Schmerzensgeld vom Friseur? – Rechte des Kunden beim Friseurbesuch

  • 5 September 2010

Einen interessanten Beitrag mit dem Titel „Waschen, Schneiden, Schmerzensgeld“ haben wir heute auf bz-berlin.de entdeckt. Dieser widmet sich dem Thema „Frust nach dem Friseurbesuch“ und welche Rechte man als Kunde hat, wenn man schlecht behandelt wurde. Wenn man sich einen seriösen und erfahrenen Friseur ausgesucht hat, sollte so etwas Im Regelfall natürlich nicht vorkommen. Jeder von uns hat bestimmt schon einmal von einem seiner Spaßvögel in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis gehört: „Für die Frisur gehört Dein Friseur verklagt“ oder „Für diese Frisur sollte Dir Dein Friseur Schmerzensgeld bezahlen.“ Diese Sprüche sollte man natürlich nicht zu sehr an sich ranlassen und einfach drüber stehen. Doch manchmal ist man vielleicht tatsächlich komplett unzufrieden mit der Behandlung beim Friseur. Da stellt sich für den Kunden dann sicherlich die Frage, welche Handhabe er eigentlich gegen den soeben besuchten Friseur hat. Gerade deshalb wurden in dem kleinen Ratgeber auf B.Z. alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema zusammengetragen.
Folgende Fragen werden in dem Artikel behandelt:
Muss der besuchte Friseur das Geld zurückerstatten, wenn der Kunde nicht zufrieden ist? Nein. Die reine Unzufriedenheit eines Kunden an sich reicht nicht aus, um Geld zurück zu fordern. Die Rückerstattung des Geldes liegt im Ermessen des Friseurs und kann nur auf Kulanz erfolgen. Anders ist dies natürlich im Falle einer echten Schlechtleistung. Eine Schlechtleistung liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Haare komplett verschnitten sind oder die Haarfärbung misslungen ist. In diesem Falle stellt sich der Sachverhalt so dar, dass der Friseur dazu verpflichtet ist nachzubessern und den Fehler wieder gut zu machen. Die Nachbesserung darf natürlich nicht zu Lasten des Kunden gehen, denn der hat das Geld ja für einen tadellosen Schnitt bezahlt. Daher muss die Nachbesserung für den Kunden kostenlos erfolgen. Einen guten Friseur erkennt man genau in solchen Situationen. Wer seinen Beruf ernst nimmt, ist immer an der absoluten Zufriedenheit seines Kunden interessiert. Denn so macht der Beruf Spass und ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde – er kommt immer und immer wieder. Ist der Kunde also komplett unzufrieden bessert ein guter Friseur in jedem Falle nach. Vorausgesetzt natürlich es ist etwas schief gegangen. Ein Kunde der rote Haare wollte und nach der Färbung grüne Haare möchte, kann natürlich keine Nachbesserung von seinem Friseur verlangen. Im Zweifelsfall kann ein Kunde, der verschnitten wurde natürlich nach einem anderen Friseur aus dem Team verlangen. Im Zweifel sollte man den Friseurmeister verlangen. Der hat bzw. sollte die meißte Erfahrung haben. Und jeder Friseursalon muss einen Friseurmeister haben.
Hilft alles nicht und der Friseur ist trotz offensichtlicher Schlechtleistung zu keinem Kompromiss bzw. einer Nachbesserung bereit, bleibt letztendlich nur der Weg über den Anwalt. Aber so weit sollte es in den allermeißten Fällen natürlich nicht kommen. Muss man aufgrund Schlechtleistung zu einem anderen Friseur zur Nachbesserung gehen, so kann man diese Kosten dem Friseur, der die Frisur verunstaltet hat in Rechnung stellen.
Die Frage, die jeden schon einmal interessiert hat, ist, ob und wann man von einem Friseur eigentlich Schmerzensgeld verlangen kann?
Schmerzensgeld kann von einem Friseur nur dann verlangt werden, wenn er ganz gravierende Fehler begangen hat, die zu einer Körperverletzung führten Beispiel hierfür ist zum Beispiel, wenn der Friseur durch die unfachmännische Anwendung von Haarfärbemitteln oder Blondierung, die Haare oder die Kopfhaut zerstört. Im Artikel von bz-berlin.de werden folgende Gerichtsentscheide aufgeführt, in denen Kunden ihren Friseur verklagt haben:
250 Euro Schmerzensgeld: Abbrechen der Haare nach der Dauerwelle (Amtsgericht Köln, AZ: 141 C 5/01).
500 Euro Schmerzensgeld: Haare nach der Blondierung so kaputt sind, dass diese kurz geschnitten werden müssen (Landgericht Berlin AZ: 23 O 539/01, Amtsgericht Hannover AZ: 10 C 705/94).
1000 Euro Schmerzensgeld: Büschelweises Ausfallen der Haare, wegen nicht korrektem Durchführen der Blondierung durcxh den Friseur (Amtsgericht Erkelenz, AZ: 8 C 351/08).
1500 Euro Schmerzensgeld: Ausfallen aller Haare nach unsachgemäßem Färben, mit der Folge, dass der Kunde/ die Kundin bis zum Nachwachsen der Haare eine Perücke tragen muss. (Oberlandesgericht Köln, AZ: 19 U 62/99).
5000 Euro Schmerzensgeld: Verätzung der Kopfhaut am Hinterkopf durch Blondierungsmittel. Im Falle dieses Urteils mussten in die 5 mal 5 Zentimeter große kahle Stelle Haare operativ eingepflanzt werden (Landgericht Coburg, AZ: 21 O 205/09).
Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollte man sich natürlich gut informieren, bevor man einen Friseur besucht. Ein guter Friseur ist bereits zu Beginn der Behandlung zu identifizieren. Achten sollte man immer auf eine gute Beratung. Fragen sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Besuchen Sie einen Friseursalon zum ersten Mal und konnten im Bekanntenkreis nichts über diesen Friseur erfahren, verlangen Sie ohne Scheu nach dem Meister im Salon und warten Sie notfalls auch etwas länger für einen Termin. Zeit nehmen sollte sich der Friseur in jedem Falle und über evtl. Risiken der Friseurbehandlung hinweisen. (z.B. beim Blondieren) Hat man das Gefühl gleich zu Beginn beim Betreten des Salons bereits geradezu abgefertigt zu werden, so ist man beim Falschen gelandet.

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  1. Boa20001 - 12. Dezember 2010 at 13:37

    Hallo, ich habe grade einen Frisöbesuch hinter mit,der nicht zu empfehlen ist. Dabei handelt es sich sogar um einen recht bekannten Frisör aus Hannover.

    Mag sein, daß er was kann, seine Tochter jedenfalls hat zumindest bei meinem dritten Besuch nicht nur sehr kundenunfreudlich reagiert, sondern mir auch bestimmt nicht das in die Haare gemacht, was ich gern gehabt hätte.

    Ich werde das auf jeden Fall Anfang der Woche reklamieren und sehen, wie der Frisör darauf anspringt.

    Ich hatte mir in diesem Salon innerhalb der letzten 2 Jahre dreimal eine Volumenwelle machen lassen,die die ersten zwei Male gut gelungen war. Dieses Mal hat die Frisöse mir, trotz vorheriger Absprache, daß alles wieder so gemacht werden soll wie voher, zunächst mal eine ganz andere Form von wickeln andrehen wollen. Als ich sagte,daß ich das aber nicht möchte, sondern so wie abgesprchen verfahren werden sollte, reagierte sie in zickigem Ton, daß das aber besser für mcih wäre , ohne mir zu erklären, wieso. Ich habe dann auch nicht nachgefragt, weil mich das nicht interessiert hat.

    Anschließend verfuhr sie wie immer, außer, daß ich es komisch fand, daß sie meine Haaransatz vorher angeblich wegen besserer Standfestigkeit extrea bepinselt hat.

    Das Ergebnis ist, nachdem ich meine Haare nun selbst gewaschen habe, daß meine Haare nicht wirklich volumiger sind, sondern genauso fein wie voher und ich finde grade im unteren Bereich sogar noch schlaffer. Normalerweise sind die Haare nach einer Volumenwelle beim zusammenbinden doppelt so dick bei mir. Das ist keineswegs so.

    DEshalb vermute ich mal, daß sie einfach ein anderes Produkt genommen hat ohne mir das zu sagen.

    Find ich schon krass. Außerdem tut meine ganze Kopfhaut weh. Ich will nur hoffen, daß nicht noch meine Haare geschädigt sind.

    Tolle Erfahrung von einem „Meistefrisör“…

  2. asli - 26. September 2011 at 21:53

    Hallo,

    ich habe eine andere Frage, ich hatte braune haare als ich zum friseur ging. Ich wollte wieder blonde haare haben. Wollte mir blonde Strähnen machen. Ich habe der Friseurin gesagt das ich meine Haare vorgestern schokobraun gefärbt habe. Sie hat mich dann drauf angewiesen das die Farbe nicht genau so wird, wie ich es will. Das ist ja klar blondierung wird nicht immer überall gleich. Sie ließ mich etwas Unterschreiben,wo stand Kunde angewiesen farbergebenis ungenau. Nach dem Haare waschen habe ich gemerkt, das ich sehr viel Haarausfall habe. Habe es sofort dort reklamiert, meine Strähnen sind dort abgebrochen und meine Haare wie Gummi. Darauf hin meinte sie das es normal sei nach dem blondieren. Es kam mir merkwürdig vor, ich habe ja meine Haare nicht zum ersten mal blondieren lassen. Ich wollte es nicht bezahlen. Meine haare sind sehr kaputt. Zum Farbergebnis sage ich nicht, sie hatte mich drauf angewiesen. Aber meine Haare fallen mir buschweise aus. Als ich mich geweigert habe es zu bezahlen, habe ich die Kollegen gebeten die Chefin zu rufen oder ich rufe die Polizei an. Die Chefin war typisch im Urlaub. Dann habe ich die Polizei angerufen, die haben mir den Tipp gegeben, die Haare mitzunehmen und meine Haare zu fotographieren und zu einen anderen Friseur zu gehen und einen Zustandsbericht über meine Haare schreiben zu lassen. Ich bin sofort zu einem anderen Friseur gegangen, die meinten meine Haare wären richtig im Eimer, die friseurin hat zu stark blondiert, ich solle zum Schlichtungsleiter gehen. Das Beste kommt noch. Hinter meinen Rücken als ich die Polizei angerufen habe, hat die Friseurin, auf dem Zettel ergänzt Eigenverantwortung, dabei hat sie mich nicht drauf angewiesen, das meine Haare ausfallen können. Das habe ich natürlich der Polizei auch gleich erzählt die meinten darauf, wenn die mich drauf angewiesen habe, welches Mädchen ist doof und nimmt das Risiko das die Haare ausfallen.. ok da die haben mich aufgemuntert. Meine Kopfhaut brennt jetzt und ich habe immer mehr Haarausfall. Wenn ich den Friseur auf Schmerzengeld und Schadenersatz anklage. Meinen Sie ich gewinne? oder verliere ich. Ich habe leider keine Beweise auser meine ausgefallenen Haare die ich mitgenommen habe und die Fotos, und der 2. Friseurladen, der sich bereit erklärt hat, als Zeuge auszusagen das meine Haare im Arsch sind. Die Friseurin hat mich nicht auf Haarausfall angewiesen, sondern nur auf ungenaues Farbergebnis. Außerdem hat sie hinter mein Rücken Das Dokument nach der Unterschrift weiter ergänzt. Darf ein Friseur daS? iCH BITTE UM SCHNELLE ANTWORT

  3. Marina - 14. Dezember 2011 at 17:19

    Hallo, was für mich interessant wäre…bin momentan ebenfalls mit einer Friseurkette in eine Diskussion verwickelt.

    Folgendes: Meine Haare wurden mit 4%iger Blondierung behandelt (45 Minuten – ohne Hinweis auf Allergien oder Ähnliches). Es fing dann schrecklich an zu jucken, Blondierung wurde abgewaschen und kurz darauf nochmal eine Coloration darauf gegeben mit 1,9%. Über das Wochenende haben sich nässende Wunden gebildet die auch eitern. Auf meine Reklamation musste ich mich an die Zentrale wenden. Die Bezirksleiterin dort behauptet nun, Schuld wäre die Coloration mit 1,9% – nicht die Blondierung (obwohl es zu dem Zeitpunkt schon gejuckt hat). Das kann doch nicht sein???? Da liegt doch klar ein Anwendungsfehler vom Friseur vor???

    Ich will einfach nur mein Geld zurück und muss mich nun darum streiten!

    Bitte helft mir!

  4. Fr.Lucia - 30. Dezember 2011 at 22:58

    Hey Ich bin Friseurmeisterin, bei mir ist es noch nicht passiert. Es gibt einige die Haarausfall haben und 1 von 1000 sind allergisch. Viele vergessen, dass wir mit Chemie arbeiten wie Wasserstoffperoxid, Bleiche, Ammoniak usw..Wir sind auch allergisch und auch für unsere Gesundheit gefährdet. 4% Coloration ist eine intensiv Tönung, wenn ich es nicht vertragen kann dann bin ich allergisch. Deswegen gibt es auch Pflanzenfarben. Um eine Entzündung zu vermeiden, gibt es Salben. Am besten man geht zum Hautarzt.

  5. J. - 3. Mai 2012 at 22:53

    Hallo ich hab eine frage undzwar hatte ich ein Gutschein von groupon von ein Frisur. Haare schneiden plus strenen. Aber hab beim schneiden gemerkt das sie es nicht richtig macht hate eine Seite länger als die andere musste die ganze zeit sagen das es nicht gleichmäßig ist. Dann hab ich gefragt wie lange sie arbeitet, dann sagt sie sie ist im ersten Jahr in der Ausbildung. Ich hab nix mehr rausbekommen war geschockt und wollte nur da raus. Was soll ich tun??? Will mein Geld zurück, kann ich es zurück verlangen?

    Bitte um Antwort

  6. H - 15. April 2013 at 12:07

    Hallo,
    auch ich habe mal eine Frage zu diesem Thema. Ich war letzte Woche bei meinem Friseur – zu dem ich seit Jahren gehe und der genau weiß, dass ich an jedem Zentimeter meiner langen Haare sehr hänge. Es sollten lediglich die Spitzen geschnitten werden. Ich wies nochmal darauf hin, dass „diese fürchterliche Stufe im Deckhaar“ unbedingt rauswachsen soll. Er interpretierte dies sehr frei. Hinten wurden, wie bsprochen, nur die Spitzen geschnitten. Die seitlichen Längen beginnen jetzt allerdings auf Kinnlänge (!) und laufen dann im Bogen langsam in die volle Länge hinein. Es ist sehr sauber und akkurat geschnitten, dagegen kann man absolut nichts sagen, ABER das gefällt mir so überhaupt nicht! Da ich sehr dichtes, volles Haar habe sehe ich jetzt von vorne aus, als wären die Haare nur noch schulterlang! Ich fühle mich überhaupt nicht wohl und gehe nur noch mit zusammengebundenen Haaren aus dem Haus. Ich bin nun der Meinung, dass immer noch ICH diejenige bin, die entscheidet, wie lang ich meine Haare trage. Nicht der Friseur. Schon gar nicht für einen Schnitt, der so absolut nicht abgesprochen war, sondern einfach „gemacht“ wurde!
    Ich werde mir nun Extensions in die Haare machen lassen, da ich mich nicht ein ganzes Jahr lang jeden Tag über das Werk des vermeintlichen „Künstlers“, der doch in erster Linie ein Dienstleister ist, ärgern möchte. Gibt es die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Kosten für die Verlängerung dem Verursacher des Übels in Rechnung zu stellen?

    Vielen Dank für eine Antwort!

  7. Mannheim - 22. September 2014 at 23:21

    500 Euro Schmerzensgeld:
    Haare nach der Blondierung so kaputt sind, dass diese kurz geschnitten werden müssen
    (Landgericht Berlin AZ: 23 O 539/01, Amtsgericht Hannover AZ: 10 C 705/94).
    Quelle:http://www.friseur-experte.de/friseur-nachrichten/
    schmerzensgeld-vom-friseur-%E2%80%93-rechte-des-kunden-beim-friseurbesuch/

    Danke für den Beitrag ich werde meinen Friseur verklagen.

    Nach meinen letzten Besuch bei diesen Salon sind meine Haare wie Gummie.
    Sogar meine Kopfhaut hatte am Hinterkopf gebrannt und geschmerzt.

    Ich habe nach einigen Versuchen
    wie z.b Shampoo von Alnatura,Baby Shampoo und auch hochpreisige Produkte verwendet doch nichts hat geholfen.
    Auch ein Besuch beim Hautarzt konnte meine Haare nicht verbessern.

    Ich schäme mich so rumlaufen zu müssen.
    Die Leute denken ich würde meine Haare wochenlang nicht Waschen.
    Die Haare bleiben auch dauerhaft feucht was im Winter sehr sehr schlecht ist.

    Mir bleibt nur noch Haare abschneiden.
    Ob das Problem danach beseitigt ist ,ist fraglich.

  8. jana - 3. August 2015 at 22:42

    Ich wurde von einer Friseurin mit dem Lockenstab unter meinem linken Auge verbrannt. Brandblase,weggezogen -braune haut zu folge :-(
    Habe ich hier rechte ?
    Mir wurde dann noch unverschämt gesagt dass ich wohl empfindlich sei und die Friseurin in die war

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