Berufsunfähigkeitsversicherung – BU

Berufsunfähigkeitsversicherung – Informationen zur Berufsunfähigkeit im Friseurhandwerk

  • Veröffentlicht am Februar 14, 2012, Uhrzeit: 10:29 pm

Wer im mitten Berufsleben steht, der macht sich sicherlich äußerst ungern Gedanken über mögliche Probleme, die es nicht mehr ermöglichen den Beruf auszuüben. Neben Unfällen und Krankheiten, sind Berufskrankheiten ein wichtiger Faktor, die ein Grund darstellen können, den Beruf aufgeben zu müssen. Oftmals sind gerade Berufsanfänger nicht ausreichend sensibilisiert für das Thema und sind sich der Notwendigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen nicht bewußt. Oftmals herrscht auch schlichtweg Unkenntnis.
Doch gerade auch für Berufseinsteiger kann es sinnvoll sein sich frühzeitig Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen, da gerade zum Berufsstart Kosten und Leistung in einem guten Verhältnis stehen. Aber auch für Friseure, die bereits einige Jahre Berufserfahrung haben ist es nicht zu spät, sich einmal mit dem Thema „Berufsunfähigkeit“ genauer auseinander zu setzen. Sicherlich kennt jeder, der im Friseurhandwerk arbeitet eine Kollegin oder einen Kollegen, der aufgrund der Berufsausübung die ein oder anderen gesundheitlichen Beschwerden hatte. Oftmals gibt es unter den Kolleginnen Jemanden mit häufigen Rückenschmerzen, schweren Beinen oder allergischen Hautreaktionen. Vielleicht kennt man auch bereits einen Azubi, der während der Ausbildung bereits das Handwerk an den Nagel hängen musste. Aber eben auch bei älteren FriseurkollegInnen kann immer wieder auch eine ernsthafte berufsbedingte Erkrankung auftreten, die in letzter Instanz zur Berufsunfähigkeit führen kann.
Im Friseurhandwerk gibt es zum Beipiel Allergien, Rheuma und andere Krankheiten, die es einem nicht mehr ermöglichen in dem Beruf witer zu arbeiten.
Welche Berufsunfähigkeitsversicherung die richtige für einen ist, ist natürlich individuell verschieden und abhängig vom Beruf, sowie der Anstellung.
Auch Selbständige (Friseur-Unternehmer) unterschätzen oft das Risiko einer Berufsunfähigkeit, und können dann ihr Einkommen nicht mehr sichern, wenn eine Berufsunfähigkeit aus verschiedenen Gründen eintritt.
Berufsunfähigkeitsversicherungen, kurz BU genannt, gehört zu den Invaliditätsversicherungen, genauso wie die Unfallversicherung auch. Da es keine gesetzliche Regelung gibt (die BU ist gesetzlich nicht verpflichtend) muss eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung privat abgeschlossen werden.
Ausnahmen gibt es bei Berufstätigen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, da deren gesetzliche Rentenversicherung das Risiko zum Teil abdeckt (Stichwort: „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“, diese beträgt 50% der vollen Erwerbsminderungsrente – mehr zu dem Thema im Artikel „gesetzliche Rentenversicherung“ bei wikipedia.org). Doch auch in diesem Einzelfall konnte man sich in der Vergangenheit über eine zusätzliche Berufunfähigkeitsversicherung Gedanken machen, wenngleich heute aufgrund des bereits fortgeschrittenen Alters ein Abschluss einer solchen Versicherung wohl nicht mehr finanzierbar und somit auch nicht mehr sinnvoll erscheint.
Die Höhe der monatlichen Beiträge für eine BU-Versicherung hängt von vielen verschiedenen Einzelfaktoren ab. Entscheidend sind neben dem Eintrittsalter z.B. die vertraglich vereinbarten monatlichen Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auswirkung auf die Beiträge hat im wesentlichen auch der Gesundheitszustand. Nicht erstaunlich – schließlich wird ja in letzter Instanz die eigene Gesundheit versichert. Auch Raucher oder Sportler, die eine gefährliche Sportart, wie Drachenfliegen ausüben müssen mit höheren Beiträgen rechnen.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist aber letztendlich auch der ausgeübte Beruf, den der Versicherungsnehmer ausübt. Schließlich sind manche Berufe gefährlicher als andere. Zu jedem Berufszweig gibt es eigene Statistiken, wie wahrscheinlich der Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist. Auf diesen Statistiken und Zahlen beruhen die berechneten Tarife der Versicherer.
Unter dem Strich muss ein jeder, der eine BU-Versicherung abschließen möchte einen Kosten-Nutzenvergleich machen. Der gewählte Tarif muss zu einem selbst und auch zum eigenen Geldbeutel passen. Den Nutzen sollte man dabei aber nicht aus den Augen lassen, denn nichts ist ärgerlicher, als eine jahrelange bezahlte Versicherung, die nicht hält, was sie verspricht.

Wie bereits zu Beginn des Artikels dargestellt kann es im Friseurhandwerk verschiedene gesundheitliche Gründe geben, die Berufstätige (Friseure) dazu zwingt ihren erlernten Beruf aufzugeben. Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit können enorm sein. Um nicht in finanzielle Not zu geraten, oder sogar für Hauptversorger einer Familie ist es notwendig und sinnvoll sich ordentlich zu versichern.
Im Leistungsfall erhält der Versicherte monatliche Leistungszahlungen entsprechend der im Versicherungsvertrag abgeschlossenen Höhe. Verliert der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine gesundheitliche Fähigkeit den ausgeübten Beruf zu einem gewissen Prozentsatz nicht mehr auszuüben, hat er Anspruch auf Leistungen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, wie Krankheit, Kräfteverfall oder aber Verletzungen.
Eine Berufsunfähigkeit feststellen kann nur ein unabhängiger Arzt, der in keinem Verhältnis zum Versicherungsgeber steht. Dieser muss bescheinigen, dass der Versicherte über den so genannten Prognosezeitraum seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In der Regel die folgenden 7 Monate, früher 3 Jahre. Wird dies bescheinigt wird die Leistung ab dem 7. Monat der Berufsunfähigkeit fällig, normalerweise rückwirkend zum Beginn der Berufsunfähigkeit. Ein immer wiederkehrender Begriff in diesem Zusammenhang ist die „Verweisung“ bzw. der „Verweisungsberuf“. Ist dies im Vertrag festgehalten, als abstrakte Verweisung, so kann der Versicherungsgeber die Leistung in Konsequenz ablehnen. Aus folgendem Grund: Der Versicherungsnehmer könnte trotz der eigentlichen Berufsunfähigkeit eine andere angebrachte Tätigkeit, die dem jeweiligen Ausbildungsniveau entspricht ausüben. Die abstrakte Verweisung ist überwiegend in älteren Verträgen erhalten. Auf diesen Punkt sollte aber bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt geachtet werden. Obwohl neue Verträge dies nur noch selten enthalten, sollte man dennoch auf einen entsprechenden Ausschluss achten.
Wer falsche Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung macht wird um seine Leistung fürchten müssen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Mittlerweile ist es üblich, dass der potentielle Versicherungsnehmer die vom Versicherer schriftlich abgefragten versicherungsrelevanten Umstände beantworten muss, die sogenannten Gesundheitsfragen. Diese können in der Regel den aktuellen Gesundheitszustand, Gefahren, Unfälle, Beeinträchtigungen, Drogen- oder Alkoholkonsum, sowie vergangene Krankenhausaufenthalte, Operationen und Erkrankungen umfassen. Dies kann allerdings von Versicherer zu Versicherer varrieren.

Sollte dieser Artikel dazu Ihnen als Leser Anregung gegeben haben, sich mit dem Thema „Berufsunfähigkeit“ näher auseinanderzusetzen, empfehlen wir einen unabhängigen Versicherungsmakler aufzusuchen. Es schadet zudem nie eine zweite Meinung bzw. Angebote einzuholen, sowie sich über aktuelle Tarife der Versicherer bei Stiftung Warentest bzw. Finanztest oder ähnlichen Institutionen zu informieren.

Quelle: „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bei wikipedia.org

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