Was gehört im Geschäftsleben in einen Kaufvertrag?

  • 5 August 2011

Im Geschäftsleben kommt es immer wieder zu Anschaffungen, die strategisch wichtig sind, terminlich restringiert oder einfach mit einem größeren Investmentbetrag verbunden sind. Solange die gekauften Produkte oder Dienstleistungen fehlerfrei sind und der Kaufpreis pünktlich gezahlt wird, ist für beide Parteien alles in Ordnung. Sollten aber einmal Probleme oder Missverständnisse auftreten, ist es Gold wert einen vollständigen Kaufvertrag zu haben, in dem alle Eventualitäten geregelt sind. So kann man sich vor Ausfällen und Verlusten schützen, was gerade im Friseurhandwerk existenziell sein kann.

Was gehört eigentlich alles in so einen Kaufvertrag?
Vor allem bei juristischen Personen, zu denen z. B. eine GmbH & Co. KG gehört, ist eine genaue Bezeichnung der Vertragsparteien von großer Wichtigkeit. Dann wird der Kaufgegenstand bezeichnet, also um welches Produkt bzw. welche Dienstleistung es in dem Vertrag genau geht. Als Nächstes müssen Laufzeit und Kündigungsfristen des Vertrages festgelegt werden und anschließend sollten Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart werden, die sogenannten Zahlungsbedingungen. Welche Gewährleistungen vom Verkäufer übernommen werden sollen, ist auch ein wichtiger Punkt. Auch müssen Verzugsregelungen bestimmt werden, in denen geregelt wird, welche Folgen eine nicht rechtzeitige Erfüllung bzw. Nichterfüllung hat. Oder wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird, also eine Absicherung der Zahlung. Für Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung könnte dies z.B. Schadensersatz oder aber eine Neulieferung sein. Der Ort, an dem der Kaufvertrag erfüllt werden soll, bzw. der Erfüllungsort des Vertrages muss unbedingt genannt werden. Wie die Zahlung abgesichert werden soll: durch eine Bürgschaft oder durch Eigentumsvorbehalt usw., gehört auch in einen Vertrag. Welche allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollen und welcher Gerichtsstand vereinbart wird, sollte zum Ende des Vertrages nicht fehlen. Wer sich also fragt:“Was gehört in einen Kaufvertrag?“, sollte viele Dinge beachten. Im Friseurhandwerk aber auch anderen Branchen des Geschäftslebens wird man mit dieser Frage immer wieder konfrontiert.

Die wichtigsten Punkte für den perfekten Vertrages noch einmal in Kurzform:
– Bezeichnung der Vertragsparteien
– Kaufgegenstand
– Gewährleistungen
– Absicherung der Zahlung
– Laufzeit
– Kündigungsfristen
– Verzugsregelungen
– Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Zahlungsbedingungen
– Lieferbedingungen
– Die Folgen bei Nichterfüllung des Vertrages
– Gerichtsstand
– Erfüllungsort

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  1. Kurt - 11. August 2011 at 14:44

    Nette Ausfuehrungen! Ich werde mich damit mal intensiver beschäftigen! Freue mich auf weitere Eintraege!

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