Existenzgruendung & Salon-Management
Lohnabrechnung mit EinfachLohn von sage
EinfachLohn von sage ist ein Gehaltsabrechnungssystem das jedem Unternehmen, ob großes oder kleines Unternehmen, die komplizierte Aufgabe der Lohnabrechnung abnimmt. Jeder Unternehmer trägt die volle Verantwortung über sein Unternehmen und über seine Mitarbeiter. Mit dem unkomplizierten Abrechnungssystem von sage einfachLohn gelingt es jedem Friseursalon-Betreiber alle wichtigen Informationen über alle Einnahmen und Ausgaben zu sammeln und bei der Gehaltsabrechnung mit zu berücksichtigen.
Als Friseursalon-Betreiber stehen jeden Monat wichtige Fragen an, die über den Erfolg des Unternehmens entscheiden. Zu diesen Fragen zählen nicht nur generell die erwirtschafteten Einnahmen, alle Ausgaben bei der Beschaffung von Arbeitsmaterial, wie es Kämme, Haarsprays, Lockenwickler, Tönungen und Haarfarben sind stehen zudem an. Kosten über Strom bis hin zu Wasser oder Reinigungskräften sind zudem noch zu bedenken, um dem Unternehmen die realen Einnahmen aufzuzeigen.
Doch weitaus schwerwiegender und komplizierter gestaltet sich das Lohn berechnen der Mitarbeiter. Hier zählen nicht nur die geleisteten Arbeitsstunden des Mitarbeiters, auch Krank- und Fehlzeiten, Urlaubstage, Überstunden sowie geleistete Arbeitsstunden an Feier- und Sonntagen sind zu berücksichtigen. Alle diese wichtigen Punkte kann „einfach Lohn“ für den Friseursalon-Betreiber übernehmen.
Der Friseursalon-Betreiber der auf die Dienste von Sage zurückgreifen möchte kann auf professionelle, TÜV-geprüfte Sicherheit und schnelle Verarbeitung der dargebrachten Informationen über das Unternehmen bauen. Als Betreiber des Friseursalons genügt es die Mitarbeiterzahl anzugeben, schon nach wenigen Minuten kommen von einfachLohn Angaben über die anfallenden Kosten und den Ablauf der Lohnabrechnung.
EinfachLohn von Sage wird dann ab dem festgelegten Abrechnungstermin die Gehaltsabrechnung des Unternehmens übernehmen. Da Sage immer auf dem aktuellen Stand der Technik und der gesetzlichen Regelungen steht, bestehen für den Friseursalon-Betreiber keine weiteren Aufgaben mehr, als nur die Informationen über das Unternehmen und die Mitarbeiter an sage einfachLohn weiterzureichen. EinfachLohn wird beim Lohn berechnen die monatliche Lohnsteueranmeldung automatisch durchgeben. Krankenkassenbeiträge und Berufsgenossenschaftsbeiträge werden ebenfalls automatisch von einfach-Lohn abgerechnet.
Über einfachLohn von sage können auch die Urlaubsplanungen durchgeführt werden, was zusätzliche Kosten von Besprechungen und Papierkosten einsparen hilft. Die Mitarbeiter können dem Friseursalon-Betreiber den gewünschten Urlaubstermin online durchgeben. Als Chef wird dann bequem vom Büro aus der Antrag entweder angenommen oder abgelehnt. Hierfür stellt der Hersteller der Lohnabrechnungssoftware einfachLohn eine übersichtliche Auflistung des Arbeitnehmers auf.
In dieser Auflistung zeigt einfachLohn alle Anwesenheitstage des Mitarbeiters an, auch die Krankheitstage oder freien Tage werden angezeigt. Informationen über die Gewohnheiten des Mitarbeiters, ob Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter jedes Jahr zum selben Zeitpunkt krank ist. All diese Daten dienen dem Arbeitgeber um bei der Planung des Urlaubs durch einfach Lohn gerecht die Urlaubstage vergeben zu können. Dies sorgt für Zufriedenheit bei den Arbeitnehmern.
Sage bietet dem Betreiber des Frieseursalons zudem noch die Möglichkeit auch seinen Mitarbeitern die Erstellung einer Gehaltsabrechnung deutlich vor Augen zu führen. Durch einen Lohnschein der viele Rubriken enthält, wie die Arbeitsstunden, Urlaubstage, Bruttolohn des Mitarbeiters und die gesetzlichen Abgaben, ermöglicht einfachLohn von sage dem Arbeitnehmer genauere Angaben über die Gestaltung seiner Lohnabrechnung.
Zu einer Gehaltsabrechnung von sage einfachLohn gehört natürlich auch die Absicherung der Daten. Alle Daten die der Arbeitgeber einfachLohn online zusendet werden, wie beim Bankverkehr SSL verschlüsselt. Damit wird gewährleistet dass keine Daten an Dritte weitergegeben werden können. Die Sicherheit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer liegt laut Hersteller des Lohnprogramms an allererster Stelle.
Nicht nur alle Friseursalon-Betreiber können die Dienste von Sage in Anspruch nehmen, alle Branchen die dem Handwerk unterliegen dürfen auf eine professionelle Lohnabrechnung von einfachLohn von sage zugreifen.
Als Arbeitgeber und Unternehmer liegt jedem das Ziel vor Augen möglichst gewinnbringend sein Unternehmen zu leiten. Doch wer ein Jungunternehmer ist, kennt sich noch nicht mit den Aufgaben eines Buchhalters aus und ist auf dessen Dienste angewiesen. Dies ist nun leicht zu umgehen, denn das Programm verfügt ja über das Wissen der Buchhaltung und schenkt dem potentiellen Nutzer mit seinem System komplette Einsicht in diesen Bereich. So ist es nicht weiter schlimm wenn Jungunternehmer noch nicht mit der Buchhaltung vertraut sind.
Das Abrechnungssystem einfachLohn zeigt allen Unternehmern überschauliche Tabellen über sämtliche Kosten des Unternehmens an. Wie ist die Entwicklungsgeschichte von Einnahmen und Ausgaben? Werden alle Personalkosten rechtmäßig verwaltet und sind Einsparungen notwendig?
Einen Lohn berechnen mit einfach Lohn spart somit nicht nur Kosten für den Buchhalter ein, es spart auch wichtige Zeit, die der Unternehmer sinnvoll gestalten kann. Gerade darum geht es bei Sage bei dem Lohn berechnen auch darum, möglichst viel Aufgaben dem Unternehmen zu erleichtern. Wer auf so eine online Gehaltsabrechnung setzt wird mit schnellen und präzisen Dienstleistungen versorgt.
Weitere Infos zu sage einfachLohn: www.einfachlohn.de, www.gruenderlexikon.de, www.einfachlohn.de/TuevSiegel
Nachrichten zur einfachLohn Lohnabrechnungs-Software:
„TÜV SÜD zertifiziert Online-Lohnabrechnungsverfahren von Sage – TÜV SÜD hat den im Mai 2009 vorgestellten Online-
Lohnabrechnungsservice für Kleinunternehmen www.einfachLohn.de der Sage Software GmbH
zertifiziert und mit dem TÜV SÜD Oktagon ausgezeichnet. Im Rahmen der Zertifizierung wurde
der Lohnabrechnungsdienst in den drei Kriterien „Funktionalität“, „Ergonomie und
Benutzerfreundlichkeit“ sowie „Datenschutz und Datensicherheit“ einer ausführlichen Prüfung
unterzogen…“ mehr
(Pressemitteilung sage, 15. Juli 2007)
„Sage startet Lohnabrechnungsportal – Sage bietet ab heute Kleinunternehmen mit dem Portal Einfach Lohn die Bearbeitung von Lohnabrechnungen als Software-as-a-Service an. Der Preis für den Dienst beginnt bei 5,90 Euro pro Mitarbeiter im Monat“… mehr
(Internet World Business, 15. Mai 2009)
„Sage startet Online-Gehaltsrechner – Der Softwareanbieter Sage räumt Kleinunternehmen die Bearbeitung von Lohnabrechnungen unter www.einfachlohn.de ein. Mit dem neuen Online-Service www.einfachlohn.de können Selbstständige und Kleinunternehmen ihre Lohnabrechnungen künftig selbst durchführen, statt sie von einem externen Dienstleister zu übergeben…“ mehr
(Computerwoche, 19. Mai 2009)
„Einfache Lohnabrechnung via Internet – Mit dem neuen Online-Service »einfachLohn« bringt der Software-Hersteller Sage eine SaaS-Lösung für die selbsterklärende Lohnabrechnung an den Start: Der Service richtet sich an kleine Unternehmen mit einem bis maximal 20 Mitarbeitern ohne spezifisches Fachwissen. Interessierte Fachhändler will der Hersteller noch in diesem Jahr über ein provisionsbasiertes Partnerprogramm in den Vertrieb mit einbinden.“… mehr
(CERN.de, 28. Mai 2009)
Umschuldung bei Unternehmen – Zinslast senken
Eine Umschuldung erfolgt immer so, dass der Schuldenbetrag in diesem Moment nicht verringert wird. Das bedeutet, dass gewisse Schuldenverhältnisse verändert werden, was im Klartext heißt, dass die Schulden in Folge dessen auf verschiedene Personen/Unternehmen/Banken bzw. sonstigem der Art aufgeteilt sind.
Dabei zählt es auch schon als solche, wenn gewisse Zinslasten verringert werden, sprich wenn dem Schuldner, welcher die Schulden macht, die Zinslast verringert wird.
Dabei kann man in den meisten Fällen mit einer Umschuldung eine Verringerung der Zinskosten bzw. Rückzahlungskosten erlangen, wodurch sich die finanzielle Situation der entsprechenden Person bzw. des entsprechenden Unternehmens erheblich verbessern kann. Desweiteren kann auch diese beispielsweise dann zum Einsatz kommen, wenn Gläubiger eingeschaltet werden.
Umschuldungen gibt es im Übrigen nicht nur für Unternehmen, Firmen und/oder Privatpersonen. Denn auch hochverschuldete „Pleitestaaten“ nehmen oftmals Umschuldungen in Anspruch.
In der rechtlichen Sicht muss man die Sache je nach Fall unterschiedlich betrachten. Und zwar beispielsweise, wenn ein laufender Vertrag zum Schuldverhältnis besteht und dieser anschließend in einen sogenannten Nachtrag verändert wird, so liegt nach dem offiziellen Recht hier zu Lande (Deutschland) eine Schuldänderung vor. Dabei wird der vorrangegangene Vertrag fortgeführt. Anders dagegen sieht die Situation aus, wenn ein bereits bestehender Kreditvertrag durch einen anderen bzw. neuen ersetzt wird.
Dabei kommt keine direkte Bezugnahme auf das Schuldverhältnis zu Stande, wobei eine sogenannte Novation vorliegt.
In Folge dieser erlischt nach dem BGB Paragraphen 241 das alte Schuldverhältnis vollständig. Wenn eine solch wiederholte Kreditaufnahme besteht, dient diese zur Rückzahlung bei bereits bestehenden Schulden.
Doch welche Umschuldungsursachen gibt es eigentlich und warum und durch was kommen diese überhaupt erst zu Stande?
Auch dabei gilt, das kommt immer auf den Fall bzw. an den Umschuldungsverursacher an. Wenn Unternehmen oder Staaten solch eine durchführen müssen, kommt dies in allen Fällen durch eine enorme Kreditaufnahme seitens dieser, zu Stande.
Doch das reicht nicht alleine aus, denn sobald dies nötig wird, trifft der erste Grund dabei zusammen, dass wirtschaftliche Schwächephasen seitens des Unternehmens bzw. der Staaten bestehen. Nur wenn beide Punkte aufeinandertreffen kommt es zu einem solchen Schritt, bzw. wird dieser dringend notwendig.
Dabei könnte einer der Gründe für enorm hohe Schuldenaufnahmen seitens eines Unternehmens, darin liegen, dass Fehlinvestitionen (zum Beispiel Aktien oder Kooperationen mit anderen Unternehmen, die in einer schlechten wirtschaftlichen Lage sind) in der Vergangenheit getätigt wurden.
Wenn bei Staaten ein solcher Schritt notwendig wird, liegt das oft an enorm hohen Rüstungsausgaben, aber auch an völlig unnötigen Investitionen.
Gehen wir einmal die Umschuldungsthematik für einen Friseurunternehmer durch.
Zunächst einmal ist wichtig zu sagen, dass es nie schaden kann, sich Gedanken darüber zu machen, ob bei ungünstigen abgeschlossenen Krediten es sich nicht lohnen könnte eine Umschuldung durchzuführen. Es ist nicht selten der Fall, dass wie bei jedem Handwerksbetrieb auch im Friseurhandwerk einmal finanzielle Engpässe auftreten können, wodurch es auch ab und zu vorkommen kann, dass ungünstige Kredite aufgenommen werden (müssen). Dabei sollte man in jedem Fall überprüfen, ob eine Umschuldung in Frage kommen würde und dabei auch wirklich Sinn machen könnte!
Das Ziel sollte dabei sein, alle ungünstig laufende Kredite abzulösen.
Dabei hätte der Friseurunternehmer verschiedene Möglichkeiten.
Eine davon ist es, einen schon vorhandenen Kredit (welcher zu ungünstigen Zinsbeträgen abgeschlossen wurde) durch einen günstigeren zu ersetzen. Allein dadurch kann man sich der Unternehmer eine Menge Geld sparen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, mehrere (ungünstige) Kredite in ein Darlehen zusammenzufassen.
Beim Friseurhandwerk kann es auch durchaus mal der Fall sein, dass sich das Geschäftskonto längere Zeit im „Minus“ befindet.
Falls dies dem Friseurunternehmer passieren wird, kann es durchaus vorkommen, dass die Zinsen eine enorme Höhe erlangen. Dabei ist es nicht selten, dass diese auf hohe zweistellige Prozentbeträge kommen, sofern das Konto schon über längere Zeit belastet ist.
Dabei hätte der Friseurunternehmer die Möglichkeit, diese Belastung zu einem Ratenkredit umzuschulden. Man kann eigentlich nur jedem raten diesen Schritt zu gehen, falls die Belastung über einen zu langen Zeitraum stattfindet. Sowohl Privatpersonen, als auch Selbständige Friseure können eine Umschuldung durchführen. Somit kann man mit ganz einfachen Mitteln schon frühzeitig eine drohende Überschuldung verhindern!
Quellen: wikipedia, www.handwerk-magazin.de
Privatinsolvenz – die wichtigsten Fakten: schuldenfrei – so kann man es schaffen
Endlich wieder schuldenfrei – so kann man es schaffen
Wenn einem die Gläubiger im Nacken sitzen oder man sich bewußt wird, daß man mit seinem Einkommen das tägliche Leben mit Lebensmitteln, Kleidung, Miete etc. nicht mehr bestreiten kann, wenn man die Übersicht über seine wirtschaftlichen Möglichkeiten verloren hat, ist es meist zu spät. Dann ist sie bereits zugeschnappt, die Schuldenfalle und ohne kompetente Hilfe ist ein Weg in die Schuldenfreiheit fast unmöglich. Ca. 3,5 Mio. Menschen in unserem Land sind von Überschuldung betroffen. Sich dann bei geeigneten Beratungsstellen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern, kostenlos helfenden Schuldnerberatungen wie z.B. der AWO, Rat und Unterstützung zu holen, kann nur dringend angeraten werden.
Sind die Verbindlichkeiten erfasst, Entschuldungsmöglichkeiten nicht gefunden bzw. Vergleichsversuche gescheitert, bleibt nur noch der Weg über ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit 2008 hat der Gesetzgeber für die Schuldner Erleichterungen geschaffen, die es ermöglichen innerhalb einer Zeit von 6 Jahren eine Restschuldbefreiung zu erlangen und somit seine Schulden auch bei absoluter Mittellosigkeit hinter sich zu lassen. Diese Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz gibt es für natürliche, nicht selbstständig arbeitende Personen. Voraus geht stets ein außergerichtlicher Einigungsversuch, bei dem mittels einer Forderungaufstellung der Schuldenbereinigungsplan erstellt wird. Sind die Gläubiger mit diesem Plan einverstanden – was meist nur gelingt, wenn der Schuldner Beträge an die Gläubiger leisten kann -, so ist ein weiteres Verfahren nicht mehr notwendig. Ist jedoch nur einer der Gläubiger mit den ihm im Plan zugedachten Beträgen nicht einverstanden, gilt der außergerichtliche Einigungsversuch als gescheitert.
Vor dem nächsten Schritt, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, muß sich der Schuldner von einer der o.g. autorisierten Beratungsstellen eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ausstellen lassen und kann damit den Insolvenzeröffnungsantrag beim Insolvenzgericht einreichen. Es soll nicht verschwiegen werden, daß die ganze Angelegenheit vom Schuldner nur mit äußerster Disziplin und mit dem festen Willen, eines Tages schuldenfrei zu sein, zu schaffen ist. Es ist kein leichter Entschluß, vor anderen Menschen seine prekäre Vermögenslage bis ins Detail offenzulegen, nur noch über einen bestimmten Teil seines Einkommens verfügen zu dürfen. Die Privatinsolvenz wird durch das Gericht öffentlich gemacht, jeder, der es will, kann sich darüber an geeigneter Stelle informieren. Verwandte, Nachbarn, Freunde werden Bescheid wissen. Man begibt sich auf einen steinigen Weg – aber er ist, wenn es sonst keinen legalen Weg mehr gibt der einzig richtige!
Nicht genug warnen kann man vor Zeitungs- oder Internetanzeigen, die in finanzielle Nöte geratenen Menschen „schnell und ohne Nachfragen“ ihre Hilfe anbieten. Seriöse Unterstützung kann man hier nicht erwarten. Im Gegenteil – der Schuldner wird am Ende nur noch mehr Schulden auf seinen Schultern tragen. Also Finger weg und zertifizierte Berater ins Boot holen. Auch die verlockenden Angebote, im Ausland eine schnelle, unkomplizierte Insolvenz durchzuziehen, entpuppen sich bald als ziemlich schwierige Angelegenheiten, die noch dazu sehr teuer sind und die Schuldner oft total überfordert.
Das Insolvenzgericht beim Amtsgericht versucht nun noch einmal, den Schuldenbereinigungsplan doch noch durchzusetzen und gibt den Gläubigern 4 Wochen Zeit, ihre Zustimmung zu geben. Tun dies mehr als 50 %, tritt der Plan in Kraft. Wenn nicht, wird vom Gericht ein Treuhänder – in der Regel ein Anwalt oder Steuerberater – bestellt. Dieser prüft jetzt bis ins Kleinste das Hab und Gut des Schuldners, ob noch etwas zu verteilen ist. Ist nichts da, geht es in die Phase der Restschuldbefreiung. Für den Schuldner heißt das, sechs Jahre wird der pfändbare Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeführt, hat er keine Arbeit, muß er sich nachweislich darum bemühen. Die Höhe des nicht pfändbaren Teils des Einkommens ist in der Pfändungstabelle zu finden und beträgt derzeit 1.029,99 € für eine Person, die nicht unterhaltspflichtig für andere Personen ist.
Diese sechs Jahre nennt man nicht umsonst „Wohlerhaltensphase“, kommt es doch darauf an, daß der Schuldner ehrliche Angaben gemacht hat, keine Einnahmequelle verschwiegen hat oder später noch verschweigt, daß er sich um Arbeit bemüht und sich nicht darauf ausruht, daß bei ihm ja „nichts zu holen“ ist. Es sind eine Vielzahl von Auflagen einzuhalten – es wird dem Schuldner nicht leicht gemacht, sich aus dem Schuldensumpf zu ziehen. Aber hält er durch, läßt er sich nichts zuschulden kommen, erklärt ihn das Insolvenzgericht nach sechs Jahren für schuldenfrei und er ist seine Restschulden ein für allemal los.
Quellen: Wikipedia, www.focus.de, Broschüre Schuldnerberatung der AWO
Tragfähigkeitsprüfung: Vergabe eines Gründerzuschusses an Friseurunternehmer
Grundlagen der Tragfähigkeitsprüfung für (Friseur)unternehmer:
Jeder der den Weg in die Selbstständigkeit antreten möchte, muss die Tragfähigkeit seines Unternehmens nachweisen können, wenn er einen Zuschuss beantragt. Im Bereich des Friseurhandwerks ist das besonders wichtig – aber nicht nur dort.
Die Tragfähigkeit des Unternehmens ist durch eine fachkundige Stelle zu prüfen und zu bestätigen. Im Sinne des Gesetzes ist klar definiert, wer solch eine Tragfähigkeitsprüfung durchführen darf. Hier ist an erster Stelle die Industrie- und Handelskammer zu nennen. Handwerkskammer und Fachverbände sind hierzu ebenfalls bevollmächtigt. Häufig werden von den Antragstellern auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater mit dieser Aufgabe betraut. Neben den Kreditinstituten findet man auch noch weitere Institutionen. Hierunter versteht man fachbezogene Kammern. Bei Rechtsanwälten sollte man sich zuvor informieren, ob diese auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind.
Bevor eine fachkundige Stellungnahme die Tragfähigkeitsprüfung durchführen kann, sind einige Schritte notwendig, um ein Konzept auszuarbeiten. Hier ist eine gute Empfehlung eine Existenzgründerberatung in Anspruch zu nehmen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Die erste Beratung ist kostenlos. Weitere Termine können bis zu 90 % bezuschusst werden. Hierzu ist an die staatliche Stelle ein entsprechender Antrag zu stellen.
Der Businessplan für Friseurunternehmer:
Dieses Konzept besteht aus zwei Hauptteilen. Eine fachkundige Stellungnahme basiert auf diesem Material. In der ersten Rubrik dieses Businessplanes wird das eigene Friseurunternehmen vorgestellt. Es wird ein Leistungskatalog eingebunden, eine durchgeführte Markt- und Mitbewerberanalyse eingebracht, sowie eine Beschreibung des Standortes und der Zielgruppe vorgenommen. Da Friseursalons, in vielen Gegenden zahlreich vorhanden sind, ist es wichtig mit den Mitarbeitern der Existenzgründerberatung, neben dem eigentlichen Handwerk, ein besonders Highlight auf dem Gebiet Frisur und Kosmetik in den Plan aufzunehmen. So sollte der Verkauf von Produkten in diesem Bereich in Erwägung gezogen werden. Je nach Größe des geplanten Geschäftes könnte man sich auch Gedanken darüber machen, ob das Angebot auch die Nagelpflege oder die kosmetische Abteilung integriert werden könnte. Hierzu können auch die Berater wertvolle Anregungen geben.
Für die fachkundige Stellungnahme ist der zweite Teil des Businessplanes von ebenso großer Bedeutung. Dieser sollte das Zahlenmaterial, welches die Tragfähigkeit, des Unternehmens darstellen soll, enthalten. Hierzu gehören die Kapitalbedarfsplanung, die Rentabilitätsvorschau und die Einnahmeüberschussrechnung. Sind alle Fakten zusammengetragen, kann das Konzept zusammengestellt werden. Zur Tragfähigkeitsprüfung wird dieser Plan für die fachkundige Stellungnahme eingereicht.
Voraussetzungen für einen Gründerzuschuss:
Bevor sich jemand entschließt seinen kleinen Friseursalon zu eröffnen, sollte er sich genau beraten lassen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um einen Gründerzuschuss zu erhalten. Beantragt werden kann der Gründerzuschuss von Personen, die derzeit Arbeitslosengeld I beziehen und noch einen Restanspruch von mindesten 90 Tagen haben. Bevor nicht mindestens 1 Tag das ALG I beantragt, genehmigt und in Anspruch genommen wurde, kann ein solcher Antrag nicht gestellt werden. Bei Gewährung erhält man die ersten 9 Monate zu seinem normalen Arbeitslosengeld 300,00 €. Nach Ablauf dieser Frist kann erneut ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Entsprechend aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen sind vorzulegen. Wird dem Antrag stattgegeben, können noch weitere 6 Monate 300,00 € gewährt werden. Das reguläre ALG I Geld fällt aber weg.
Quellen / weitere Informationen: www.existenzgruender.de, wikipedia.org
Erfolgreich Gründen im Friseurhandwerk – SWOT-Analyse zur Unternehmensgründung im Frisörhandwerk
Um von Anfang an erfolgreich als neuer selbständiger Friseur Unternehmer am Markt tätig zu sein, ist es wichtig seine Stärken und Schwächen genau zu kennen. Um sich selber möglichst genau einzuschätzen, empfiehlt sich die Durchführung einer so genannten SWOT-Analyse.
Die SWOT-Analyse wird seit den sechziger Jahren im Unternehmensumfeld eingesetzt, wobei SWOT für die englischen Begriffe Strenghts (=Stärken), Weaknesses (=Schwächen), Opportunities (=Chancen) und Threats (=Risiken) steht. Die Analyse wird hauptsächlich zur Strategiefindung genutzt und eignet sich daher hervorragend für die Existenzgründung (im Friseurhandwerk).
Bei der Vervollständigung der SWOT Analyse zieht man sowohl die eigenen Fähigkeiten in Betracht, wie z.B. die fachliche Kompetenz als Friseur, kaufmännische Fähigkeiten als Unternehmer, sowie die Gegebenheiten am Markt bzw. im Friseurstand, wie z.B. die Anzahl von Friseursalons in der unmittelbaren Umgebung.
Die eigenen persönlichen Stärken und Schwächen kann man entwickeln. Fehlt einem kaufmännischen Wissen, so bildet man sich weiter. Infolge wird die Kompetenz ‚kaufmännisches Wissen‘ von einer Schwäche zu einer Stärke des Existenzgründers. Weitere ‚persönliche‘ Faktoren sind u.a. auch die Erfahrung als Friseur oder bestehende Kundenkontakte.
Die externe Marktsituation, die in der SWOT Analyse definiert wird, ist vorgegeben und kann nur begrenzt beeinflusst werden. Es ist jedoch trotzdem wichtig sich dieser Einflussfaktoren bewusst zu sein, um ihnen gegebenenfalls entgegenwirken zu können: Hat der Salon keinen eigenen Parkplatz kann in der Werbung auf nahegelegene Parkmöglichkeiten hingewiesen werden. Weitere externe Faktoren sind u.a. Fördermittel für Existenzgründer als eine Stärke oder Schwierigkeiten bei der Mitarbeitersuche als mögliches Risiko.
Die SWOT-Analyse sollte dem Friseur-Unternehmer langfristig als Basis für die Weiterentwicklung und den Ausbau seines eigenen Salonbetriebes dienen. Sie kann alternativ auch bei der Entscheidung für neue Dienstleistungen verwendet werden.
Quellen: www.existenzgruender.de, wikipedia.org
Private Unfallversicherung auch für Friseure wichtig
In Deutschland ist ein gesetzlicher Unfallschutz lediglich für Betriebsunfälle vorhanden. Alle Unfälle, die im Privaten passieren, können nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geltend gemacht werden. Dennoch kann ein privater Unfall verheerende berufliche Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann es zur Invalidität kommen, die ein Arbeiten im Salon unmöglich macht. Sei es als Angestellter, in leitender Funktion oder als Geschäftsführer eines Friseursalons. Deshalb ist es wichtig, auch über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachzudenken. Gerade dann, wenn man nicht nur Verantwortung für sich alleine, sondern auch für die Familie bzw. Kinder trägt.
Eine private Unfallversicherung ist insbesondere dann sinnvoll wenn viel Sport, mit gewissen Risiken betrieben wird, aber auch bei alltäglichen Haushalts- und sonstigen Freizeitunfällen kann man die Leistungen der privat abgeschlossenen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Will man eine Unfallversicherung privat abschließen, so sollte man auf jeden Fall die Angebote der verschiedenen Versicherer vergleichen. Viele haben unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen und man sollte vor allem auf das Kleingedruckte achten. Vor allem wichtig ist im Schadensfall, einen Unfall sofort zu melden, da die Versicherungsgesellschaften ansonsten eine Zahlung verweigern könnten. Zudem kann von den Gesellschaften verlangt werden, dass bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, ein ärztliches Gutachten vorzulegen ist.
Eine private Unfallversicherung sollten Privatpersonen, aber auch Selbstständige abschließen. Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll wenn man als Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz haben möchte, eine private Unfallversicherung ist notwendig wenn man selbstständig ist. Als Selbstständiger kann man keine lange Krankheit aufgrund eines Unfalls verkraften und deshalb ist es besonders hier wichtig, dass ein Schutz vorhanden ist. Am besten wählt man einen kostengünstigen Tarf, der allerdings auch Krankenhaustagegeld oder Unfallrente vorsehen sollte. Denn als Selbständiger greift nicht die gesetzliche Versicherung für Arbeitnehmer.
Doch was sollte man sich eigentlich absichern, wenn eine Unfallversicherung privat abgeschlossen wird? Das Wichtigste ist eine ausreichende Invaliditätsleistung sowie eine Invaliditätsrente. Je nach schwere des Unfalls und der daraus ergebenden Invalidität, bekommt man aus diesen Absicherungssummen dann eine Einmal- bzw. monatliche Rentenzahlung. Eine private Unfallversicherung ist notwendig wenn genau für diesen Bereich vorgesorgt werden soll. Kommen bei einem selbstständigen Betrieb keine monatlichen Gelder mehr rein, kann die Unfallrente bei geeigneter Absicherung durch eine provate Unfallversicherung einen Teil der Kosten auffangen. Aber auch weitere Absicherungen sind über die Versicherungsgesellschaften möglich. Todesfallleistung, kosmetische Operationen, Kurbeihilfe und Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen ist bei allen, dass ein Unfall vorausgegangen ist. Aufgrund einer Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad ermittelt und entsprechend zustehenden Gelder ausgezahlt.
Wer sich entscheidet, eine solche private Vorsorge zu treffen, sollte auch auf die Kosten achten. Die billigste Art ist eine Risikounfallversicherung. Hier werden die monatlichen Beiträge als Risikobeiträge gezahlt, d.h. nur im Falle einer Invalidität werden Leistungen aus der Versicherung ausgezahlt. Hat man keinen Unfall, so ist das Geld weg. Diese Art der Versicherung ist am billigsten und hat meist eine Laufzeit von mehreren Jahren. Nach Ende der Laufzeit kann der Vertrag geändert oder gekündigt werden, wenn nicht, verlängert er sich meist um ein Jahr. Neben der Risikounfallversicherung gibt es auch noch Versicherungen mit Beitragsrückgewähr (abgekürzt: UPR oder UBR). Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Lebensversicherung und privater Unfallversicherung. Auch Ansparpläne sind hierbei möglich. Hier sind die Beiträge jedoch höher, am Ende der Laufzeit erhält man jedoch sein Geld plus Verzinsung zurück. Lediglich die steuerliche Seite ist hier zu beachten. Während der Laufzeit sind keine Erträge in der Steuererklärung anzugeben, die Beiträge können aber abgesetzt werden. Am Ende der Laufzeit ist eine Rückversteuerung notwendig und die Erträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Nicht zu verwechseln ist die private Unfallversicherung allerdings mit der „Berufsunfähigkeitsversicherung„.
Eine ausführliche Beratung rund um das Thema private Vorsorge findet man bei jeder Bank oder einem unabhängigen Versicherungsvertreter.
Ideen zur Kostensenkung im (Frisör-) Unternehmen – Kosten runter!
In der heutigen Zeit ist sehr wichtig Ideen zur Kostensenkung im Unternehmen zu haben, da zu hohe (ausufernde) Kosten im schlimmsten Falle das Ende eines Unternehmens bedeuten können. Beginnt man neu mit der Gründung eines eigenen Friseursalons, ist vor allem die Lage und Eignung der Geschäftsräume entscheidend. Man sollte sich vorab nach den Mieten in dem auserkorenen Stadtteilen bzw. der Straße erkundigen und auch recherchieren, wie viele Mitbewerbersalons es in der näheren Umgebung bereits gibt. Es bringt nichts, nur um Kosten niedrig halten zu wollen, einen mietgünstigen Salon eröffnen zu wollen, wenn es schon zu viele im näheren Bereich gibt, da gerade im Friseurbereich eine besondere Kundentreue mit zu beachten ist. Ein Vorteil wäre es, wenn man einen bereits existierenden Friseursalon übernehmen kann, da man so die Kosten dadurch senken kann, indem man Einrichtung und Werbung und evtl. auch den Kundenstamm des Vorgängers mit übernehmen kann. Wichtig ist bei der Übernahme / Gründung eines Salons bei den Mietkosten nicht ausschließlich die absolute Höhe, sondern in letzter Instanz das Preis-Leistungsverhältnis. Denn ein niedriger Mietpreis in schlechter Lage verursacht Folgekosten für kostenintensives Marketing, um bspw. auch weiter entfernte Kunden ansprechen zu können.
Bereits bei Anschaffung der Einrichtung und Geräte kann man Kosten senken, wenn man gute gebrauchte Geräte anschafft und nicht das neueste und modernste haben muss, was natürlich nicht bedeutet, dass man Haartrockner beim Discounter kaufen sollte. Aber man kann oft aus Geschäftsauflösungen gutes gebrauchtes Material bekommen. Preiswerte Geräte bekommt man gebraucht auch inzwischen mit etwas Recherche im Internet.
Eine weitere Möglichkeit der Kostensenkung besteht bei Abschluss von Versorgungsverträgen (Strom, Telefon usw.). Hierzu haben wir auch bereits einen Beitrag zum Thema „Betriebskosten senken durch Stromanbieterwechsel“.
Auch bei Abschluss von Geschäftsversicherungen kann Geld gespart werden. Man sollte als Friseur-Unternehmer bereits vorab Preisvergleiche anstellen und sich verschiedene Versicherungsangebote versch. Anbieter und Makler zuschicken lassen. Hilfreich ist auch immer im Bekanntenkreis sich nach guten und günstigen Geschäftsversicherungen zu erkundigen, da man bei den Prämien einen großen Teil Unkosten einsparen kann.
Kostensenkung kann ein Friseur-Unternehmer auch betreiben, wenn er die Handtücher, Kittel und Umhänge selbst wäscht und nicht waschen lässt. Ebenfalls ist es im Friseurbereich üblich, dass das Personal die Reinigungsarbeiten im Geschäft vornehmen kann, so dass man keine Kosten für eine separate Reinigungskraft hat.
Man sollte auch darauf achten, dass ein finanzielles Polster nach der Salon-Eröffnung noch vorhanden ist, um bei dem Materialeinkäufen (Shampoo, Haarfarben usw. ) auf kurzfristige Sonderangebote zurückgreifen zu können. Oftmals kann man auch Geld sparen, wenn man Großbestellungen im Voraus macht. Auch hierfür sollte immer ein kleines Polster übrig sein.
Wer hat weitere Ideen und Tipps, um Kosten im Frisörsalon zu sparen! Schreibt einen Kommentar unter diesen Beitrag!
Muster Arbeitszeugnis für Friseur / Friseurin – Angestellte im Frisörberuf
A R B E I T S Z E U G N I S
(Muster-Vorlage)
Frau Monika Mustermann, geboren am 29. Juli 1975, tätig seit dem 01. Januar 2005 im Friseursalon ‚Hairstyle‘.
Die Mitarbeiterin übte bis zum 31.12.2008 die Tätigkeit einer Friseurin aus.
Wegen ihrer ausgezeichneten Leistungen konnten wir ihr zum 01. Januar 2009 die Position der Filialleiterin übertragen.
Zu den von ihr erfüllten Aufgaben gehörten insbesondere:
· die Beratung beziehungsweise Hilfestellung bei der Entscheidung moderner, trendiger
Frisuren
· Waschen und Schneiden der Haare
· Färben und Tönen der Haare sowie das Behandeln mit chemischen Substanzen
· Legen von Dauerwellen und Formen von Haaren mit dem Fön
· Durchführung von Kassentätigkeiten, Abrechnen mit den Kunden und den Lieferfirmen
Frau Mustermann war eine äußerst fleißige, vertrauensvolle Kollegin mit viel Engagement und Einsatzbereitschaft. Sie agierte immer mit einer sehr großen Arbeitsbereitschaft und Tatendrang bei den geforderten Tätigkeiten und Mehrarbeit war für sie selbstverständlich.
Frau Mustermann legte jederzeit ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative an den Tag, Fleiß und Eifer sind für sie keine Fremdwörter.
Besonders hervorzuheben ist ihre rasche Auffassungsgabe, neue Aufgaben schnell und sicher zu bewältigen. Sie wies eine sehr gute Organisition ihrer Arbeit auf, glänzte mit einer positiven Arbeitseinstellung, vor allem bei erheblichen Arbeitsaufkommen. Frau Mustermann besitzt ein ausgeprägtes Fachwissen über das Friseurhandwerk, das sie beim Erscheinen neuer Entwicklungen und Trends in Eigeninitiative erlernte. Beispiellos sind die hervorragenden Kenntnisse von Frau Mustermann auf dem Gebiet der Haarbehandlung, sowie der Haarfärbung, die sie zur Zufriedenheit der Kundschaft anzuwenden wusste.
Ihre Arbeitsweise zeichnete sich durch sehr große Kundenfreundlichkeit, selbständiges und gewissenhaftes Arbeiten, aber auch durch ein hohes Maß an Verantwortungs- und Kostenbewusstsein, aus. Die Arbeitsergebnisse waren, auch bei komplizierten Kundenwünschen und auftretenden Problemen, einwandfrei. Alle Aufgaben führte sie, fehlerfrei, zur vollen Zufriedenheit der Kunden im Sinne des Unternehmens, durch.
Frau Mustermann verhielt sich gegenüber ihren Kolleginnen sowie Vorgesetzten lernfähig, kollegial, pünktlich, teamorientiert, freundlich, kooperativ und hilfsbereit.
Der Kundschaft trat Frau Mustermann höflich gegenüber, zuvorkommend und vorbildlich. Ihr freundlicher und natürlicher Charakter wurde allseits sehr geschätzt.
Frau Mustermann verlässt unseren Salon auf eigenen Wunsch zum 01.10.2011.
Wir bedauern das Ausscheiden, danken ihr für die sehr guten Leistungen, dem entgegen gebrachten Engagement, der jahrlang vorbildlichen Zusammenarbeit und wünschen Frau Mustermann beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg im weiteren Berufsleben.
Berlin, den 23.09.2011
Thomas Haarmacher
Friseurmeister
Achtung:
Dieses Arbeitszeugnis gilt lediglich als Anregung und Inspirationsquelle für eine scheidende Angestellte des Friseurhandwerks eines Friseursalons / Friseur/In. Alle Leistungssbewertungen innerhalb des Textes sollten natürlich an die zu beurteilende Person wahrheitsgemäß angepasst werden. Das Übernehmen von Textpassagen und Formulierungen ist möglich, passiert allerdings auf eigenes Risiko. Für inhaltliche oder stilistische Fehler kann keine Gewähr übernommen werden.
Fehler beim Suchmaschinen-Marketing vermeiden – SEM für Friseur-Hompages
Bei Google mit dem Friseursalon ganz oben stehen? Das geht mit bezahlten Anzeigen – aber es kostet Geld. Daher sollten Fehler vermieden werden, um unnötige Kosten für das Suchmaschinenmarketing zu verhindern.
Natürlich ist Suchmaschinen- bzw. Online-Marketing eine praktische Sache, denn je besser die eigene Homepage gefunden wird, desto mehr Zulauf bekommt sie auch. Über das Keyword Advertising gelangen die Gäste mit speziellen gebuchten Keywords dorthin. (z.B. „Friseur Berlin“ oder „billig Haare schneiden München“) Allerdings gibt es für Anfänger einige Fallen, auf die man rechtzeitig achten sollte. Denn viele Webmaster stehen vor der Frage, wie man die Webseite am besten in den Suchmaschinen listen kann. Es gibt viele Gründe, warum die eigene Homepage nicht in den Suchmaschinen angezeigt wird.
Zunächst braucht SEM ein Ziel, denn nur so kann man hinterher messen, wie erfolgreich alle Maßnahmen des Online-Marketings überhaupt waren. Ziele kann es viele geben. Einige Beispiele für ein Erfolgsziel wäre z.B. „Stellen einer Frage über das Kontaktformular der Homepage“, „Online-Buchung eines Friseurtermins“, „Ausdrucken eines Offline-Coupons zum Einlösen im Salon vorort“, „Bestellen eines Friseur-/ Haarstyling-Produktes“ oder „Anruf einer Telefon-Hotline“.
Ebenso ist ein unstrukturiertes SEM-Konto alles andere als effektiv, wenn man seinen Friseursalon online bewerben möchte. Man sollte alle Kapagnen hierarchisch strukturieren un genau den richtigen Themen zukategorisieren, dies hilft dabei, den Überblick über die gebuchten Keywords und die Kampagnen zu behalten. Ein weiterer Punkt sind irrelevante Anzeigentexte. Man sollte aus Prinzip immer nur die Dinge aus dem Friseursalon online bewerben, die man auch anbietet, bzw. für die man sich auch einen Namen gemacht hat. Wenn man also einen noblen Salon für gehobene Ansprüche betreibt und sich daran auch die Preise orientieren, macht es sicherlich keinen Sinn auf das Keyword „billiger Friseur“ zu bieten, da hier sehr kostenbewusstes Klientel auf der Suche nach einem Salon mit Preisführerschaft ist. Ein Cut&Go Salon in dem man sich die Haare selbst föhnt hat mit diesem Keyword sicherlich mehr Erfolg.
Die Anzeigen sollten so gestaltet sein, dass der Leser zum Handeln aufgefordert wird. Dafür verwendet man am besten die relevanten Keywords im Text und im Anzeigen-Titel. Zu den Keywords gehört auch, dass man sie regelmäßig aktualisiert und immer mal wieder neue in die Liste aufnimmt, die zusätzlich lukrativ sein könnten und zum Salon passen könnten. Hierzu zählen auch saisonale Keywords, wie z.B. „Hochzeitsfrisur“, „Termin Friseur Weihnachten“, „Fasching Hairstyling“ o.ä. Eine regelmäßige Keyword-Recherche bietet sich an, um Trends herauszufinden, nach denen die Kundschaft im Internet gerade sucht. Ungeeignete Schlüsselwörter sollten schlichtweg gestrichen werden.
Unter Umständen sollten die Anzeigen für die Online-Werbung für Friseursalons aber auch dann erscheinen, wenn die Keywords nicht 100%ig genau passen, sondern nur weitestgehend. DEnn wählt man als Option für das ERscheinen der Keywords nur „exakt passend“ aus, dann kann es passieren, dass man kaum Interessenten ereicht, denn man erhält nur bei einer sehr genauen Übereinstimmung des passenden Schlüsselwortes ein passendes Suchergebnis. Die Webseite selbst sollte aber immer halten, was die Anzeige verspricht. Sie sollte den Keywords entsprechen, aber dennoch eigene Inhalte besitzen. Regionale Kampagnen in der eigenen Stadt bzw. regionales Targeting kann eine weitere Hilfe sein. Über regionale Kampagnen in der eigenen Stadt oder regionales Targeting erreicht man vor allem ortsansässige Menschen direkt – diese sollten die erste Zielgruppe darstellen.
Erhöhen sollte man sukzessive auch unter Umständen ein zu geringes Werbe-Budget pro Tag bei der Online Werbung für Friseursalons. Es sollte mindestens so hoch sein, dass die Anzeigen zu jedem Zeitpunkt auch erscheinen können. Falls dies aber zu teuer erscheint, so ist es am besten, die Keywords zu optimieren. Dazu gehört weiterhin immer zwingend die laufenden Kampagnen zu überwachen und den Erfolg auszuwerten. Ohne Erfolgsmessung geht es einfach nicht. Es ist für einen langfristigen Erfolg im SEM Suchmaschinenmarketing zwingend notwendig, regelmäßig die Leistung der Online Kampagnen für Friseursalons und Keywords zu analysieren, denn nur so kann man auch die Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um ausreichend und zielsicher Besucher im Internet zu erreichen. Online Kampagnen für Friseursalons sollten generell an die Ergebnisse des Trackings angepasst werden, und das permanent.
Tipps und Tricks – Sichere und praktische Passwörter finden leicht gemacht
Wie war das Passwort gleich nochmal? Das ist das Problem. Ein sicheres Passwort sollte es schon sein. Und dann sollte es auch immer wieder ein anderes Passwort sein. Wäre da nicht die Vielzahl an Passwörtern, die man für den Alltag und für das Geschäftsleben benötigt: EC-Karte, Handy-PIN, Online-Brokerage, Kreditkarte, Safe usw…. Das Unterfangen wird leicht kompliziert und unüberschaubar. Viele Menschen wählen aus diesem Grund ein sehr einfaches Passwort. Viele Menschen verwenden ihr Geburtsdatum. Aber das ist leicht zu knacken. Und dennoch machen es viele Menschen pot. Dieben noch einfacher. Die beliebtesten Passwörter sind „Passwort“ oder „123456“. Solch ein Passwort zu wählen ist natürlich alles andere als sicher und sehr unvernünftig. Die Herasuforderung ist klar: Das Passwort muss sicher sein, aber auch praktisch – also leicht zu merken. Für den sicheren Umgang mit Passwörtern haben wir nachfolgend ein paar Tipps und Kniffe und Ideen zu dem Thema zusammengesammelt:
Einige Menschen sammeln und schützen ihre Passwörter über ein zentrales Passwort. Das geht z.B. indem man sich einer einfachen Methode bedient. JEder unter uns hat ein E-Mail-Postfach, z.B. bei web.de oder google, welches jederzeit und von überall erreichbar ist. Die Methode sieht vor, dass man sich bei seiner eigenen eMail-Adresse – wie z.B. google oder was man eben gerade hat – einen „geheimen“ Ordner anlegt. Für diesen Ordner bestimmt man einen Namen, z.B. „Wort passt“ und nun weiß man, darin sind alle Passwörter die man hat zu finden. Anschließend sendet man an sich selber eine eMail mit dem entsprechenden Passwort, z.B. für die Bank und speichert diese eMail in dem angelegten Odrner.
Sucht man nun nach dem Passwort für die Bank, loggt man sich in seinem eMail Account ein, öffnet den Ordner „Wort passt“ und kann seiner eMail entnehmen, wie das Passwort war für die Bank.
Grundsätzlich gilt für alle Passwörter die Regel „Abwechslung“ und ganz besonders sollte man niemals einfache und leicht zu erratende Passwörter verwenden, weil diese verständlicherweise sehr schnell geknackt werden könnten. Je kniffliger ein Passwort ist, um so sicherer ist es auch.
Man sollte niemals einen reinen Zahlen oder Buchstaben-Code verwenden. Die Zahlen z.B. mit emotionalen Ereignissen wie Geburtstag, Hochzeitstag zu wählen ist sehr leichtfertig, weil solch ein Code durch Dritte einfach in Erfahrung zu bringen und damit leicht zu knacken ist. Das gilt gleichermaßen für Namen aus dem engeren Umfeld. Ein solches Passwort ist recht schnell zu lösen. Besser geeignet sind da der Schulabschluss, die Meisterschaft des Lieblings-Vereines, ein besonderes Jubiläum an, welches man dann allerdings so verschlüsselt, dass man nur selbst weiß, was damit denn nun eigentlich gemeint ist.
Wenn man z.B. am 12.05.2011 heiratet und nun „120511“ als Code nimmt, dann wird das recht leicht zu erraten sein. Aber wer weiß schon etwas damit anzufangen, wenn der code „511120“ lautet??
Zusätzlich sollte man die Otion nutzen ZAhlen mit Buchstaben zu kombinieren. So kann man denn Zahlencode „511120“ zum Beispiel mit zusätzlichen Buchstaben unterbrechen:
Vielleicht mit ‚H‘ für ‚Hochzeit‘ , ‚T‘ für ‚Trauung‘, ‚V‘ für Vermählung oder durch Kombination der drei Buchstaben im Zahlen-Code?
Nicht nur Zahlen und Buchstaben verwenden! Zumindest wenn es um das Hauptpasswort geht, sollten auch unbedingt Sonderzeichen, wie @ € § () /\ & % $ # + * und alles, was eine Tastatur sonst noch zu bieten hat, mitverwendet werden. Je weniger „Sinn“ ein Passwort ergibt und umso länger es wird, je sicherer ist es.
Ein genialer Trick ist auch das Erstellen einer Eselsbrücke anhand eines Satzes. Beispielsweise erstellt man ein Passwort für sein Postfach bei der Bank. Dazu schreibt man sich einfach einen Satz auf, wie: „Mein Postfach bei meiner Postbank kann nur ich öffnen.“ Aus diesem Satz nimmt man nun NUR die Anfangs-Buchstaben der einzelnen Wörter des Satzes. Hinzu zieht man dann vielleicht Datum und die exakte Uhrzeit (der Geburt des ersten Kindes?), also z.B. eine 6- bww. 8-stellige Zahl, die man nun dazwischen schiebt, z.B „m0P8b:m0P0b12k0n8i20ö11“. Mit solch einem Code weiß letztlich niemand etwas anzufangen. Außer derjenige, der ihn erstellt hat. Und Übung macht bekanntlich den Meister!
Hat man besonders viele Passwörter, die man sich merken muss, kann man auch auf Basis eines wirklich schwierigen und langen Passworts ein eigenes Passwortsystem erfinden. Hierzu variiert man je nach Verwendungszweck den Eselsbrücken-Satz minimal. Zahlen oder Sonderzeichenlässt man gleich. Der Satz für das Postbank-Konto lautete: „Mein Postfach bei meiner Postbank kann nur ich öffnen.“ Nun könnte der Eselsbrückensatz für den Tresor im Friörsalon heißen: „Meinen Tresor in meinem Salon kann nur ich öffnen.“ Infolge ändern sich gerade mal drei Ziffern des vorherigen Passwortes. Ist einem das immernoch zu schwer, gibt es auch die Möglichkeit Passwörter anhand einer letzten Ziffer hochzuzählen. Also 1,2,3,4,5,….
Habt Ihr weitere Tricks, wie man praktische und sichere Passwörter erstellt? Schreibt uns einen Kommentar!