Die „Kosmetikverordnung“ des Bundesministerium der Justiz

  • 28 Januar 2010

Wer sich genauer über die „Verordnung über kosmetische Mittel“ (Kosmetikverordnung), informieren möchte, der findet sämtliche Gesetzestexte direkt auf den Webseiten des Bundesministerium der Justiz.

Die Verordnung enthält folgende Paragrafen:

§ 1 Allgemein verbotene Stoffe

§ 2 Eingeschränkt zugelassene Stoffe

§ 3 Farbstoffe

§ 3a Konservierungsstoffe

§ 3b Ultraviolett-Filter (UV-Filter)

§ 3c Im Tierversuch geprüfte kosmetische Mittel

§ 4 Angaben zum Schutz der Gesundheit

§ 5 Kennzeichnung

§ 5a Kennzeichnung der Bestandteile

§ 5b Bereithaltung von und Zugang zu Unterlagen

§ 5c Gute Herstellungspraxis und Sachkenntnis

§ 5d Mitteilungs- und Berichtspflichten

§ 5e Untersuchungsverfahren

§ 5f Ausnahmen für die Einfuhr

§ 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Die gesamten Gesetzestexte findet man auch hier zum Download als PDF.

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