Ausbildung

213 offene Ausbildungsplätze (2012) als Friseur bzw Friseurin auf www.azubi-tv.de

  • Veröffentlicht am Juli 17, 2012, Uhrzeit: 7:50 pm

Priscilla, Azubi 18 Jahr und im dritten Lehrjahr schildert in einem kurzen Video Ihren Job als Auszubildende im Friseurbetrieb in Ludwigsburg. Das Video zeigt in einer Minute recht eindrucksvoll die Vielfalt des Friseurberufes. „Jeden Tag etwas Neues!“

Hier geht es zu den 213 offenen Ausbildungsplätzen (Stand 17. Juli 2012) mit Anschriften der ausbildenden Betriebe und speziellen Anforderungen auf www.azubi-tv.de .

 

Kernthemen der dreijährigen Ausbildung zur Friseurin / zum Friseur sind z.B.:

Dekorative Kosmetik und Maniküre
Kundenmanagement
Friseurdienstleistungen
Marketing
Betriebsorganisation
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

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Was verdient ein Friseur in der Ausbildung? Ausbildungsgehalt Friseur – Ausbildungsvergütung in der Friseur-Lehre

  • Veröffentlicht am März 1, 2012, Uhrzeit: 4:37 pm

Was verdient ein Friseur in der Ausbildung? Diese Frage sollte man sich frühzeitig – bereits vor Beginn einer Ausbildung stellen. Die Ausbildungsvergütung im Lehrberuf ist zwar nicht das einzige Entscheidungskriterium um sich für einen Beruf zu entscheiden – aber zumindest ein wichtiges. Wesentlicher Punkt ist natürlich, ob man sich in einem Beruf wiederfindet. Macht einem der Beruf Friseur Spass? Bringt man die notwendige Begabung mit? Wenn man diese Fragen mit „Ja“ beantworten kann, kann man zumindest in Zukunft Spass an der Arbeit haben.
Die Ausbildungsvergütung im Friseur Salon ist Teil der Gehaltsübersicht in den Lehrberufen der Focus Sonderausgabe „Gehalt und Karriere – Was Sie 2012 wissen sollten“ vom Februar 2012. In dem Heft findet man einen großen Job-Leitfaden für Berufseinsteiger, Umsteiger und Aufsteiger. Es geht nicht nur um den Beruf „Friseur“, sondern auch um andere Berufe: Ingenieure, Programmierer, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Berater, Journalisten, Künstler, Geschäftsführer usw. Eine der zentralen Fragen, die für viele Berufe in Deutschland beantwortet wird: „Verdienen Sie genug?“ Neben dem Berufs-Check für 150 Berufe, der Aufschluss über Gehalt und Lohn gibt, gibt es aber auch die Verdienst-Übersicht für Lehrberufe: Wer sich also frühzeitig dafür interessiert, der findet Antworten darauf, was ein Friseur bzw. eine Friseurin in der Ausbildungszeit verdient. Aber nicht nur die Löhne in der Ausbildung, sondern auch Gehälter nach der Ausbildung sind bei der Berufswahl interessant.

Ausbildung Gehalt Friseur Ausbildungsvergütung Friseur Azubi Was verdient ein Friseur in der Ausbildung? Ausbildungsgehalt Friseur – Ausbildungsvergütung in der Friseur Lehre

Die Übersicht der Gehaltstabelle zeigt ein Friseur Ausbildungsgehalt von durchschnittlich 420 Euro brutto (für das Jahr 2010) bei einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten. Unterschiede beim Verdienst in der Friseur Ausbildung zeigen sich, wenn man die alten und neuen Bundesländer miteinander vergleicht: Im Lehrberuf Friseur verdient man in den alten Bundesländern durchschnittlich im ersten Ausbildungsjahr 360 Euro brutto. Im 2. Jahr der Ausbildung beträgt das Friseur Gehalt im Schnitt 447 Euro pro Monat. Monatliches Ausbildung Friseur Gehalt im dritten Lehrjahr sind nach den Statistiken des Focus Sonderheft 544 Euro monatliches Ausbildungsgehalt eines Frisör-Lehrlings.
In den neuen Bundesländern verdient man deutlich weniger. Das Friseur Gehalt in der Ausbildung beträgt im ersten Lehrjahr 214 Euro pro Monat. Im zweiten Jahr ist es unwesentlich mehr, nämlich 253 Euro brutto. 341 Euro monatlich erhält man durchschnittlich als Ausbildungsfriseurgehalt.
Die Ausbildungsvergütung im Friseur-Beruf im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen zeigt: Ein Altenpfleger verdient in der Lehre durchschnittlich 891 Euro brutto, ein Arzthelfer 621 Euro. Also Bürokaufmann/-frau erhält man in der Ausbildung durchschnittlich 769 Euro, Drogeristen 702 Euro und Floristen 435 Euro.
Basierend auf dem Ausbildungsgehalt „Friseur“ ergibt sich auf Basis der durchschnittlichen Monatsgehälter ein Jahresbruttogehalt als Friseur in der Ausbildung von 4320 Euro im ersten (12*360 Euro), 5364 Euro im zweiten (12*447 Euro) und 6528 Euro (12*544 Euro) im dritten Lehrjahr. Aufgrund der Steuerfreibeträge lohnt sich die Abgabe der Jahressteuererklärung nicht nur Friseur-Azubis, sondern für alle Auszubildenden der Lehrberufe ganz besonders. Hier erhält man in der Regel einiges an zu viel bezahlter Lohnsteuer wieder zurück!
Das Gehalt im Beruf ist wichtig. Nicht nur in der Ausbildung Friseur – sondern auch das Gehalt nach der Ausbildung ist wichtig – wer sich für das normale Gehalt als Friseur interessiert, der findet hier weitere Infos zum Friseur Gehalt: „Wie viel verdient man als Friseur? Das Gehalt eines Friseurs„.

Ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 05. Januar 2012 zeigt das Friseur Lehrlingsgehalt im Ost-Westvergleich: „Zu den Geringverdienern zählen vor allem (…) Friseure. Ein Friseur etwa kommt im Westen auf 456 Euro, im Osten auf 269 Euro.“ Insgesamt haben allerdings gemäß dem Beitrag der Süddeutschen Zeitung „Auszubildende (..) in Deutschland 2011 deutlich mehr verdient als im Jahr zuvor. Im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungszeit lagen die tariflichen Vergütungen für die Lehrlinge bei 700 Euro im Monat.“ (Süddeutsche Tageszeitung (05.01.2012))

Entwicklung der Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk in den alten Ländern 1976 bis 2010:
Eine sehr spannende Tabelle mit Vergleichswerten der Vergütungsentwicklung bei Lehrlingen innerhalb der letzten 24 Jahre findet man in einer Veröffentlichung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
So hat die durchschnittliche monatliche Ausbildungsvergütungen in der Friseurlehre eine Gesamtsteigerung des Vergütungsniveaus von 360 Prozent erfahren: von 98 Euro (1978) auf 451 Euro (2010). Das entspricht einer sehr deutlichen relativen Verbesserung des Lohnniveaus, allerdings auf extrem niedrigen Niveau. Im Vergleich dazu verbesserte sich das Ausbildungsgehalts eines Bankkaufmann bzw. einer Bankkauffrau von umgerechnet 287 Euro (im Jahr 1976) auf nunmehr 814 Euro (im Jahr 2010), was einer Steigerung von 184% entspricht.
In den neuen Ländern reichen die Daten nicht ganz soweit zurück: Hier entwickelte sich das Ausbildungsgehalt eines Frisörs von 205 Euro im Jahr 1992 auf 269 Euro im Jahr 2010 (+31%). (Quelle: www.bibb.de)

Quellenangaben: Focus Sonderausgabe „Gehalt und Karriere – Was Sie 2012 wissen sollten“ vom Februar 2012, Süddeutsche Tageszeitung (05.01.2012), www.bibb.de

Bildquelle: Fotolia.de

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Das Meister Bafög im Friseurhandwerk

  • Veröffentlicht am Oktober 9, 2010, Uhrzeit: 9:27 pm

Früher nur Studenten und Schülern vorbehalten, kann das Bafög nun auch von Menschen mit handwerklicher Ausbildung, wie dem Friseurhandwerk, für spezielle Fortbildungsmaßnahmen beansprucht werden. Dieses sogenannte Meister BaföG setzt allerdings einen Abschluss in einem nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberufes voraus. Auch andere, vergleichbare Berufsabschlüsse können die Voraussetzungen erfüllen. Dabei sollte der Antragsteller eine Fortbildung wählen, die höherwertiger als seine bisher erworbenen beruflichen Qualifikationen sind. Ein ausgebildeter Friseur wird sich in der Regel daher für den Meisterlehrgang entscheiden. Das Meister Bafög steht Deutschen zu, aber auch Ausländern mit einer Daueraufenthaltserlaubnis bzw. einer über drei Jahre dauernden Erwerbstätigkeit in Deutschland. Anders als das Studenten Bafög wird das Meister Bafög unabhängig vom Einkommen der Eltern und der Altersgrenze des Antragstellers gewährt.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Meister Bafög werden regelmäßig überarbeitet. Der eigentliche Zuschuss beträgt zur Zeit 30,5 Prozent, die restlichen 69,5 Prozent werden als zinsgünstige Darlehen gewährt. Ein lediger und kinderloser Handwerker, dessen Lehrgang nach dem 01.07.2009 begann, erhält im Rahmen eines Vollzeitlehrgangs einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 675 Euro, wobei 229 Euro als Zuschuss und 446 Euro als Darlehen gezahlt werden. Verheirateten stehen höhere Unterhaltsbeiträge zu, jedes haushaltszugehörige Kind erhöht diese um 210 Euro. Der Kinderzugschlag ist lediglich je zur Hälfte Darlehen und Zuschuss. Alleinerziehende erhalten zudem einen pauschalen Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung über 113 Euro pro Monat.
Einkommens- und vermögensunabhängig werden lediglich die Kosten für die Maßnahme gefördert, also die Lehrgangs- und Prüfungskosten bis maximal 10.226 €. Dieses Darlehen ist während der Fortbildungsmaßnahme und der folgenden zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. Die Bewilligung der Unterhaltsbeiträge und auch der Kinderzuschläge ist vom Einkommen und Vermögen abhängig. Die Kosten für das Prüfungsstück werden zur Hälfte, allerdings nur bis zum Höchstbetrag von 1.534 Euro, im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens begünstigt.
Der Darlehensvertrag wird privatrechtlich mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Bonn abgeschlossen, die Höhe kann dabei bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen individuell vereinbart werden.
Die Dauer der Förderung ist für Vollzeitlehrgänge grundsätzlich auf zwei und für Teilzeitmaßnahmen auf vier Jahre begrenzt.

Weitere Infos zum Meister-Bafög findet man auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Meister Bafög: meister-bafoeg.info

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Bewerbung um Friseur Ausbildungsplatz – als Muster-Vorlage für Schüler mit Realschul-Abschluss

  • Veröffentlicht am Oktober 8, 2010, Uhrzeit: 9:10 pm

Friseursalon Will-ich-hin                                                     Muster-Realschüler
z.Hd. Herr/Frau Friseur-Meister                                          Bubifrisurenstrasse 11
Frisuren-Straße. 2                                                                 9999 Igelfrisur-Stadt
1000 Frisurenhausen                                                             Tel. 01234/121212

Karlsruhe, den 08. Oktober 2010

Bewerbung für Ausbildungsplatz

Sehr geehrte Frau XY,

Hiermit möchte ich mich bei Ihnen um einen Ausbildungsplatz als Friseurin bewerben.
Im Frühjahr dieses Jahres werde ich meinen Sekundarabschluß I mit Erfolg abschließen.

Gerne möchte ich den Beruf des Friseurs erlernen, da ich zum einen gerne mit Menschen umgehe und zum anderen sehr gerne kreativ arbeite.
Meine Aussage ist gestützt auf mehrere Praktika in verschiedenen Friseursalons. Die Arbeit dort hat mich jedes Mal sehr fasziniert.
Meine Stärken sind das Durchhaltevermögen, die Ehrlichkeit, die Zuverlässigkeit, sowie auch die Pünktlichkeit.
Für diesen Beruf würde ich bei mir als Schwäche die Zurückhaltung und die bisher noch fehlende Kommunikationsgewandtheit bezeichnen. Doch bin ich mir sicher, dass ich beides sehr schnell erlernen werde.
Als Ausbildungsbetrieb habe ich mir Sie vorgestellt, da ich von Ihrem Interesse an Weiterbildung, sowie von Ihren eigenen Seminaren gehört habe. Da auch ich ein sehr zielstrebiger Mensch bin, würde ich mich ebenso über solche Maßnahmen freuen.
Nun wünsche ich mir, dass Sie sich für mich interessieren und mir die Möglichkeit geben, dass wir uns in einem Vorstellungsgespräch persönlich kennen lernen können.

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift am besten mit Füllfederhalter)

Muster Realschüler

Anlage: Lebenslauf, Realschulabschlusszeugnis, Praktikumszeugnisse

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Haare waschen – Anleitung: Das richtige Shampoonieren Schritt für Schritt für Auszubildende

  • Veröffentlicht am März 8, 2010, Uhrzeit: 11:43 pm

Shampoonnieren, oder auch im Sprachgebrauch „Haare waschen“ ist ein nicht unwesentlicher Teil eines Friseurbesuches. Zu Beginn, entweder vor oder nach der Eingangsberatung steht das Shamponieren bzw. Haare waschen. Viele Kunden empfinden diesen Teil besonders entspannend, da sie sich im Spülbecken gemütlich zurück lehnen können und den Waschgang genießen können. Entspannung pur wird es auch gerade dann, wenn der ausführende Friseur die Kopfmassage richtig beherrscht. Viele Kunden mögen hier eine kräftige, mit etwas Druck ausgeführte Massage der Kopfhaut. Ist die Kopfmassage zu fest oder zu schwach, fühlt sich der Kunde nicht wohl. Daher ist der ausführende Friseur dazu angehalten den Kunden zu fragen, ob er sich wohl fühlt.

Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Funktionen des Shamponierens im Friseursalon:

Beim Shampoonieren werden Haare und Kopfhaut systematisch, gründlich und schonend gereinigt.

Die Kopfmassage fördert die Durchblutung und macht den Friseurgang zu einem entspannenden Erlebnis.

Voraussetzung für das professionelle Shampoonieren

Für das professionelle Shampoonieren der Haare benötigt man einige Vorkenntnisse. Wichtig ist die richtige Haar- und Kopfhautdiagnose. Hierbei muss der Zustand von Kopfhaut und Haar korrekt bestimmt werden können. Zudem muss man verschiedene Produktarten der handelsüblichen Shampoos kennen und deren verschiedene Aufgaben und Anwendungen beherrschen. Manche Shampoos sind gebrauchsfertig, andere müssen vor der Anwendung weiter verdünnt werden. Von ganz besonderer Bedeutung für das gesundheitliche Wohlergehen nicht nur den Kunden, sondern auch der/des ausführenden FriseurIn sind die korrekte und zuverlässige Beachtung der Hygienemaßnahmen und Tragen des notwendigen Handschutzes.

Vorbereitungen vor dem Shampoonieren

Auch das Shampoonieren sollte vorbereitet werden. Folgende Handwerkzeuge und Hilfsmittel sollten immer bereit liegen um den Kunden optimal zu bedienen:

1. Waschhandschuhe zum Hautschutz (nicht nur das Wohl des Kunden steht im Mittelpunkt, sondern auch die Gesundheit des ausführenden Friseurs)

2. Wasserdichter Umhang, damit der Kunde nicht nass wird

3. Shampoo. Dies sollte richtig auf Haar und Kopfhaut des Kunden abgestimmt werden. Wirkungsweisen des Shampoos sollten also bekannt und Anwendungshinweise bekannt sein.

4. Ausreichend Gesichts- und Frotteetücher

5. Frisierkamm bzw. Bürste zum Ordnen der Haare

Nachdem die Kundin in aller Ruhe Platz genommen hat, wird der vor Spritzwasser schützende Umhang umgelegt. Sitzt die Kundin sollte in aller Sorgfalt das Haar des Kunden durchgekämmt und der Zustand von Kopfhaut und Haar beurteilt werden. Hiervon hängt dann die Wahl des richtigen Shampoos ab. Bevor es mit dem Waschen los geht sollten unbedingt Waschhandschuhe angezogen werden.

Durchführen des Shampoonierens

1. Vorbereitung

Zu allererst sollte das Waschbecken bzw. Sitz so eingestellt werden, dass der Beckenrand des Waschbeckens auf der Höhe der Nackenpartie des Kunden ausgerichtet ist. Anschließend sollte sorgsam ein Handtuch um den Nacken bzw. Schultern des Kunden gelegt werden. Der Beckenrand sollte den Nacken des Kunden komplett umschließen, damit dem Kunden kein Wasser den Rücken herunter läuft. Vor dem Öffnen des Wasserhahnes sollte auf keinen Fall vergessen werden, nach dem Wohlbefinden des Kunden zu fragen. Möglicherweise sitzt dieser nicht bequem, hat sich aber noch nicht getraut etwas zu sagen. Bevor der Kunde mit Wasser in Kontakt kommt, sollte das Wasser korrekt auf Hauttemperatur, bzw. je nach Kundenwunsch auch etwas wärmer reguliert werden. Beim ersten Wasserkontakt mit dem Kopf des Kunden muss sofort nach den Befindlichkeiten des Kunden gefragt und nach bedarf die Wassertemperatur nachreguliert werden. Nichts ist schlimmer als ein Kunde, der sich bereits beim Haare waschen unwohl fühlt. Beim Befeuchten der Haare im Bereich der vorderen Stirn und Seitenpartien sollte man das Gesicht des Kunden mit einer Hand etwas abdecken, um vor dem laufenden Wasser zu schützen. Wasser darf dem Kunden unter keinen Umständen ins Gesicht laufen. Sollte dies dennoch einmal geringfügig passieren, muss sofort ein Gesichtshandtuch parat liegen. Bevor mit dem Shamponieren des Haares begonnen wird, sollte das gesamte Haar gründlich mit der Wasserbrause befeuchtet werden.

2. Die Vorwäsche

Bei der Vorwäsche, also dem ersten Waschgang verteilt man gleichmäßig die erste Hälfte der benötigten Shampoomenge auf dem nassen Haar des Kunden. Danach führt man mit nicht allzu steil aufgesetzten Fingerkuppen eine Kopfmassage zur Reinigung der Haare durch. Hierbei beginnt man im ersten Schritt mit der Stirnpartie und führt mit leichtem Druck kreisende Bewegungen bis zum Nacken durch, sodass eine leichte Reibung der Kopfhaut entsteht. Kennt man den Kunden noch nicht, sollte nicht zu viel Druck ausgeübt werden, sondern eher sanft. Der ein oder andere Kunde mag es aber auch mit etwas festerem Druck. Dies sollte aber auf jeden einzelnen Kunden individuell abgestimmt und vorher mit dem Kunden auch besprochen werden. Wichtig ist ein gleichmäßiges Massieren ohne Zerren und Ziehen. Die kreisenden Massage-Bewegungen werden abermals von der Stirn bis zum Nacken wiederholt. Die Schläfenpartie ist sehr empfindlich. Hier sollte mit erheblich geringerem Druck massiert werden. Spätestens hier sollte nach dem Wohlbefinden der Kundin gefragt werden. Für das Ausspülen des Shampoos stellt man, falls dies notwendig ist, die Wassertemperatur neu ein. Das Verfahren zum Abwaschen des Shampoos entspricht dem des Anfeuchtens der Haare.

3. Die Hauptwäsche

Die eigentliche Hauptwäsche der Haare wird wie bei der Vorwäsche durchgeführt und so lange massiert, bis das gesamte Haar gut eingeschäumt ist. Beim abschließenden Haare ausspülen lockert man das Haar während immer wieder mit der Hand auf, bis der ganze Schaum vollständig entfernt ist. Anschließend sollte das überschüssige Wasser aus dem Haar gedrückt werden.

4. Der Abschluss

Nach dem Ausspülen der Haare legt man ein frottiertes Handtuch sorgfältig um den Kopf des Kunden, so dass das Gesicht beim Aufrichten nicht nass werden kann. Sobald der bzw. die Kund/In aufrecht sitzt sollte das überschüssige Wasser mit dem Frotteetuch vom Haaransatz bis zu den Spitzen vorsichtig ausgewrungen werden. Nachdem das Haar handtuchtrocken ist, legt man ein neues trockenes Handtuch um die Schultern. Dann können die Haare am Hinterkopf beginnend Strähne für Strähne durchgekämmt werden. Sollte der Kunde bis zur Weiterbehandlung kurzen warten müssen, legt man das trockene Handtuch um den Kopf, damit keine Verdunstungskälte entstehen kann. Die Enden des Handtuches werden so eingefaltet, dass es nicht einfach abfallen kann.

Die 10 Kardinalfehler beim Shampoonieren

1. Der persönliche Hautschutz wird missachtet, es werden keine Waschhandschuhe getragen.

2. Der Umhang wird nicht korrekt angelegt, sodass die Kleidung der Kundin nass wird.

3. Der Beckenrand umschließt den Nacken nicht vollständig und Wasser läuft den Nacken des Kunden herunter.

4. Das Wasser wird zu kalt oder zu heiß eingestellt

5. Das Gesicht wird vergessen beim Anfeuchten der Haare zu schützen, so dass Wasser in Gesicht und Ohren läuft.

6. Zu wenig Wasser wurde beim Befeuchten der Haare verwendet und das Shampoo lässt sich nur schwer aufschäumen.

7. Die Finger werden bei der reinigenden Kopfmassage zu steil angesetzt, sodass durch die Fingernägel die Kopfhaut des Kunden verletzt wird.

8. Der Fingerdruck der Massage wird an den empfindlichen Schläfen zu stark durchgeführt.

9. Ungenügendes Ausspülen des Shampoos.

10. Das nasse Handtuch wird weiter verwendet und nicht durch ein neues Trockenes ersetzt.

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Schutz vor beruflich bedingten Erkrankungen der Haut

  • Veröffentlicht am Februar 5, 2010, Uhrzeit: 8:41 am

An der Spitze der beruflich bedingten Erkrankungen von FriseurInnen stehen die durch die Überbeanspruchung der Hände verursachten Hauterkrankungen. Diese können z.B. auftreten, wenn dauerhaft Haare der Kunden ohne entsprechende Handschuhe gewaschen werden, da der Säureschutzmantel der Haut geschädigt wird. Insgesamt wird eine Erkrankung immer wahrscheinlicher, je öfter man an den Händen häufigem Hautkontakt mit Wasser, Shampoos und anderen Arbeitsmitteln ausgesetzt ist. Bei nicht wenigen Friseurinnen und Friseuren kommt es in diesem Zusammenhang zu einer allergischen Überempfindlichkeitsreaktion. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich vor dem völlig sorglosen Umgang mit den chemischen Arbeitsmitteln im Friseursalon warnen. Es gibt zwar keinen Grund für Panik, denn die Mittel sind bei richtigem und verantwortungsvollem Umgang völlig ungefährlich. Grundsätzlich wird gesunde Haut auch bei zufälligem direktem Kontakt mit Färbemitteln kaum geschädigt. Allerdings werden beim Haarewaschen, und das ist ja nun oft auch eine Hauptbeschäftigung Auszubildenden, werden durch die entfettende Wirkung der Shampoos der Haut ständig natürliche Schutzstoffe entzogen. Dadurch wird die Haut dann in Konsequenz anfälliger und die Haut schädigende Stoffe können viel leichter eindringen. Obwohl dies bekannt sein sollte gibt es Jahr für Jahr immer wieder Versicherungsfälle, bei denen aufgrund der extrem unangenehmen Folgen der Erkrankungen (z.B. schlimme Ekzeme) sogar Berufsunfähigkeit (vorausgesetzt man besitzt eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung) angemeldet werden muss. Dies könnte vermieden werden, wenn sich insbesondere die Berufsanfänger der Gefahren bewusst wären und von ihren älteren und erfahrenen Kollegen daran erinnert würden, besser vorzubeugen, indem insbesondere beim Haarewaschen immer Handschuhe getragen werden.

Um für Aufklärung zu sorgen und der berufsbedingten Erkrankung der Haut vorzubeugen, sollte in jedem Salon ein Hautschutzplan aushängen, der beschreibt zu welchen Tätigkeiten welche Handlungsanweisungen zu beachten sind.

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Berufsausbildung zum Friseur / zur Friseurin

  • Veröffentlicht am Januar 27, 2010, Uhrzeit: 11:35 pm

Sie haben Spaß an kreativen Tätigkeiten im Umfeld von Mode und Beauty? Und zudem ein hohes Maß an Qualitätsbewusstsein? Dann ist möglicherweise der Friseurberuf ein interessantes Berufsziel für Sie! Der Kunde steht im Mittelpunkt dieses Berufes, wobei zentrale Dienstleistungen der Schnitt, das Styling, Make-up und die Maniküre sind. Möchten Sie erfolgreich im Friseurberuf arbeiten, so sollten Sie sich im Zuge Ihrer Ausbildung ein hohes Maß an Professionalität aneignen. Hierzu gehört die fachgerechte, kundenorientierte Beratung genauso wie die natürliche Freundlichkeit und Offenheit. Ein wachsames Auge und offenes Ohr für den Kunden sollte an der Tagesordnung sein. All diese Eigenschaften eignen Sie sich in der Ausbildung aber auch in der ausführenden Praxis in Ihrem Ausbildungsbetrieb an. Der Beruf des Friseurs umfasst viele Segmente – von der Beurteilung der Haut, der Haare bis hin zur ganz individuellen Beratung ein jeden Kunden. Die theoretisch-praktische Ausbildung umfasst in der heutigen Zeit Themen, wie modische Haarumformungen & Kreationen mit Haarteilen, aber auch typgerechtes Colorieren, sowie Nageldesign und Wellness & Entspannung, wie etwa Kopfmassage. Die berufliche Schulausbildung vermittelt zur Beurteilung von Haut und Haar Grundkenntnisse der Biologie und Chemie. Großer Trumpf im Friseurberuf ist die große Vielfalt innerhalb des Tätigkeitsbereiches. Jeder Tag in der Praxis bringt neue Herausforderungen („kein Tag ist wie der andere, denn kein Kunde ist wie der andere“), ständige Abwechslung ist an der Tagesordnung, wobei gleichzeitig ein hohes Maß zur beruflichen Selbstverwirklichung besteht. Für Berufseinsteiger bietet das Friseurhandwerk eine anspruchsvolle und interessante Ausbildung und zudem einen sicheren Arbeitsplatz, denn der Beruf Friseur ist weitestgehend unabhängig von konjunkturellen Schwankungen.

Also: Junge Leute, die Interesse an Mode, an kreativer Arbeit und dem Umgang mit Menschen haben, sollten sich näher mit dem „krisenfesten“ Friseurberuf auseinandersetzen. Das Friseurhandwerk hat Zukunft, denn das Friseurhandwerk ist weder durch Maschinen noch durch Computer ersetzbar!

Aufstiegschancen:

Es bestehen folgende auf dem normalen Friseurberuf basierende Qualifikationsmöglichkeiten:

– Betriebsassistent im Friseur-Handwerk

– Meister im Friseur-Handwerk

– Betriebswirt des Handwerks

– Ausbilder

Zudem kann mit der Meisterprüfung bzw. den richtig angeeigneten betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten auch recht schnell der erfolgreiche Start in die Selbständigkeit gelingen.

Weitere Karriere im Friseurberuf
Der große Trumpf im Friseurberuf ist, dass dieser weitestgehend unabhängig von konjunkturellen Schwankungen ist. Die individuelle Karriere eines begabten Friseurs verläuft entlang den großen Modetrends. Grundlage neben der natürlichen Begabung ist die Beherrschung fundierter handwerklicher und unternehmerischer Qualifikationen. Die erfolgreichen Friseure bieten Professionalität und fachliches Know-How auf hohem Niveau und zudem das richtige Gespür, sowie Expertenwissen für Beauty- und Modetrends. Neben den operativen Fähigkeiten ist die Notwendigkeit eines betriebswirtschaftlichen Grundverständnis und der Umgang mit Zahlen nicht zu unterschätzen, schließlich ist der Friseur ist nicht nur kreativer Künstler, sondern auch Kaufmann in eigener Sache. Wer etwas von seinem Handwerk versteht, mit Leidenschaft an die Dache geht und die zugehörige Portion Fleiß an den Tag legt, der kann den Friseurberuf auch außerhalb des normalen Friseursalons ausüben. Z. B. als Hairstylist bei Film und Fernsehen Wege, oder auch als selbständiger mobiler Friseur.

Hier noch einige wissenswerte Daten zur Friseurausbildung:

Ausbildungsdauer:

3Jahre. Die Ausbildung erfolgt im Betrieb und in einer Berufsschule.

Voraussetzungen:

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. (Je nach Ausbildungsstelle / Betrieb).

Ausbildungsvergütung :

Die Vergütung ist tariflich altersunabhängig und beträgt im

1. Lehrjahr: ca. 420 Euro

2. Lehrjahr: ca. 435 Euro

3. Lehrjahr: ca. 535 Euro

(Quelle: Handwerkskammer Karlsruhe / Stand Januar 2010)

Grundsätzlich auch natürlich Arbeitgeberabhängig.

Urlaubsanspruch:

tariflich ca. 23 Arbeitstage, aber natürlich auch Arbeitgeberabhängig
(Quelle: Handwerkskammer Karlsruhe/ Stand Januar 2010)
Achtung: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf Aktualität.

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