Existenzgruendung & Salon-Management

Link-Sammlung: Mustervertrag GbR – Rechtsform

  • Veröffentlicht am August 4, 2011, Uhrzeit: 8:51 pm

Die Gründung einer GbR verpflichtet nicht zu einem schriftlichen Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Dennoch ist ein Vertrag durchaus sinnvoll, um möglichst hohe Rechtssicherheit zu einem späteren Zeitpunkt für alle Beteiligten zu gewährleisten und Mißverständnisse früh zu erkennen, sowie ein Regelwerk für evtl. zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Streitigkeiten zu besitzen. Dennoch kann eine GbR-Gründung auch mündlich erfolgen.
Wer eine kleine Hilfestellung benötigt und auch nicht so genau weiß, was man bei einer BgR-Gründung von Beginn an so alles regeln sollte, der findet hier eine kleine Sammlung von Musterverträgen der Rechtsform GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Mustervertrag der Handwerkskammer Region Stuttgart

Muster eines Gesellschaftsvertrages einer GbR der KfW Bankengruppe

Gesellschaftervertrag BGB-Gesellschaft – GbR (Muster) der Industrie und Handelskammer (IHK) Frankfirt am Main

Mustervertrag der Industrie und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken

Checkliste: „Was gehört in einen GbR- Gesellschaftervertrag?“ von www.existenzgruender.de

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder aber BGB-Gesellschaft ist eine Personengesellschaft. Sie besteht aus mind. 2 teilnehmenden Gesellschaftern, die eine Übereinkunft über einen Geschäftsbetrieb oder einen Geschäftszweck, bzw. -vorhaben finden. Gesellschafter kann jede natürliche Person sein, aber auch juristische Personen(gesellschaften). Im Gesellschaftsvertrag werden alle gegenseitigen Verpflichtungen schriftlich fixiert.
Gibt es keine andere Regelung innerhalb des Gesellschaftervertrages übernehmen im Regelfall die Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinsam. Alle Gesellschafter haften gemeinsam für die gemeinsame GbR.
Die Rechtsform GbR auf einen Blick:

  • kein Mindestkapital erforderlich
  • Grundsätzlich für jegliche Geschäftspartnerschaft geeignet (Kleingewerbe, Freie Berufe, Arbeitsgemeinschaft)
  • großer Handlungs- und Entscheidungsspielraum für Gesellschafter
  • Gesellschafter haften mit Gesellschaftsvermögen, sowie Privatvermögen
  • schriftlicher Vertrag zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Kann auch mündlich erfolgen.

mehr Infos zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es z.B. bei: wikipedia.org, www.hk24.de oder www.stuttgart.ihk24.de

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Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens – Insolvenz von Betrieben des Friseur- und Kostmetikhandwerkes

  • Veröffentlicht am Juli 30, 2011, Uhrzeit: 8:55 pm

Es sind in der Insolvenzordnung zwei Arten von Insolvenzverfahren vorgesehen. Das Regelinsolvenzverfahren gilt für wirtschaftlich selbständige Personen und das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen. Ist ein Handwerksbetrieb zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit durch Überschuldung bedroht, kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Regelinsolvenz zeitnah und direkt beim Insolvenzgericht gestellt werden. Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren besteht also bei einem Regelinsolvenzverfahren nicht die vorherige Verpflichtung zu einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Sind allerdings die zu erwartenden Kosten des Verfahrens nicht gedeckt, wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen, wonach die Restschuldbefreiung dann nicht erfolgen kann. Eine Möglichkeit für einkommens- und vermögenslose Schuldner mit Insolvenz besteht im Antrag auf die Stundung der Verfahrenskosten. Bei Bewilligung dieses Antrages kann es zur Verfahrenseröffnung und damit auch zum Erlangen der Restschuldbefreiung kommen.

Einsatz eines Insolvenzverwalters

Hat das Insolvenzgericht dem Insolvenzantrag stattgegeben, wird der Eröffnungsbeschluss zur Insolvenz erlassen und somit erfolgt die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Bereits bei Eröffnungsbeschluss und damit zeitgleich zur Einleitung des Insolvenzverfahrens wird seitens des Insolvenzgerichtes ein Insolvenzverwalter bestimmt, der die wirtschaftliche Lage des Schuldnerunternehmens prüft, die Liquidation überwacht und unter Umständen mögliche Sanierungsmaßnahmen erfasst. Diese können zum Beispiel Salonrenovierungen, Verkleinerung des Mitarbeiterstabes und Sanierung durch Investition in neue Technologie sein und haben den Insolvenzgläubigern zum Berichtstermin vorzuliegen.

Gläubigerversammlung

Als das wichtigste Organ im Regelinsolvenzverfahren hat die Gläubigerversammlung das Entscheidungsrecht über den Fortgang des Verfahrens, nachdem der Insolvenzverwalter seine Tätigkeit aufgenommen hat. Insbesondere bei der angedachten Sanierung wird von der Gläubigerversammlung festgelegt, ob diese sinnvoll sind oder das Restvermögen wie zum Beispiel Inventar und technische Ausstattung lieber im Sinne der Liquidation verwertet beziehungsweise an die Insolvenzgläubiger verteilt werden soll. Die Insolvenzgläubiger können den Insolvenzverwalter beauftragen, einen entsprechenden Insolvenzplan mit Berichtstermin auszuarbeiten. Der Insolvenzplan beinhaltet die Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit des Schuldnerbetriebes, Forderungsprüfung und die Möglichkeit der Liquidation. Auch die übertragende Sanierung von eventuellen Filialen oder die übertragende Sanierung des ganzen Betriebes an Dritte wird im Insolvenzplan festgehalten.

Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Nach der gleichmäßigen Verteilung von Verwertungserlösen und pfändbarem Einkommen und/oder Vermögen bis zur vollständigen Tilgung der Forderungen der Insolvenzgläubiger wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Bei juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel, ist das Verfahren somit beendet und die Gesellschaft ist von Amts wegen gelöscht. Im Anschluss daran kann ein Restschuldbefreiungsverfahren angestrebt werden, sofern es sich beim Schuldner um eine natürliche Person handelt.

Vereinfachtes Ablaufdiagramm auch unter www.existenzgruender.de

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Vorteile des Franchising für Friseur-Unternehmer als Franchisingnehmer – fertiges Franchising-Konzept nutzen

  • Veröffentlicht am Juli 29, 2011, Uhrzeit: 9:25 pm

Es gibt viele gute Gründe für Franchising. Oft steht man mit dem Wunsch nach einer Selbstständigkeit vor scheinbar unüberwindbaren Hürden. Man hat zwar den Willen, doch fehlt vielleicht das richtige Konzept und oder das Know-how, das notwendig ist, um ein Unternehmen zu gründen, damit die Selbstständigkeit zu einem sicheren Erfolg werden lässt. Als selbständiger Friseur ist man oft gezwungen, sich durch unzählige Richtlinien und Auflagen zu arbeiten. Ein echter Papierkrieg durch unzählige Formulare. Außerdem ist bei vielen Friseur-Unternehmern auch die Kapitaldecke begrenzt, das man zu Beginn zur Verfügung hat. Zum einen erhält man nicht unbegrenzt Geld von der Bank, zum anderen möchte man das Risiko auch möglichst gering halten. Darüber hinaus muss man bei der Unternehmensgründung einiges an Knowhow aus verschiedenen Bereichen mitbringen, da man zu Beginn zumeist nicht über besonders viel Personal verfügt, welches sich dem Management widmen kann. Also muss man als Existenzgründer und selbstständiger Friseur vielen Anforderungen gerecht werden. Man ist Einkäufer, Personalchef und auch Marketingspezialisten zugleich.
Franchising ist da für angehende Selbständige eine interessante Alternative. Dabei handelt es sich bei einem erfolgreichen Franchisingsystem quasi um eine „schlüsselfertiges“ Unternehmenskonzept, welches bereits von unzähligen anderen Unternehmern erprobt und dauerhaft betrieben wurde.
Franchisingsysteme bieten Friseur-Unternehmern eine interessante Chance beim Sprung in die Selbstständigkeit. Durch die Nutzungsrechte bereits bestehende Konzepte, Systemen und Prozessen wird dem Einsteiger dabei geholfen, die gestellten Anforderungen an die Selbstständigkeit zu erfüllen. Es wird einfach ein fertiges Geschäftskonzept genutzt.
Man sollte aber auch hier über das notwendige ausreichende Selbstvertrauen verfügen. Denn Selbständigkeit bleibt Selbständigkeit. Zudem sollte man sich mit dem fertigen Geschäftskonzept identifizieren können. Man profitiert schließlich nicht nur davon. Sondern man ist auch eng damit verbunden und „gebunden“.
Außerdem ist es besonders wichtig, dass man neben dem unternehmerischen Willen natürlich über eine ausreichende fachliche, sowie kaufmännische Qualifikation verfügt. Zudem gehört eine gehörige Portion Integrationswille dazu, um sich in ein vorgegebenes Franchisingsystem einreihen zu können und damit die notwendigen Nutzungsrechte zu erhalten.
Die Vorteile des Franchising liegen klar auf der Hand. Zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer gibt es eine sehr starke Form der Kooperation. Durch ein großes Netz an überdurchschnittlich motivierte Geschäftspartner wird das Franchisingsystem stetig weiterentwickelt. Nach Abstimmung mit dem Franchisenehmer können erfolgreiche Werbekampagnen für das komplette System, also alle Franchisingnehmer gebündelt gestartet werden. Weiterhin zeichnet sich das Franchising durch hohe Qualitätsstandarts aus, welches durch ein einheitliches und zentrales Qualitätsmanagement erreicht werden kann. Durch ein einheitliches Auftreten aller Franchising-Partner gibt es einen hohen Wiedererkennungswert der Marke, von dem alles Beteiligten gemeinsam profitieren. Durch die Größe eines Franchisingsystems kann damit auch sehr einfach eine überregionale Präsenz erreicht werden. Ein weiterer Vorteil an der Teilnahme an einem Franchisingsystem ist der leichte Zugriff des Teilnehmers auf beste Einkaufskonditionen, die aufgrund der gebündelten Einkaufskraft aller Teilnehmer ermöglicht werden. Tritt man einem Franchisingsystem bei, profitiert man meistens bereits von besten Einkaufskonditionen, da diese bereits lange Zeit davor von den anderen Franchise-Partnern ausgehandelt wurden.
Ein weiterer Pluspunkt ist natürlich das bestehende Know-how und das Coaching, welches man bei Gründung erhält, sodass man Gründungsfehler zu Beginn bereits vermeiden kann. Der Franchisenehmer wird in ein erfolgreiches System integriert und hat so auch eine stärkere Verhandlungsposition bei den Banken.
Von Skaleneffekten kann man auch im Bereich Marketing profitieren. Werbung ist teuer und man braucht hierfür viel Zeit und Knowhow. Beim Franchising wird das Marketing meist zentral gesteuert und die dafür erforderlichen Kosten auf viele Schultern der Franchisenehmer verteilt werden. Im Resultat kann das Marketing so in einem größeren Umfang und in einer höheren Qualität betrieben werden. Aber auch Risiken, z.B. eine gefloppte Marketingkampagne kann auf mehreren Schultern verteilt werden.

aktuelle Nachrichten zum Thema „Franchising für Friseure“:

„Die Rollenden Friseure: Franchise-Start in der Schweiz und in Österreich…“ mehr bei www.franchiseportal.de

„Franchise-Friseurkette Starschnitt eröffnet in Bochum…“ mehr auf www.franchiseportal.de

„Franchise-Salon-Kette Mod’s Hair Deutschland feiert Jubiläum…“ mehr auf www.franchiseportal.de

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Kostenlose Mustervorlage für Mahnschreiben

  • Veröffentlicht am Juli 26, 2011, Uhrzeit: 10:41 pm

Es empfiehlt sich Mahnschreiben am besten per Einschreiben zu verschicken, um einen Nachweis über die Zustellung zu besitzen. Ein Einwurfeinschreiben sollte zu Beweiszwecken eigentlich reichen, allerdings ist ein Übergabeeinschreiben natürlich noch sicherer, da der Empfänger den Erhalt der Sendung persönlich quittieren muss.

Als Vorlage kann nachfolgendes Muster dienen. Für die Vollständigkeit und juristische Korrektheit kann an dieser Stelle aber leider keine Garantie übernommen werden:

Von:
Friseurfachhandel fiktive Beautywelt
Gläubigerstrasse 66
12345 Gläubigerstadt

An:
Kunde Zahlung-Vergessen
Musterstraße 1
12346 Träumerhausen

Mahnschreiben bzgl. RechnungsNo. 123456 vom 11. Januar 2011

Gläubigerstadt, 11.03.2011

Sehr geehrter Herr Zahlung-Vergessen,

bei alle dem Alltagsstress scheint Ihnen folgender Umstand möglicherweise entgangen sein. Unsere Rechnung Nr. 123456 vom 11. Januar 2011 über 1530,60 EUR wurde von Ihnen bislang nicht bezahlt. Der Vollständigkeit halber haben wir Ihnen die zugehörige Rechnung nochmals in Kopie beigefügt. Hiermit mahnen wir den noch ausstehenden Rechnungsbetrag in Höhe von 1530,60 EUR an und fordern Sie höflich auf, diesen bis spätestens zum 31. März 2011 auf unser Konto Nr. 111111 bei der Hypo Vereinsabank Gläubigerstadt, BLZ 666 666 66 zu überweisen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir uns nach verstrichener Frist dazu veranlasst fühlen anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung unserer
Forderungen in Anspruch zu nehmen, sowie die Kosten und Gebühren der anwaltlichen Beauftragung sowie entstehende Verzugszinsen als Verzugsschaden bei Ihnen geltend machen werden.
Wir empfehlen Ihnen daher in Ihrem eigenen Interesse, die Forderung unverzüglich zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friseurfachhandel fiktive Beautywelt

Anlage
Kopie der Rechnung vom 11. Januar 2011

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Wichtige wirtschaftliche Kennzahlen, die man als selbständiger Friseur-Unternehmer kennen sollte

  • Veröffentlicht am Juli 26, 2011, Uhrzeit: 10:33 am

Beruflich sein eigener Herr zu sein, ist für etliche Friseure ein Wunschtraum. Im Arbeitsalltag über ein paar persönliche Freiheiten mehr zu verfügen, seine eigenen kreativen Ideen, die eigenen Vorstellungen vom Salon umsetzen und nicht mehr den Anweisungen des Chefs hinterherzurennen hat unbestreitbar seinen Reiz.
Für den Gang in die Selbstständigkeit sollte allerdings nicht nur fachliches Können bzw. der Meisterbrief vorhanden sein, sondern auch ausreichend ökonomisches Grundwissen sollte vorhanden sein. Kenntnisse um kaufmännische Vorgänge und handelsrechtliche Gegebenheiten verringern das Geschäftsrisiko und helfen bei der Gewinnmaximierung.
So kann ein Friseursalonbetreiber alles über Haare wissen oder eine Kosmetikstudiobesitzerin sämtliche Modetrends kennen, es ist beileibe nicht ausgeschlossen, dass der Betrieb ungeachtet großer Fachkompetenz finanziell ins Trudeln gerät.
Zu diesem Phänomen ein Strauß typischer betriebswirtschaftlicher Fragen:
Wirtschaftliche Kenngrößen haben für die Verwirklichung einer Geschäftsidee welche Bedeutung?
Was ist mit „Quantifizierung des Erfolgs“ gemeint?
Worin besteht der Unterschied zwischen Rohgewinn I und Rohgewinn II? In welchen Fällen stellt man die Produktivitätsanalyse besser auf den „Rohgewinn I je bewerteten Beschäftigten“ anstatt auf die Gesamtbetriebsleistung ab?
Was versteht man unter Begriffen wie Cashflow, betriebswirtschaftlichem Kennwert, Eigenkapitalquote, Kennziffer oder betriebswirtschaftlichem Ergebnis?
Welche bilanzielle Besonderheit beschreibt der Ausdruck „Anlagendeckung II“? Wie berechnet man die „Pro-Kopf-Leistung Gesamtbetrieb“?
Wer solche Fragen beantworten kann, den sollte die Führung eines kleinen Unternehmens nicht überfordern. Natürlich ist jedes Business anders, und dass Firmenchefs aus dem Handwerk einen anderen Blick auf den Betrieb haben als Betriebswirte, liegt in der Natur der Sache. Aber bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung gelten im Kern die gleichen Grundsätze.
Checklisten und wirtschaftliche Kennzahlen für Unternehmer lassen sich über Existenzgründerportale oder die Kammern/Verbände beziehen.
Um die aufgeworfenen Begriffe am Modell eines Friseur- bzw. Beautysalons zu veranschaulichen: Unternehmensrelevante wirtschaftliche Kenngrößen liefert die Innung. Zur Quantifizierung des Erfolgs ist beispielsweise der Wert des Kundenstamms bedeutsam. Rohgewinn I benennt die Betriebsleistung nach Abzug von Fremdleistungen (etwa Einkauf von Dienstleistungen zum Kundenzusatznutzen, z.B. Maniküre), Materialkosten und Wareneinsatz (Shampoo, Haarfärbemittel), beim Rohgewinn II gehen noch die Personalkosten ab.
Der „Rohgewinn I je bewerteten Beschäftigten“ ist in Branchen mit einem hohen Vorleistungsanteil sowie bei Betrieben mit ungleicher Materialintensität im Rahmen der Produktivitätsanalyse aussagekräftiger als die Gesamtleistung.
Der Cashflow ist das, was in der Kasse übrig bleibt. Ein betriebswirtschaftlicher Kennwert kann ein Mengenkriterium, eine Reklamationsrate oder eine Fehlerquote sein. Die Eigenkapitalquote zeigt den Saldo zwischen Betriebsvermögen und Schulden. Eine branchenspezifische Kennziffer wie der Warenbestand oder der Lagerumschlag ergibt sich aus Betriebsvergleichen oder Fachveröffentlichungen.
Ein betriebswirtschaftliches Ergebnis ist als Erfolgsgradmesser anzusehen. Steigt es im Zeitablauf, hat man viel richtig gemacht.
Bei der „Anlagendeckung II“ werden langfristige Fremdmittel beim im Betrieb gebundenen Vermögen bedacht (z.B. Hypothekarkredite oder Pensionsrückstellungen).
Bei der „Pro-Kopf-Leistung Gesamtbetrieb“ wird die Unternehmensleistung allen Mitarbeitern gegenübergestellt.
Man sieht: Vieles ist allgemeingültig, und eigentlich ist alles gar nicht so kompliziert. Einiges verläuft nach dem „Learning-by-doing“-Prinzip. Wer wirtschaftliche Kennzahlen einbezieht und nicht vom Pech verfolgt ist, für den birgt der Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit kaum Gefahr, im Nichts zu landen.

Quellen: www.existenzgruender.de/imperia/, www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/

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Was gehört eigentlich alles in eine ordentliche Rechnung eines Unternehmers?

  • Veröffentlicht am Juli 25, 2011, Uhrzeit: 9:49 pm

Was gehört eigentlich alles in eine ordentliche Rechnung eines Unternehmers?

  • vollständiger Name, Unternehmensform (GbR, GmbH, Einzelunternehmer,…) und Anschrift des Friseur-Unternehmens
  • Rechnungsempfängers: vollständiger Name und Anschrift
  • Ort und Datum
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Betreffzeile: „Rechnung“ mit fortlaufend eineindeutiger Rechnungsziffer
  • Evtl. höflichen Textbezug herstellen (Ihr Auftrag vom …)
  • Menge(n) und Art der abzurechnenden Dienstleistungen und (Styling-)Produkte
  • (Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungsabrechnung)
  • Nettobetrag der einzelnen Produktgruppen in Euro
  • Zu berechnende Umsatzsteuer (Volksmund: Mehrwertsteuer) in Euro (Regelsteuersatz derzeit 19 Prozent)
  • Bei evtl. Steuerbefreiung: Hinweis, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt (z.B. bei Kleinunternehmerregelung)
  • (evtl. Zahlungsziel, entspricht dem Zeitpunkt bis zu dem der Zahlungseingang des Kunden erfolgen soll, sowie die zugehörige Bankverbindung)

Quelle: BMWi-Existenzgründungsportal

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kostenlose Muster Vorlage vom BMWi für befristeten Arbeitsvertrag zum kostenlosen Download

  • Veröffentlicht am Juli 24, 2011, Uhrzeit: 9:25 pm

Unter www.existenzgruender.de stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWi einen Musterarbeitsvertrag für ein befristetes Arbeitsverhältnis zum Download zur Verfügung. Dieses kann als Muster verwendet werden, muss aber natürlich den persönlichen Bedürfnissen und aktuellen rechtlichen Begebenheiten angepasst werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dokument ausschließlich als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen ist. Am besten lässt man den befristeten Vertrag nochmals von einem Juristen, der sich auf das Fachgebiet Arbeitsrecht spezialisiert hat gegenlesen.
Es werden folgende Passagen in dem Mustervertrag (Vorlage) für ein befristetes Arbeitsverhältnis abgehandelt:
§ 1 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 3 Tätigkeit
§ 4 Arbeitsvergütung
§ 5 Arbeitszeit
$ 6 Urlaub
§ 7 Krankheit
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
§ 9 Nebentätigkeit
§ 10 Vertragsstrafe
§ 11 Verfalls-/Ausschlussfristen
§ 12 Zusätzliche Vereinbarungen
§ 13 Vertragsänderungen und Nebenabreden
§ 14 Zusätzliche Hinweise

Den Download-Link findet man hier.

Quelle: www.existenzgruender.de

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Was kann man als Insolvenzvorsorge tun? Liquiditätsprobleme bei Friseur-Unternehmern

  • Veröffentlicht am Juli 20, 2011, Uhrzeit: 10:25 pm

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Unternehmen in die Insolvenz abrutschen kann. Der häufigste Grund ist wohl die von Anfang an zu geringe Eigenkapitalausstattung. Wer schon bei der Gründung seines Friseursalons jeden Cent dreimal umdrehen muss, da er über ein zu geringes Eigenkapitalpolster verfügt, bei dem ist eine Insolvenz nicht unwahrscheinlich. Durch die Beschaffung weiterer Eigenmittel könnte das schon von vornherein vermieden werden. Aber auch Friseur Unternehmer, die bereits eine Weile am Markt vertreten sind, können einige Fehler machen, so dass in Folge die Eigenkapitalausstattung drastisch sinken kann. ¬Ursachen für diese Minderung sind meist zu hohe Privatentnahmen, mangelhafte Rentabilität oder ein rapides Wachstum durch zu hohe Investitionen oder Beschäftigtenzahlen. Es gibt aber einige Maßnahmen um dies zu verhindern. So sollte man seine Privatentnahmen immer am Gewinn orientieren, eine Betriebs- und Marktanalyse durchführen lassen, um daraus folgende rentabilitätssteigernde Maßnahmen zu ergreifen und seine Kapazität nur bei entsprechend anteiligem Eigenkapital ausweiten.
Ein weiterer Grund, dass ein Friseursalon insolvent gehen kann ist, dass die Finanzierung zu kurzfristig bemessen wurde. Wenn einem Friseur Unternehmer z.B. die banküblichen Sicherheiten fehlen, dann sollte er alle verfügbaren Sicherheiten heranziehen, ggf. mit der Hilfe einer Bürgschaftsbank. Wer die Ertragskraft seines eigenen Unternehmens überschätzt hat, der sollte unbedingt den aktuellen Wert der gegebenen Sicherheiten überprüfen. Wer jedoch in die (drohende) Zahlungsunfähigkeit geraten ist, weil er über Kontokorrentkredit oder Lieferantenkredit finanziert hat, der sollte über eine Wechselfinanzierung nachdenken. Ein evtl. Hausbankwechsel oder Leasing als Finanzierungsalternative könnten helfen, wenn die Finanzierung zu kurzfristig war. Wenn ein Friseur Unternehmer Liquiditätsprobleme hat, kann er auch darüber nachdenken weitere Gesellschafter in sein Unternehmen mit aufnehmen.
Wenn die Insolvenz des Friseursalons weder durch eine zu geringe Eigenkapitalausstattung, noch durch zu kurzfristige Finanzierung droht, sondern die Liquiditätsprobleme durch die Überziehung des Kontokorrent-Kredit-Limits entstanden sind, sollte man auf jeden Fall Maßnahmen ergreifen. Ursache hierfür kann beispielsweise ein zu geringes Kontokorrent-Limit sein. Um die Zahlungsunfähigkeit kurzfristig abzuwenden, sollte man prüfen, ob die Sicherheiten ausreichen, um den Kredit auszuweiten und auch hier evtl. eine Wechselfinanzierung vornehmen. Wenn zu hohe Bestände an Forderungen der Grund für die Zahlungsunfähigkeit ist, dann sollte man einen Forderungsabbau durch systematisierte Mahnverfahren, eine Veränderung der Zahlungsbedingungen oder die Einschaltung eines Inkassobüros vornehmen.
Es kann aber auch weitere Ursachen für Liquiditätsprobleme geben. Z.B. die versäumte Inanspruchnahme von Skonti. Auch das könnte eine Ursache für Liquiditätsengpässe sein. Keine Inanspruchnahme von Skonti heißt meist nur, dass man einfach nicht wusste, dass man eine Bezahlung unter Abzug von Skonto vornehmen könnte. Wer keine Kenntnis über die Vor- und Nachteile seines Lieferantenkredits hat, der kann auch ¬keine Inanspruchnahme von Skonti vornehmen.

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drohende Insolvenz: Fachbegriffe, die jeder Friseur-Unternehmer kennen sollte

  • Veröffentlicht am Juli 18, 2011, Uhrzeit: 10:13 pm

Das Thema Insolvenz ist in der heutigen Zeit aktueller denn je zuvor. Das liegt vor allem daran, dass sich viele Gründer von Unternehmen, wie häufig Friseur-Unternehmer, übernehmen. So verkalkulieren sich viele Friseur-Unternehmer, was zu einer Zahlungsunfähigkeit und der folglichen Insolvenz führen kann. Dabei nehmen viele Friseur-Unternehmer nicht ihre Chancen war. Wenn der Salon-Betreiber aufgrund seiner Einnahmen und Ausgaben bereits erahnen kann, dass es für ihn finanziell eng werden kann, so kann er eine Sanierung seiner finanziellen und selbständigen Vorhaben beantragen. Im betriebswirtschaftlichen Fachbegriffe heißt diese Situation drohende Zahlungsunfähigkeit. Wenn also eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen sollte, so muss der Betreiber des Salons selbst diesen Antrag stellen, um zu vermeiden, dass er in die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit gerät. Denn anders als die drohende Zahlungsunfähigkeit, befindet sich der Friseur-Unternehmer bei der bereits vorliegenden Zahlungsunfähigkeit, in einem wesentlich ernsteren Umstand. Bei der Zahlungsunfähigkeit ist der Unternehmer nicht mit liquide. Er ist illiquide, also zahlungsunfähig. Er ist nicht mehr in der Lage, laufende Verbindlichkeiten, sprich Zahlungspflichten, zu erfüllen. Ebenso kann er aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Lage keine Bank mehr zu einem Kredit mehr überzeugen. Denn bei den meisten Unternehmern, liegt bei der nicht vorhandenen Liquidität bereits schon eine Überschuldung des Unternehmers vor. Um dies beurteilen zu können, kommen hier die Fachbegriffe Aktiva und Passiva ins Spiel. Dabei handelt es sich um die beiden Seiten der Bilanz eines Unternehmens. Um also eine Überschuldung feststellen zu können, werden die Aktiva und Passiva gegenübergestellt und bewertet. Liegt eine Überschuldung vor, so kommt es zum nächsten Schritt eines Insolvenzverfahrens. Es wird vom Unternehmer ein Insolvenzantrag gestellt. Hierbei unterliegen jedoch nicht alle Selbstständigen der Insovenzantragspflicht. Die Insovenzantragspflicht betrifft nur jene Betriebe, bei denen keiner der Gesellschafter oder juristischen Personen, einen natürliche Person darstellt. Ist das der Fall, so besteht die Insovenzantragspflicht innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der nicht vorhandenen Liquidität. Im weiteren Verfahren der Insolvenz, wird von einem hierfür beauftragten Insolvenzberater, ein Insolvenzplan für den Schuldner erstellt. Mit dem Insolvenzplan möchte der Insolvenzberater in erster Linie die Gläubiger zufriedenstellen, die einen Vermögensanspruch gegenüber dem Schuldner haben. Im zweiten Schritt wird dann versucht, den Friseurbetrieb soweit es geht zu sanieren, um dem Unternehmer die Möglichkeit zu geben, aus seiner Schuldensituation wieder herauszufinden. Bei dem Insolvenzplan spielen drei Fachbegriffe eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um den Sanierungsplan, den Übertragungsplan und den Liquidationsplan. Bei dem Sanierungsplan ist es das Ziel, die Ertragskraft des Unternehmens wieder herzustellen, bei dem Übertragungsplan wird der Verkauf des Unternehmens vorgesehen und bei dem Liquidationsplan wird die Verwertung einzelner Vermögensgegenstände des Betriebes ins Auge gefasst. Gegenstand des Insolvenzplanes ist die Insolvenzmasse, die der Insolvenzberater verwaltet. Die Insolvenzmasse stellt das gesamte Vermögen dar, welches dem Schuldner zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zusteht. Die Insolvenzmasse wird zur Befriedung der Gläubiger eingesetzt, die zu dem Insolvenzeröffnungszeitpunkt einen Vermögensanspruch haben.

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Im Krisenfall – Sanierung des Friseursalons vorbereiten und durchführen

  • Veröffentlicht am Juli 17, 2011, Uhrzeit: 9:56 pm

Für den Krisenfall sollte jedes Unternehmen gut vorbereitet sein. Monate, in denen es etwas besser läuft aber auch Monate, in denen der Umsatz etwas nach unten geht, gehören zum Geschäftsleben dazu. Sollte die umsatzreduzierte Phasen etwas länger anhalten, ist es möglich, dass die Gefahr der Insolvenz entsteht. Für das Abwenden der Firmeninsolvenz sollte man auf die Sanierung gut vorbereitet sein und dies durchführen können. Wichtig für das Gelingen einer Sanierung ist, dass man sich klar ist darüber, welche Ziele man hat und was man erreichen möchte, der Zeitplan, wann etwas wie ablaufen soll sowie auch die Aufgabenverteilung und Kontakte, die notwendig sind dafür, um eine Insolvenz Friseur, Kosmetikfirma oder andere Handwerksbetriebe.
Am Allerwichtigsten ist zu erwähnen, dass bei begonnenen Sanierungsmaßnahmen der Chef sich am Vorbildlichsten verhalten muss. Im Krisenfall sollte man unterscheiden zwischen kurzfristigen, vorübergehenden Maßnahmen als auch über langfristige erforderliche Plänen. Pflegt man die ganze Zeit über guten Kontakt zur Bank, sollte es leichter sein, das Abwenden der Firmeninsolvenz zu erreichen. Hier ist es von Vorteil, wenn Zinsen gesenkt, Darlehen runtergestuft, weitere notwendige Kredite erhalten sowie gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen getroffen werden können, um sein Unternehmen bei Gefahr der Insolvenz retten zu können. Nicht betriebsnotwendige Artikel können verkauft werden, weitere bei Bedarf ebenfalls verkauft sowie über andere Unternehmen geleast werden. Offenstehende Forderungen sollte man intensiver einfordern indem man auch Inkassounternehmen einschaltet umso schneller an Geld zu gelangen. Betriebintern zur Vermeidung von Insolvenz Friseur , Kosmetikbetrieben oder handwerklich ausgerichteten Betrieben ist es auch notwendig die komplette Firmenorganisation umzustrukturieren. Bedeutet, dass mit Lieferanten Absprachen getroffen werden sollten, dass weiter geliefert wird, sowie eine Prüfung der notwendigen Lieferungen und Vergleiche von anderen Logistikunternehmen. Einsparungen können bei Dienstwagen oder Zusatzleistungen vorgenommen werden; es ist sinnvoll leistungsbezogene Boni zu zahlen, damit die Arbeitseffizienz und –motivation gesteigert wird, sodass ein höherer Kundenzulauf besteht. Sonderaktionen, die Kunden auf das Unternehmen aufmerksam machen, sind auch sinnvoll, um das Einkommen zu erhöhen. Gegegebenfalls ist die Überprüfung des Standortes sinnvoll, da es unter Umständen andere lukrativere Standorte gibt.
In jedem Fall sollte man nach den eigenen Überlegungen und Plänen einen Unternehmensberater konsultieren, um das optimalste Ergebnis zu erzielen, um ein Abwenden der Firmeninsolvenz zu bewirken. Beim Krisenfall sollte über eine Sanierung früh gehandelt werden, damit die Gefahr der Insolvenz frühzeitig gebannt werden kann.

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