Umschuldung bei Unternehmen – Zinslast senken

  • 12 Juli 2012

Eine Umschuldung erfolgt immer so, dass der Schuldenbetrag in diesem Moment nicht verringert wird. Das bedeutet, dass gewisse Schuldenverhältnisse verändert werden, was im Klartext heißt, dass die Schulden in Folge dessen auf verschiedene Personen/Unternehmen/Banken bzw. sonstigem der Art aufgeteilt sind.
Dabei zählt es auch schon als solche, wenn gewisse Zinslasten verringert werden, sprich wenn dem Schuldner, welcher die Schulden macht, die Zinslast verringert wird.
Dabei kann man in den meisten Fällen mit einer Umschuldung eine Verringerung der Zinskosten bzw. Rückzahlungskosten erlangen, wodurch sich die finanzielle Situation der entsprechenden Person bzw. des entsprechenden Unternehmens erheblich verbessern kann. Desweiteren kann auch diese beispielsweise dann zum Einsatz kommen, wenn Gläubiger eingeschaltet werden.
Umschuldungen gibt es im Übrigen nicht nur für Unternehmen, Firmen und/oder Privatpersonen. Denn auch hochverschuldete „Pleitestaaten“ nehmen oftmals Umschuldungen in Anspruch.
In der rechtlichen Sicht muss man die Sache je nach Fall unterschiedlich betrachten. Und zwar beispielsweise, wenn ein laufender Vertrag zum Schuldverhältnis besteht und dieser anschließend in einen sogenannten Nachtrag verändert wird, so liegt nach dem offiziellen Recht hier zu Lande (Deutschland) eine Schuldänderung vor. Dabei wird der vorrangegangene Vertrag fortgeführt. Anders dagegen sieht die Situation aus, wenn ein bereits bestehender Kreditvertrag durch einen anderen bzw. neuen ersetzt wird.
Dabei kommt keine direkte Bezugnahme auf das Schuldverhältnis zu Stande, wobei eine sogenannte Novation vorliegt.
In Folge dieser erlischt nach dem BGB Paragraphen 241 das alte Schuldverhältnis vollständig. Wenn eine solch wiederholte Kreditaufnahme besteht, dient diese zur Rückzahlung bei bereits bestehenden Schulden.

Doch welche Umschuldungsursachen gibt es eigentlich und warum und durch was kommen diese überhaupt erst zu Stande?
Auch dabei gilt, das kommt immer auf den Fall bzw. an den Umschuldungsverursacher an. Wenn Unternehmen oder Staaten solch eine durchführen müssen, kommt dies in allen Fällen durch eine enorme Kreditaufnahme seitens dieser, zu Stande.
Doch das reicht nicht alleine aus, denn sobald dies nötig wird, trifft der erste Grund dabei zusammen, dass wirtschaftliche Schwächephasen seitens des Unternehmens bzw. der Staaten bestehen. Nur wenn beide Punkte aufeinandertreffen kommt es zu einem solchen Schritt, bzw. wird dieser dringend notwendig.
Dabei könnte einer der Gründe für enorm hohe Schuldenaufnahmen seitens eines Unternehmens, darin liegen, dass Fehlinvestitionen (zum Beispiel Aktien oder Kooperationen mit anderen Unternehmen, die in einer schlechten wirtschaftlichen Lage sind) in der Vergangenheit getätigt wurden.
Wenn bei Staaten ein solcher Schritt notwendig wird, liegt das oft an enorm hohen Rüstungsausgaben, aber auch an völlig unnötigen Investitionen.

Gehen wir einmal die Umschuldungsthematik für einen Friseurunternehmer durch.
Zunächst einmal ist wichtig zu sagen, dass es nie schaden kann, sich Gedanken darüber zu machen, ob bei ungünstigen abgeschlossenen Krediten es sich nicht lohnen könnte eine Umschuldung durchzuführen. Es ist nicht selten der Fall, dass wie bei jedem Handwerksbetrieb auch im Friseurhandwerk einmal finanzielle Engpässe auftreten können, wodurch es auch ab und zu vorkommen kann, dass ungünstige Kredite aufgenommen werden (müssen). Dabei sollte man in jedem Fall überprüfen, ob eine Umschuldung in Frage kommen würde und dabei auch wirklich Sinn machen könnte!
Das Ziel sollte dabei sein, alle ungünstig laufende Kredite abzulösen.
Dabei hätte der Friseurunternehmer verschiedene Möglichkeiten.
Eine davon ist es, einen schon vorhandenen Kredit (welcher zu ungünstigen Zinsbeträgen abgeschlossen wurde) durch einen günstigeren zu ersetzen. Allein dadurch kann man sich der Unternehmer eine Menge Geld sparen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, mehrere (ungünstige) Kredite in ein Darlehen zusammenzufassen.
Beim Friseurhandwerk kann es auch durchaus mal der Fall sein, dass sich das Geschäftskonto längere Zeit im „Minus“ befindet.
Falls dies dem Friseurunternehmer passieren wird, kann es durchaus vorkommen, dass die Zinsen eine enorme Höhe erlangen. Dabei ist es nicht selten, dass diese auf hohe zweistellige Prozentbeträge kommen, sofern das Konto schon über längere Zeit belastet ist.
Dabei hätte der Friseurunternehmer die Möglichkeit, diese Belastung zu einem Ratenkredit umzuschulden. Man kann eigentlich nur jedem raten diesen Schritt zu gehen, falls die Belastung über einen zu langen Zeitraum stattfindet. Sowohl Privatpersonen, als auch Selbständige Friseure können eine Umschuldung durchführen. Somit kann man mit ganz einfachen Mitteln schon frühzeitig eine drohende Überschuldung verhindern!

Quellen: wikipedia, www.handwerk-magazin.de

VN:F [1.8.0_1031]
Beitrag bewerten:
Rating: 2.0/5 (1 vote cast)
Umschuldung bei Unternehmen – Zinslast senken2.051 -->

Jetzt eigenen Kommentar schreiben!

Schreib Deine eigene Meinung!

Schreib los!

zum Seitenanfang