

Für den Business-Plan sind bestimmte Kriterien vorgegeben, welche dieser beinhalten muss. Als erstes wird der Benutzer des BMWi Businessplaner darauf hingewiesen, eine gründliche Marktforschung zu betreiben. Das bedeutet, sich genau das Umfeld anzusehen in dem der Friseursalon eröffnet werden soll. Dies wird in einer Marktanalyse festgehalten. Die beschreibt, wie viele Mitbewerber in dem Einzugsbereich schon tätig sind. Ist der Standort des Geschäftes schon festgelegt? Ist dieser kundenfreundlich, also leicht erreichbar? Stehen in der Nähe Parkplätze zur Verfügung – ist er in einer zentralen Lage? Für Existenzgründer sind diese Fragen besonders wichtig, da diese ja noch nicht den Bekanntheitsgrad eines gestandenen und vielleicht über Familiengenerationen erfolgreich betriebenen Friseursalons haben.

Um den Businessplan erfolgreich zu erstellen, führt der Weg nun zu den finanziellen Gesichtspunkten und allem was dazu gehört. Es werden hierbei eine Umsatzplanung, die Planung des Finanzbedarfs, sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zur Vorbereitung einer Geschäftsgründung erfasst.

Geeignet ist der BMWi Businessplaner für Menschen, welche als Selbständige, ihren Lebensunterhalt verdienen wollen. Dieses Softwarepaket ist zur Erstellung von einem Businessplan hervorragend geeignet, da die Handhabung relativ einfach gestaltet wurde. Zu behaupten, jeder kann damit umgehen, ist übertrieben, aber sehr viele Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Um den Friseursalon eröffnen zu können, muss der erstellte Business-Plan von einer sachkundigen Stelle geprüft und bestätigt werden. Bei dem Friseurhandwerk kämen hier der Steuerberater oder auch die Industrie- und Handelskammer -IHK- in Betracht.

Dieses Softwarepaket bietet in seinen einzelnen Auftragungspunkten immer noch zusätzlich die Möglichkeit, eine entsprechende Vorlage zum Ausdruck herunterzuladen.

Die Grundvoraussetzung zur Nutzung einer Software ist ein Computer. Dieser sollte eine Verbindung zum Internet haben. Monitor, Tastatur und Maus inklusive. Günstig wäre noch ein Drucker oder Multifunktionsgerät (drucken, scannen, kopieren). Ein Rechenprogramm und auch ein Schreibprogramm (gern auch als Freeware-Version), sind zwingend erforderlich, wenn der Businessplan für die Selbständigkeit, vor Ort erarbeitet und ausgedruckt wird.

Das Softwarepaket 10 des Bundesministerium für Wirtschaft und Technik beinhaltet neben dem Businessplaner übrigens auch BMWi Controlling Version 1.0, BMWi Kosten- und Leistungsrechnung Version 1.0, sowie den BMWi Rechtsform-Assistent in Version 1.1.

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Der erfolgreiche Businessplan für das Friseurhandwerk – was muss alles rein?

  • Veröffentlicht am Januar 24, 2011, Uhrzeit: 11:38 pm

Der sogenannte Businessplan ist für Existenzgründer und Selbständige im Friseurhandwerk unverzichtbar. Oft wird die Erstellung eines solchen als lästige Pflicht und unnötiger zeitlicher Aufwand gesehen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass ohne einen vernünftigen Business-Plan eine Existenzgründung für einen Friseur so gut wie unmöglich ist. Auch bei bereits bestehenden gewerblichen Betrieben sollte ein aussagekräftiger Plan vorhanden sein, da eine externe Kapitalbeschaffung für einen Friseur-Unternehmer nur durch einen solchen möglich ist.

Der Businessplan fasst die Hauptgesichtspunkte des gewerblichen Betriebes bzw. der geplanten Existenzgründung zusammen und ist für den Friseur als Existenzgründer zur Erlangung des Existenzgründerzuschusses der Agentur für Arbeit unverzichtbar. Für den Ersteller bietet er auch nochmal die Gelegenheit, alle wichtigen Gesichtspunkte der Geschäftsidee zu analysieren und herauszufinden, ob sich das Geschäft trägt. Nur durch die im Business-Plan beinhaltete Finanzplanung kann ermittelt werden, ob genügend Überschuss erwirtschaftet wird, um langfristig als Selbständiger am Markt bleiben zu können.

Der Businessplan eines Friseur-Unternehmers sollte mindestens 20-30 Seiten umfassen und folgende Inhaltspunkte aufweisen:

– Gegenstand des Unternehmens:

Hier wird in zusammengefasster Form kurz der Inhalt des Unternehmens beschrieben, so dass sich ein Leser schnell einen guten Überblick verschaffen kann. Der Punkt sollte erst erstellt werden, wenn alle weiteren Unterpunkte ausführlich beschrieben wurden.

– Geschichte der Firma und der Gründerperson:

Besonderen Wert sollte man hier auf den beruflichen Werdegang der Gründerperson und dessen Qualifikationen legen.

– Rechtsform und Gesellschafter:

Es ist die gewählte Rechtsform des Unternehmens zu nennen und zu begründen, warum diese gewählt wurde. Sollten weitere Gesellschafter oder Partner vorhanden sein ist dies ebenfalls aufzuführen

– Leistungsangebot und Zielgruppe:

Unter diesem Punkt werden die geplanten Dienstleistungen des Betriebs im Friseurhandwerk und die angesprochene Kundenzielgruppe beschrieben.

– Markt und Standort:

Es ist der geplante Standort des Friseurbetriebes zu nennen und die mögliche Konkurrenzsituation zu analysieren.

– Unternehmensphilosophie und -kultur:

Auch zur Unternehmensphilosophie und der Kultur des Betriebes sollte sich der selbständige Friseur ausreichend Gedanken machen und diese niederschreiben.

– Marketing- und Vertriebsplanung:

Hauptaspekt dieses Gliederungspunktes ist die Beschreibung des Werbe- und Marketingkonzeptes. Letztendlich sollte möglichst treffend geschildert werden, wie und mit welchen Maßnahmen die geplante Zielgruppe angesprochen und Kunden gewonnen werden sollen.

– Organisations- und Personalplanung:

Im Focus dieses Gliederungspunktes steht die Unternehmensorganisation und Personalplanung. Plant man als Einzelperson im Friseurhandwerk tätig zu werden, kann diese Beschreibung sehr kurz sein. Soll jedoch Personal beschäftigt werden, ist die Personalplanung darzulegen und gegebenenfalls ein Organigramm zu erstellen.

– Finanzplanung:

Der letzte und wichtigste Unterpunkt umfasst die Finanzplanung des Betriebes als Zahlenwerk. Folgende Planungen sollten unbedingt vorhanden sein:

Investitionsplan
Kostenplan
Umsatzplan
Rentabilitätsplan
Liquiditätsplan
Finanzierungsplan

Quellen: www.unternehmerinfo.de

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Keine Fehler machen als Friseursalon-Gründer bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel

  • Veröffentlicht am Januar 23, 2011, Uhrzeit: 10:37 pm

Im Zeitalter nach der Finanzkrise ist es trotz Rettungsschirm des Staates für die Banken nicht leichter geworden, Kredite zu erhalten. Die Zinssätze sind zwar günstig. Doch es gilt nach wie vor der Grundsatz, je schlechter das Rating, umso schlechter die Konditionen. Und schon jetzt droht Basel III am Horizont.
Jungunternehmern und Existenzgründern bleibt hier oftmals nur die Möglichkeit, auf öffentliche Fördermittel zurück zugreifen. Zur Zeit stehen viele Handwerksunternehmen zur Übernahme an, insbesondere auch im Friseurhandwerk. Für den aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Friseur-Unternehmer ist der Salon häufig ein Teil der Altersvorsorge. Er erwartet deshalb vom Nachfolger auch entsprechendes Kapital. Aber auch, wer neu gründet, muss entsprechend investieren.
Als Grundregel für die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln sollte festgehalten werden. Eine Inanspruchnahme nur weil die Möglichkeit besteht, nicht aber unbedingt die Notwendigkeit, ist eine schlechte Entscheidung. Öffentliche Fördermittel sollten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie auch wirklich gebraucht werden. Und eine zweite Grundregel ist ebenfalls wichtig: Mit dem Projekt darf immer erst nach der Beantragung begonnen werden. Der Friseur-Unternehmer darf also den Salon erst nach Genehmigung des Antrags eröffnen.
Welche Art von Fördermitteln gewählt werden kann, hängt in erster Linie davon ab, wo sich der Salon befindet. Je nach Region und Bundesland gibt es hier unter Umständen unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Einige Mechanismen sind jedoch überall gleich. Die meisten öffentlichen Fördergelder werden über die jeweilige Hausbank beantragt. Diese schaut ebenso wie die Agentur für Arbeit bei der Beantragung des Gründergeldes auf eine Stellungnahme einer unabhängigen dritten Stelle. Das können die Kammern sein, ein Unternehmensberater oder eine Steuerberater. Auch die Geschäftsführer von Gründerzentren stellen nach Prüfung des Businessplans solche Stellungnahmen aus. In einigen Förderprogrammen gibt der Staat eine achtzigprozentige Haftungsfreistellung. Auch ohne eigene Sicherheiten kann der Jungunternehmer so Geld von der Bank erhalten. Der Staat bürgt dann gewissermaßen für den Jungunternehmer. Zu beachten ist auch, dass in vielen Fällen die ersten achtzehn Monate zins- und tilgungsfrei sind.

Acht Regeln für den Antrag öffentlicher Fördermittel gibt es bei www.mittelstanddirekt.de

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