Leistungswettbewerb des Friseurhandwerks für alle frischen Friseur-Gesellen bis 25 Jahre

  • 11 Mai 2010

Alle frisch gebackenen Friseur-Gesellinnen und Friseur-Gesellen, die dieses Jahr ihre Gesellenprüfung im Friseurhandwerk ablegen und nicht über 25 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit an dem diesjährigen praktischen Wettbewerb teilzunehmen. Der Wettbewerb findet bundesweit statt und findet im Zuge der handwerklichen Berufsausbildung statt. Ziel ist es mit diesem Wettbewerb begabte Lehrlinge in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu fördern. Daher haben die begabtesten Gesellinnen und Friseur-Gesellen die Möglichkeit in der Endausscheidung am 7. November 2010 in Hannover Preisgelder bis zu 5000 Euro zu gewinnen. Exzellente Leistungen natürlich vorausgesetzt. Teilnahmeberechtigt sind im Regelfall die besten Lehrling jeder Innung und die Wettbewerbsarbeit vom jeweils zuständigen Bewertungsausschuss die Note „Gut“ erhalten hat. Zusätzlich sollte der Theorieteil der Gesellenprüfung mit zumindest der Note „befriedigend“ abgeschlossen worden sein. Laut Angaben des Friseur- und Kosmetikverbandes NRW war in den „vergangenen Jahren (..) der Praktische Leistungswettbewerb des Friseurhandwerks Sprungbrett für viele beispiellose Karrieren. Ehemalige Wettbewerbssieger sind heute führende Meinungsbildner der Branche.“

Es existieren folgende Teilnahmebedingungen für den praktischen Leistungswettbewerb für Friseur-Gesellen 2010, die in vier Teile aufgeteilt sind. Alle vier Teile werden nach einem 100-Punktesystem bewertet. Die Teilnahmebedingungen (in Kurzform) sind:

1.) Herrenhaarschnitt (Haarlänge mind. 15 cm) mit Übergang und verschiedenen Schneidetechniken, Gestalten einer Frisur nach Frisuren-Bild-Vorlage

2.) Gestalten einer Frisur mit verschiedenen Einlegetechniken (2/3 des angefeuchteten Haares), Einarbeiten von Haarersatz (Haarteile, Zöpfe, Anschweißen von Haaren etc.) nach Bild-Vorlage, mind. 2 Einlegetechniken, davon mind. 5 Papilloten. Wichtig ist, dass die Frisur für besondere Anlässe verbrauchergerecht und tragbar ist. Keine klassischen Wettbewerbsfrisuren.

3.) Damenhaarschnitt nach Bild-Vorlage mit modischem Frisurenstyling. Mind. 20 cm Länge der Haare vor dem Schnitt. Deutliche Schnitt-Veränderung ist Pflicht.

4.) Festliches Abend-Make-up für den besonderen Anlass, Ästhetisches Make-up ohne karnevalistischen Charakter.

Für die ausführlichen Teilnahmebedingungen für den Friseurwettbewerb für Friseurgesellinnen und –gesellen findet man hier auf friseure-nrw.de.

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