Finazierung und Kredite

Umschuldung bei Unternehmen – Zinslast senken

  • Veröffentlicht am Juli 12, 2012, Uhrzeit: 11:07 pm

Eine Umschuldung erfolgt immer so, dass der Schuldenbetrag in diesem Moment nicht verringert wird. Das bedeutet, dass gewisse Schuldenverhältnisse verändert werden, was im Klartext heißt, dass die Schulden in Folge dessen auf verschiedene Personen/Unternehmen/Banken bzw. sonstigem der Art aufgeteilt sind.
Dabei zählt es auch schon als solche, wenn gewisse Zinslasten verringert werden, sprich wenn dem Schuldner, welcher die Schulden macht, die Zinslast verringert wird.
Dabei kann man in den meisten Fällen mit einer Umschuldung eine Verringerung der Zinskosten bzw. Rückzahlungskosten erlangen, wodurch sich die finanzielle Situation der entsprechenden Person bzw. des entsprechenden Unternehmens erheblich verbessern kann. Desweiteren kann auch diese beispielsweise dann zum Einsatz kommen, wenn Gläubiger eingeschaltet werden.
Umschuldungen gibt es im Übrigen nicht nur für Unternehmen, Firmen und/oder Privatpersonen. Denn auch hochverschuldete „Pleitestaaten“ nehmen oftmals Umschuldungen in Anspruch.
In der rechtlichen Sicht muss man die Sache je nach Fall unterschiedlich betrachten. Und zwar beispielsweise, wenn ein laufender Vertrag zum Schuldverhältnis besteht und dieser anschließend in einen sogenannten Nachtrag verändert wird, so liegt nach dem offiziellen Recht hier zu Lande (Deutschland) eine Schuldänderung vor. Dabei wird der vorrangegangene Vertrag fortgeführt. Anders dagegen sieht die Situation aus, wenn ein bereits bestehender Kreditvertrag durch einen anderen bzw. neuen ersetzt wird.
Dabei kommt keine direkte Bezugnahme auf das Schuldverhältnis zu Stande, wobei eine sogenannte Novation vorliegt.
In Folge dieser erlischt nach dem BGB Paragraphen 241 das alte Schuldverhältnis vollständig. Wenn eine solch wiederholte Kreditaufnahme besteht, dient diese zur Rückzahlung bei bereits bestehenden Schulden.

Doch welche Umschuldungsursachen gibt es eigentlich und warum und durch was kommen diese überhaupt erst zu Stande?
Auch dabei gilt, das kommt immer auf den Fall bzw. an den Umschuldungsverursacher an. Wenn Unternehmen oder Staaten solch eine durchführen müssen, kommt dies in allen Fällen durch eine enorme Kreditaufnahme seitens dieser, zu Stande.
Doch das reicht nicht alleine aus, denn sobald dies nötig wird, trifft der erste Grund dabei zusammen, dass wirtschaftliche Schwächephasen seitens des Unternehmens bzw. der Staaten bestehen. Nur wenn beide Punkte aufeinandertreffen kommt es zu einem solchen Schritt, bzw. wird dieser dringend notwendig.
Dabei könnte einer der Gründe für enorm hohe Schuldenaufnahmen seitens eines Unternehmens, darin liegen, dass Fehlinvestitionen (zum Beispiel Aktien oder Kooperationen mit anderen Unternehmen, die in einer schlechten wirtschaftlichen Lage sind) in der Vergangenheit getätigt wurden.
Wenn bei Staaten ein solcher Schritt notwendig wird, liegt das oft an enorm hohen Rüstungsausgaben, aber auch an völlig unnötigen Investitionen.

Gehen wir einmal die Umschuldungsthematik für einen Friseurunternehmer durch.
Zunächst einmal ist wichtig zu sagen, dass es nie schaden kann, sich Gedanken darüber zu machen, ob bei ungünstigen abgeschlossenen Krediten es sich nicht lohnen könnte eine Umschuldung durchzuführen. Es ist nicht selten der Fall, dass wie bei jedem Handwerksbetrieb auch im Friseurhandwerk einmal finanzielle Engpässe auftreten können, wodurch es auch ab und zu vorkommen kann, dass ungünstige Kredite aufgenommen werden (müssen). Dabei sollte man in jedem Fall überprüfen, ob eine Umschuldung in Frage kommen würde und dabei auch wirklich Sinn machen könnte!
Das Ziel sollte dabei sein, alle ungünstig laufende Kredite abzulösen.
Dabei hätte der Friseurunternehmer verschiedene Möglichkeiten.
Eine davon ist es, einen schon vorhandenen Kredit (welcher zu ungünstigen Zinsbeträgen abgeschlossen wurde) durch einen günstigeren zu ersetzen. Allein dadurch kann man sich der Unternehmer eine Menge Geld sparen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, mehrere (ungünstige) Kredite in ein Darlehen zusammenzufassen.
Beim Friseurhandwerk kann es auch durchaus mal der Fall sein, dass sich das Geschäftskonto längere Zeit im „Minus“ befindet.
Falls dies dem Friseurunternehmer passieren wird, kann es durchaus vorkommen, dass die Zinsen eine enorme Höhe erlangen. Dabei ist es nicht selten, dass diese auf hohe zweistellige Prozentbeträge kommen, sofern das Konto schon über längere Zeit belastet ist.
Dabei hätte der Friseurunternehmer die Möglichkeit, diese Belastung zu einem Ratenkredit umzuschulden. Man kann eigentlich nur jedem raten diesen Schritt zu gehen, falls die Belastung über einen zu langen Zeitraum stattfindet. Sowohl Privatpersonen, als auch Selbständige Friseure können eine Umschuldung durchführen. Somit kann man mit ganz einfachen Mitteln schon frühzeitig eine drohende Überschuldung verhindern!

Quellen: wikipedia, www.handwerk-magazin.de

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Was ein Frisör Unternehmer über eine Ausfallbürgschaft wissen sollte

  • Veröffentlicht am November 9, 2011, Uhrzeit: 9:52 pm

Informationen zur Ausfallbürgschaft

Es gibt vielerlei Arten von Bürgschaften, darunter auch die Ausfallbürgschaft. Diese unterscheidet sich dadurch von einer herkömmlichen Bürgschaft, dass der Bürge im Falle einer Ausfallbürgschaft nur dann haftet, wenn der Gläubiger nachweisen kann dass er nach der Verwertung der Sicherheiten und Vollstreckung der beweglichen, als auch unbeweglichen Vermögen einen Verlust – also einen Ausfall – erlitten hat.

Als Beispiel:

Ein Unternehmer benötigt für eine Existenzgründung 300.000 Euro. Die Sicherheiten die er vorzuweisen hat erreichen bloß einen Wert von 50.000 Euro. Die fehlenden 250.000 Euro kann dieser nun über einen Kredit mit einer Ausfallbürgschaft beantragen.

Dieses läuft folgendermaßen ab:
Der Kreditnehmer stellt einen Kreditantrag bei seiner Hausbank. Diese prüft den Antrag, fordert Sicherheiten welche jedoch nicht ausreichend sind. Nun beantragen die Hausbank und der Unternehmer bei der Bürgschaftsbank eine Bürgschaft in Höhe der fehlenden Differenz zwischen der gewünschten Kreditsumme und den vorhandenen Sicherheiten.
Die Bürgschaftsbank stimmt nun einer Bürgschaft für die Differenz zu und der Schuldner haftet gegenüber seiner Hausbank für den kompletten Kredit.
Wird nun jedoch der Kreditnehmer zahlungsunfähig fordert die Hausbank die Summe vom Kreditnehmer zurück und kündigt bei der Bürgschaftsbank bereits die Bürgschaft an.
Die Hausbank verwertet die Sicherheiten. Da diese nur einen Teil der Kreditsumme decken, nimmt die Hausbank die zuvor beantragte Bürgschaft in Anspruch.

Unterdies unterscheidet man zwischen einer „normalen“ und einer modifizierten Art.
Die „normale“ besteht darin, dass der Gläubiger nach der fruchtlosen Vollstreckung der Sicherheiten des Schuldners vorgenommen hat und dem Bürgen nachweisen kann.
Die modifizierte Bürgschaft hingegen definiert man durch einen festen Zeitpunkt den man im Vorhinein festgelegt an dem der Ausfall als eingetreten gilt.
Man gibt also einen Ausfall vor um als Bürgschaftsfall zu gelten. Diese zweite Art kommt vor allem bei öffentlichen Krediten, z.B. Gemeinden, Städten oder auch Staaten vor.

Diese ist zwar nicht durch das BGB geklärt wie die z. B. die Mitbürgschaft, jedoch durch Rechtsprechung anerkannt.

Viele weitere Details (auch zu weiteren Begriffen der Ausfallbürgschaft, wie z.B. selbstschuldnerische Bürgschaft) findet man auch unter:
wikipedia.org
www.existenzgruender.de

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Finanzierungsquellen für Existenzgründer und Selbständige

  • Veröffentlicht am Februar 8, 2011, Uhrzeit: 10:08 pm

Ein für viele Menschen reizend erscheinender Weg in die berufliche Zukunft ist der Weg in die Selbstständigkeit.
Wichtige Erfordernis ist ein vernünftiges, zukunftsträchtiges Konzept. Dies sollte eine Symbiose sein aus Kreativität, Sachlichkeit, Modernität, Traditionalismus, Risikobereitschaft, Sicherheitsdenken, Logik und Fantasie – gerade im Segment Frisur und Kosmetik gibt es großes Potential. Es gibt viele Vorbilder, Unternehmen, die es auf dem Markt der Beauty-Services erfolgreich sind –
aber es gibt auch die vielen Unternehmen, die schnell wieder vom Markt verschwanden.

Deshalb sind als weitere Voraussetzungen das besonnene Kalkül, nüchternes Rechnen sowie die realistische Einschätzung der finanziellen Grundlage des neu zu errichtenden Unternehmens notwendig – nicht Blütenträume sondern die klare Analyse steht am Anfang.
Viele Existenzgründer scheitern beim Friseursalon gründen innerhalb der ersten 3 Jahre an Schwächen des Betriebskonzepts und der Unterschätzung des Arbeitsaufwands, der ein gewohntes Privatleben nahezu eliminiert, oft aber auch an unrealistischer Einschätzung der Marktchancen sowie mangelnder Solidität der Finanzen.
Sachliche und ehrliche Berater verweisen zuerst auf einen notwendigen Eigenkapitalanteil von zirka 20 Prozent, wobei dieser durchaus höher sein darf, denn Darlehen, welcher Art und mit welcher Verlockung auch immer eingegangen, müssen mit Zins und Zinseszins termingerecht zurückgezahlt werden. Geschenkt bekommt man gar nichts, es sei denn, Familie oder Freunde eröffnen alternative Finanzquellen mit Geldgeschenken und zinslosen Einlagen. Hilfestellung kommt gegebenenfalls von der Bundesanstalt für Arbeit durch Zuschüsse.
Gute Berater am geschäftlichen Anfang sind beispielsweise die Business Angels (www.businessangels.de) mit ihrer ideellen und finanziellen Unterstützung.
Später ist es sicher immer ein renommiertes Steuerberatungsbüro.

Es gibt verhältnismäßig günstige Kreditangebote für Friseur-Unternehmer:
Bis zu 50 000 € KfW-Startgeld offeriert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-mittelstandsbank.de). Aus dem gleichen Hause gibt es das ERP-Darlehen bis 500 000 € mit 15 Jahren Laufzeit bei Tilgungsfreiheit innerhalb der ersten 7 Jahre. Stellt ein Privatinvestor Kapital zur Verfügung, gibt es unter Umständen die gleiche Summe als Beteiligungskapital aus dem ERP-Startfonds bei der KfW.
Die KFW-Kredite durchlaufen die Hausbank.
Förderbanken des Bundes bieten unter www.foerderbank.de verschiedene Sonder-und Regionalförderprogramme an. Vom Bundesland können Seedfonds kommen und finanziell schmalbrüstige Anfänger können Kredite bei www.mikrofinanz.net erhalten.

Es sind teilweise alternative Finanzquellen und traditionelle Wege der Finanzierung, die ein Existenzgründer im Friseurhandwerk gehen muss. Jeder Friseur-Unternehmer ist beim Friseursalon gründen zuallererst mit diesen alternativen Finanzquellen und den genannten Möglichkeiten der Finanzierung konfrontiert. Zu beachten ist auch das Risiko eines Friseur-Unternehmers.

Existenzgrüner im Friseurhandwerk können sich nach Sicherstellung der aufgeführten finanziellen Basis mit Kreativität, Power und Freude auf den Weg in die Selbstständigkeit machen.

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hilfreiche Finanzierungsquellen für Gründer im Friseurhandwerk – Woher nehme ich das Startkapital?

  • Veröffentlicht am Februar 1, 2011, Uhrzeit: 9:51 pm

Kaum ein Existenzgründer der im Friseurhandwerk durchstarten möchte, verfügt über die nötigen finanziellen Mittel, den kompletten Kapitalbedarf aus eigener Tasche zu bezahlen. Es gibt diverse Möglichkeiten wie Existenzgründer sich unter die Arme greifen lassen können.

Wer einen Friseursalon eröffnen will, den führt meist der erste Weg zu Freunden und Familie. Doch oft sind hier die Aussichten auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung nicht ausreichend. Zudem möchte man schließlich auch nicht das finanzielle Risiko der eigenen Unternehmung komplett auf seine Freunde und die Familie verteilen. Also müssen andere Finanzquellen für Gründer gefunden werden, damit der Traum vom eigenen Friseursalon Wirklichkeit werden kann.

Eine Finanzierungsmöglichkeit für Existenzgründer ist das KfW- Startgeld. Bis zu 50.000,00 Euro können hier beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung, einer 2 Jährigen Tilgungsfreiheit sowie 80% Haftungsfreistellung. Der Antrag sollte vor einer Investition bei der zuständigen Hausbank gestellt werden.

Ist ein Fisör seit längerer Zeit arbeitsuchend und bezieht ALG I, besteht die Möglichkeit durch die Agentur für Arbeit einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zu beantragen. Dieser wird 9 Monate gewährt. Zudem können für weitere 15 Monate 300,00 Euro monatlich für die soziale Absicherung gewährt werden.

Um einen eigenen Friseursalon eröffnen zu können, kann der Fisör einen ERP- Startfond beantragen. Dieser stellt jungen Unternehmern ein Beteiligungskapital zur Verfügung, wenn ein privater Hauptinvestor vorhanden ist.

Mit einem Mikrofinanzfonds sind Existenzgründer im Friseurhandwerk gut beraten. Diese Kleinkredite helfen denjenigen, die ein geringes Einkommen haben.

Weitere Finanzquellen für Gründer die einen eigenen Salon eröffnen wollen, sind zum einen die Business- Angels. Wenn ein sinnvoller Businessplan vorliegt und die Chemie zwischen den BA´s und dem Frisör stimmt, kann dieser auf eine finanzielle Unterstützung hoffen. Eine weitere Geldquelle sind Regional- und Sonderförderprogramme des Bundes und der Länder.

Eine weitere Alternative zum Eröffnen eines Friseursalon stellt das ERP- Kapital dar. Dieses Kapital ist vorgesehen für die Gründung einer freiberuflichen, selbstständigen oder gewerblichen Existenz.

Wer sich also dazu entschließt einen Salon eröffnen zu wollen, hat eine große Auswahl an sinnvollen Finanzierungsquellen.

Quellen und weitere Infos:
www.existenzgruender.de

www.business-angels.de
www.mittelstanddirekt.de

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