Existenzgründung

Tragfähigkeitsprüfung: Vergabe eines Gründerzuschusses an Friseurunternehmer

  • Veröffentlicht am Februar 23, 2012, Uhrzeit: 8:56 pm

Grundlagen der Tragfähigkeitsprüfung für (Friseur)unternehmer:

Jeder der den Weg in die Selbstständigkeit antreten möchte, muss die Tragfähigkeit seines Unternehmens nachweisen können, wenn er einen Zuschuss beantragt. Im Bereich des Friseurhandwerks ist das besonders wichtig – aber nicht nur dort.
Die Tragfähigkeit des Unternehmens ist durch eine fachkundige Stelle zu prüfen und zu bestätigen. Im Sinne des Gesetzes ist klar definiert, wer solch eine Tragfähigkeitsprüfung durchführen darf. Hier ist an erster Stelle die Industrie- und Handelskammer zu nennen. Handwerkskammer und Fachverbände sind hierzu ebenfalls bevollmächtigt. Häufig werden von den Antragstellern auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater mit dieser Aufgabe betraut. Neben den Kreditinstituten findet man auch noch weitere Institutionen. Hierunter versteht man fachbezogene Kammern. Bei Rechtsanwälten sollte man sich zuvor informieren, ob diese auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind.

Bevor eine fachkundige Stellungnahme die Tragfähigkeitsprüfung durchführen kann, sind einige Schritte notwendig, um ein Konzept auszuarbeiten. Hier ist eine gute Empfehlung eine Existenzgründerberatung in Anspruch zu nehmen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Die erste Beratung ist kostenlos. Weitere Termine können bis zu 90 % bezuschusst werden. Hierzu ist an die staatliche Stelle ein entsprechender Antrag zu stellen.

Der Businessplan für Friseurunternehmer:
Dieses Konzept besteht aus zwei Hauptteilen. Eine fachkundige Stellungnahme basiert auf diesem Material. In der ersten Rubrik dieses Businessplanes wird das eigene Friseurunternehmen vorgestellt. Es wird ein Leistungskatalog eingebunden, eine durchgeführte Markt- und Mitbewerberanalyse eingebracht, sowie eine Beschreibung des Standortes und der Zielgruppe vorgenommen. Da Friseursalons, in vielen Gegenden zahlreich vorhanden sind, ist es wichtig mit den Mitarbeitern der Existenzgründerberatung, neben dem eigentlichen Handwerk, ein besonders Highlight auf dem Gebiet Frisur und Kosmetik in den Plan aufzunehmen. So sollte der Verkauf von Produkten in diesem Bereich in Erwägung gezogen werden. Je nach Größe des geplanten Geschäftes könnte man sich auch Gedanken darüber machen, ob das Angebot auch die Nagelpflege oder die kosmetische Abteilung integriert werden könnte. Hierzu können auch die Berater wertvolle Anregungen geben.

Für die fachkundige Stellungnahme ist der zweite Teil des Businessplanes von ebenso großer Bedeutung. Dieser sollte das Zahlenmaterial, welches die Tragfähigkeit, des Unternehmens darstellen soll, enthalten. Hierzu gehören die Kapitalbedarfsplanung, die Rentabilitätsvorschau und die Einnahmeüberschussrechnung. Sind alle Fakten zusammengetragen, kann das Konzept zusammengestellt werden. Zur Tragfähigkeitsprüfung wird dieser Plan für die fachkundige Stellungnahme eingereicht.

Voraussetzungen für einen Gründerzuschuss:
Bevor sich jemand entschließt seinen kleinen Friseursalon zu eröffnen, sollte er sich genau beraten lassen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um einen Gründerzuschuss zu erhalten. Beantragt werden kann der Gründerzuschuss von Personen, die derzeit Arbeitslosengeld I beziehen und noch einen Restanspruch von mindesten 90 Tagen haben. Bevor nicht mindestens 1 Tag das ALG I beantragt, genehmigt und in Anspruch genommen wurde, kann ein solcher Antrag nicht gestellt werden. Bei Gewährung erhält man die ersten 9 Monate zu seinem normalen Arbeitslosengeld 300,00 €. Nach Ablauf dieser Frist kann erneut ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Entsprechend aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen sind vorzulegen. Wird dem Antrag stattgegeben, können noch weitere 6 Monate 300,00 € gewährt werden. Das reguläre ALG I Geld fällt aber weg.

Quellen / weitere Informationen: www.existenzgruender.de, wikipedia.org

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Erfolgreich Gründen im Friseurhandwerk – SWOT-Analyse zur Unternehmensgründung im Frisörhandwerk

  • Veröffentlicht am Februar 21, 2012, Uhrzeit: 6:02 pm

Um von Anfang an erfolgreich als neuer selbständiger Friseur Unternehmer am Markt tätig zu sein, ist es wichtig seine Stärken und Schwächen genau zu kennen. Um sich selber möglichst genau einzuschätzen, empfiehlt sich die Durchführung einer so genannten SWOT-Analyse.
Die SWOT-Analyse wird seit den sechziger Jahren im Unternehmensumfeld eingesetzt, wobei SWOT für die englischen Begriffe Strenghts (=Stärken), Weaknesses (=Schwächen), Opportunities (=Chancen) und Threats (=Risiken) steht. Die Analyse wird hauptsächlich zur Strategiefindung genutzt und eignet sich daher hervorragend für die Existenzgründung (im Friseurhandwerk).
Bei der Vervollständigung der SWOT Analyse zieht man sowohl die eigenen Fähigkeiten in Betracht, wie z.B. die fachliche Kompetenz als Friseur, kaufmännische Fähigkeiten als Unternehmer, sowie die Gegebenheiten am Markt bzw. im Friseurstand, wie z.B. die Anzahl von Friseursalons in der unmittelbaren Umgebung.
Die eigenen persönlichen Stärken und Schwächen kann man entwickeln. Fehlt einem kaufmännischen Wissen, so bildet man sich weiter. Infolge wird die Kompetenz ‚kaufmännisches Wissen‘ von einer Schwäche zu einer Stärke des Existenzgründers. Weitere ‚persönliche‘ Faktoren sind u.a. auch die Erfahrung als Friseur oder bestehende Kundenkontakte.
Die externe Marktsituation, die in der SWOT Analyse definiert wird, ist vorgegeben und kann nur begrenzt beeinflusst werden. Es ist jedoch trotzdem wichtig sich dieser Einflussfaktoren bewusst zu sein, um ihnen gegebenenfalls entgegenwirken zu können: Hat der Salon keinen eigenen Parkplatz kann in der Werbung auf nahegelegene Parkmöglichkeiten hingewiesen werden. Weitere externe Faktoren sind u.a. Fördermittel für Existenzgründer als eine Stärke oder Schwierigkeiten bei der Mitarbeitersuche als mögliches Risiko.
Die SWOT-Analyse sollte dem Friseur-Unternehmer langfristig als Basis für die Weiterentwicklung und den Ausbau seines eigenen Salonbetriebes dienen. Sie kann alternativ auch bei der Entscheidung für neue Dienstleistungen verwendet werden.

Quellen: www.existenzgruender.de, wikipedia.org

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Kostbare Zeit sparen: Kostenlose Vorlagen für Unternehmer zum Download: Unternehmerlohn ermitteln, Kapitalbedarf, Kostenplan, Rentabilitätsvorschau, Finanzierungsplan

  • Veröffentlicht am August 12, 2011, Uhrzeit: 9:56 pm

Für die Unternehmensgründung benötigt man jede Hilfe. Denn an „unendlich“ viele Dinge muss gedacht werden. Neben den eigenen Ansprüchen müssen immer auch Wünsche und Ansprüche Dritter, beispielsweise der Banken, berücksichtigt werden. Hier gilt es Formulare auszufüllen und Kalkulationen für alle Eventualitäten zu erstellen. Um das Leben ein wenig zu vereinfachen hat die Seite www.existenzgruender.de des BMWi die wichtigsten Kalkulationen als kostenlosen Download-Vorlagen zur Verfügung gestellt. In diese Vorlagen müssen einfach nurnoch die eigenen Zahlen eingetragen werden. Viel kostbare Zeit kann damit gespart werden:
Kostenlose Vorlage, um den richtigen Unternehmerlohn zu ermitteln gibt es hier.

Kostenlose Vorlage, um den Kapitalbedarf zu berechnen gibt es hier.

Kostenlose Checkliste zum Download, für den Kostenplan gibt es hier.

Vorlage „Rentabilitätsvorschau“ gibt es hier kostenlos zum Downoad.

Einen vorgefertigten Finanzierungsplan gibt es hier.

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Link-Sammlung: Mustervertrag GbR – Rechtsform

  • Veröffentlicht am August 4, 2011, Uhrzeit: 8:51 pm

Die Gründung einer GbR verpflichtet nicht zu einem schriftlichen Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Dennoch ist ein Vertrag durchaus sinnvoll, um möglichst hohe Rechtssicherheit zu einem späteren Zeitpunkt für alle Beteiligten zu gewährleisten und Mißverständnisse früh zu erkennen, sowie ein Regelwerk für evtl. zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Streitigkeiten zu besitzen. Dennoch kann eine GbR-Gründung auch mündlich erfolgen.
Wer eine kleine Hilfestellung benötigt und auch nicht so genau weiß, was man bei einer BgR-Gründung von Beginn an so alles regeln sollte, der findet hier eine kleine Sammlung von Musterverträgen der Rechtsform GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Mustervertrag der Handwerkskammer Region Stuttgart

Muster eines Gesellschaftsvertrages einer GbR der KfW Bankengruppe

Gesellschaftervertrag BGB-Gesellschaft – GbR (Muster) der Industrie und Handelskammer (IHK) Frankfirt am Main

Mustervertrag der Industrie und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken

Checkliste: „Was gehört in einen GbR- Gesellschaftervertrag?“ von www.existenzgruender.de

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder aber BGB-Gesellschaft ist eine Personengesellschaft. Sie besteht aus mind. 2 teilnehmenden Gesellschaftern, die eine Übereinkunft über einen Geschäftsbetrieb oder einen Geschäftszweck, bzw. -vorhaben finden. Gesellschafter kann jede natürliche Person sein, aber auch juristische Personen(gesellschaften). Im Gesellschaftsvertrag werden alle gegenseitigen Verpflichtungen schriftlich fixiert.
Gibt es keine andere Regelung innerhalb des Gesellschaftervertrages übernehmen im Regelfall die Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinsam. Alle Gesellschafter haften gemeinsam für die gemeinsame GbR.
Die Rechtsform GbR auf einen Blick:

  • kein Mindestkapital erforderlich
  • Grundsätzlich für jegliche Geschäftspartnerschaft geeignet (Kleingewerbe, Freie Berufe, Arbeitsgemeinschaft)
  • großer Handlungs- und Entscheidungsspielraum für Gesellschafter
  • Gesellschafter haften mit Gesellschaftsvermögen, sowie Privatvermögen
  • schriftlicher Vertrag zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Kann auch mündlich erfolgen.

mehr Infos zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es z.B. bei: wikipedia.org, www.hk24.de oder www.stuttgart.ihk24.de

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Vorteile des Franchising für Friseur-Unternehmer als Franchisingnehmer – fertiges Franchising-Konzept nutzen

  • Veröffentlicht am Juli 29, 2011, Uhrzeit: 9:25 pm

Es gibt viele gute Gründe für Franchising. Oft steht man mit dem Wunsch nach einer Selbstständigkeit vor scheinbar unüberwindbaren Hürden. Man hat zwar den Willen, doch fehlt vielleicht das richtige Konzept und oder das Know-how, das notwendig ist, um ein Unternehmen zu gründen, damit die Selbstständigkeit zu einem sicheren Erfolg werden lässt. Als selbständiger Friseur ist man oft gezwungen, sich durch unzählige Richtlinien und Auflagen zu arbeiten. Ein echter Papierkrieg durch unzählige Formulare. Außerdem ist bei vielen Friseur-Unternehmern auch die Kapitaldecke begrenzt, das man zu Beginn zur Verfügung hat. Zum einen erhält man nicht unbegrenzt Geld von der Bank, zum anderen möchte man das Risiko auch möglichst gering halten. Darüber hinaus muss man bei der Unternehmensgründung einiges an Knowhow aus verschiedenen Bereichen mitbringen, da man zu Beginn zumeist nicht über besonders viel Personal verfügt, welches sich dem Management widmen kann. Also muss man als Existenzgründer und selbstständiger Friseur vielen Anforderungen gerecht werden. Man ist Einkäufer, Personalchef und auch Marketingspezialisten zugleich.
Franchising ist da für angehende Selbständige eine interessante Alternative. Dabei handelt es sich bei einem erfolgreichen Franchisingsystem quasi um eine „schlüsselfertiges“ Unternehmenskonzept, welches bereits von unzähligen anderen Unternehmern erprobt und dauerhaft betrieben wurde.
Franchisingsysteme bieten Friseur-Unternehmern eine interessante Chance beim Sprung in die Selbstständigkeit. Durch die Nutzungsrechte bereits bestehende Konzepte, Systemen und Prozessen wird dem Einsteiger dabei geholfen, die gestellten Anforderungen an die Selbstständigkeit zu erfüllen. Es wird einfach ein fertiges Geschäftskonzept genutzt.
Man sollte aber auch hier über das notwendige ausreichende Selbstvertrauen verfügen. Denn Selbständigkeit bleibt Selbständigkeit. Zudem sollte man sich mit dem fertigen Geschäftskonzept identifizieren können. Man profitiert schließlich nicht nur davon. Sondern man ist auch eng damit verbunden und „gebunden“.
Außerdem ist es besonders wichtig, dass man neben dem unternehmerischen Willen natürlich über eine ausreichende fachliche, sowie kaufmännische Qualifikation verfügt. Zudem gehört eine gehörige Portion Integrationswille dazu, um sich in ein vorgegebenes Franchisingsystem einreihen zu können und damit die notwendigen Nutzungsrechte zu erhalten.
Die Vorteile des Franchising liegen klar auf der Hand. Zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer gibt es eine sehr starke Form der Kooperation. Durch ein großes Netz an überdurchschnittlich motivierte Geschäftspartner wird das Franchisingsystem stetig weiterentwickelt. Nach Abstimmung mit dem Franchisenehmer können erfolgreiche Werbekampagnen für das komplette System, also alle Franchisingnehmer gebündelt gestartet werden. Weiterhin zeichnet sich das Franchising durch hohe Qualitätsstandarts aus, welches durch ein einheitliches und zentrales Qualitätsmanagement erreicht werden kann. Durch ein einheitliches Auftreten aller Franchising-Partner gibt es einen hohen Wiedererkennungswert der Marke, von dem alles Beteiligten gemeinsam profitieren. Durch die Größe eines Franchisingsystems kann damit auch sehr einfach eine überregionale Präsenz erreicht werden. Ein weiterer Vorteil an der Teilnahme an einem Franchisingsystem ist der leichte Zugriff des Teilnehmers auf beste Einkaufskonditionen, die aufgrund der gebündelten Einkaufskraft aller Teilnehmer ermöglicht werden. Tritt man einem Franchisingsystem bei, profitiert man meistens bereits von besten Einkaufskonditionen, da diese bereits lange Zeit davor von den anderen Franchise-Partnern ausgehandelt wurden.
Ein weiterer Pluspunkt ist natürlich das bestehende Know-how und das Coaching, welches man bei Gründung erhält, sodass man Gründungsfehler zu Beginn bereits vermeiden kann. Der Franchisenehmer wird in ein erfolgreiches System integriert und hat so auch eine stärkere Verhandlungsposition bei den Banken.
Von Skaleneffekten kann man auch im Bereich Marketing profitieren. Werbung ist teuer und man braucht hierfür viel Zeit und Knowhow. Beim Franchising wird das Marketing meist zentral gesteuert und die dafür erforderlichen Kosten auf viele Schultern der Franchisenehmer verteilt werden. Im Resultat kann das Marketing so in einem größeren Umfang und in einer höheren Qualität betrieben werden. Aber auch Risiken, z.B. eine gefloppte Marketingkampagne kann auf mehreren Schultern verteilt werden.

aktuelle Nachrichten zum Thema „Franchising für Friseure“:

„Die Rollenden Friseure: Franchise-Start in der Schweiz und in Österreich…“ mehr bei www.franchiseportal.de

„Franchise-Friseurkette Starschnitt eröffnet in Bochum…“ mehr auf www.franchiseportal.de

„Franchise-Salon-Kette Mod’s Hair Deutschland feiert Jubiläum…“ mehr auf www.franchiseportal.de

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Insolvenzvorsorge – Dinge an die man bereits bei Firmengründung denken sollte

  • Veröffentlicht am Juli 15, 2011, Uhrzeit: 8:29 pm

Was gibt es als Friseur Unternehmer bereits im Anfangsstadium zu beachten? Sehr wichtig ist die Wahl des Standortes des Friseursalons. Schließlich können Cut+Go-Frisöre in unmittelbarer Nähe oder in hoher Anzahl am selben Standort als Risikofaktor interpretiert werden, die über einen ständigen Preiswettbewerb die Preise in den Keller treiben können. Eine zentrale Lage ist dahingehend eine gute Insolvenzvorsorge. Gerade vor Gründung lohnt es sich auch schon einmal zu recherchieren: Hat es in der Nähe bereits eine Friseur-Insolvenz gegeben oder ist eine Insolvenz bei einem Friseur in der Nachbarschaft in wahrscheinlich? Wenn man solche Gefahrenquellen hinsichtlich Insolvenzen früh erkennen kann, sollte man solche Risikofaktoren im Voraus eigentlich gut ausschließen können. Das ist die beste Insolvenzvorsorge!
Mit der Bank muss die Finanzierung abgeklärt werden, wenn der Standort abgeklärt ist. Eine genügend hohe Eigenkapitaldichte sollte zudem gewährleistet sein. Erst nach etwa drei Jahren kann damit gerechnet werden, dass ein Gewinn erwirtschaftet wird. Die laufenden Kosten, wie die Gehälter, die Miete und die Nebenkosten, die Krankenversicherung und sonstige Versicherungen kommen zu den Ausstattungskosten des Salons noch hinzu. Bei der Auswahl des Personals lassen sich durch den Einsatz von geförderten Arbeitsplätzen Kosten sparen. Bei Personen mit Handycap gibt es entweder einen Eingliederungszuschuss oder das Arbeitsamt übernimmt sogar in manchen Fällen die kompletten Ausbildungskosten. Das Arbeitsamt bezuschusst auch die Startphase als Friseur Unternehmer. So kann man auch selbst Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Dieser Existenzgründungs-Zuschuss muss vor der Salongründung beim Arbeitsamt beantragt werden. Einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge bezahlt das Arbeitsamt bis zu einem bestimmten Zeitraum lang nach der Unternehmensgründung. Der Friseur erhält somit eine Unterstützung zur selbstständigen Existenz. Dies ist auch im Falle einer Insolvenz wichtig, weil für diese Zeit ebenfalls Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Sollte es im schlimmsten Fall innerhalb der nächsten drei Jahre zur Friseur-Insolvenz kommen, kann Arbeitslosengeld beantragt werden. Ohne diesen Schutz besteht die Gefahr in der Sozialhilfe zu landen, sofern das eingesetzte Kapital aufgebraucht wurde. Wenn Sie die Gefahren für Insolvenz früh erkennen, können Sie die entsprechenden Risikofaktoren ausschalten.
Nur die kreative und moderne Arbeitsweise allein reicht nicht aus für ein gutes Betriebsergebnis. Dazu gehört auch ein gutes Sortiment im Shop, am besten am Eingang platziert. Die Kundin und der Kunde nehmen gerne Pflegeprodukte mit, die ihnen der Friseur empfohlen hat. Gerade mit Produkten zum Färben und Haarkuren für strapaziertes Haar lässt sich gutes Geld verdienen! Ebenfalls mit Haarfestiger, Haarspray, Sonnenspray, und vielem mehr. Sehr beliebt sind auch Kunstnägel, also ist es sinnvoll für ein paar Stunden pro Tag eine Nagel-Stylistin in den Salon zu holen. Gerade bei jungen Frauen ist dies sehr beliebt und sie lassen die Nägel alle vier bis sechs Wochen erneuern. Diese Einnahmen kommen zum Haarschnitt und der Haarfarbe dazu.

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Fehler bei Steuer und Finanzamt umgehen: Unternehmensgründungen und mögliche steuerliche Fehler

  • Veröffentlicht am Februar 23, 2011, Uhrzeit: 7:52 pm

Anfänglich steht der Gedanke als Selbständiger eigenverantwortlich tätig zu werden. Sich mit eigenen Ideen und Mitteln einen soliden Lebensunterhalt zu erwirtschaften und ohne die sonstigen Zwänge eines normalen Arbeitsverhältnisses zu leben und zu arbeiten.
Doch bereits in der Planungsphase eines Unternehmens besteht die Gefahr grundlegende Fehler zu begehen, aber gleichzeitig auch die Chance häufige Steuerfehler zu umgehen. Insbesondere in dieser frühen Phase lassen sich für den Friseur-Unternehmer durch gute Beratung Steuerfehler umgehen deren Wirkung meist erst später erkennbar sind.
Neben der zwingend erforderlichen fachlichen Qualifikation des Unternehmers ist die Umsetzung von optimaler Finanzierung und steuerlicher Planung ein grundlegendes Element für ein gesundes Unternehmen.
So ist zwar die Zahl der Neugründungen im Friseurhandwerk groß, die der Friseur-Unternehmer welche den Betrieb einstellen müssen nicht minder kleiner. Die Suche nach den Ursachen dieser Betriebseinstellungen empfiehlt sich als Investition in die eigene geplante Tätigkeit als Selbständiger zu sehen.
Zum einen stellt sich bei einer Betriebsgründung stets die Frage nach der richtigen Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Diese hat z.B. entscheidende Bedeutung sowohl für die persönliche Haftung des Unternehmers aber auch für die steuerliche Behandlung des Unternehmens. So ist für die Rechtsform der GmbH zwingend die Form einer aufwändigen Buchführung vorgeschrieben, während für ein Einzelunternehmen in der Regel die vereinfachte und deutlich günstigere Einnahme-Überschussrechnung ausreicht. Im Friseurhandwerk empfiehlt sich die Rechtsform der GmbH nur aus Gründen der Außenhaftung jedenfalls nicht.
Ein großer Bereich in dem Steuerfehler begangen werden ist die Umsatzsteuer. Hier verlagert das Finanzamt Verwaltungsarbeit in die Eigenverantwortung des Unternehmers. Diese reicht von der Beachtung formeller Anforderungen an Unterlagen und Belegen bis hin zur Selbstberechnung der abzuführenden Umsatzsteuer. Nicht selten passieren hier häufige Steuerfehler, weil das Finanzamt den Abzug von Vorsteuern wegen mangelhafter Belege versagt. Hinsichtlich der Umsatz- aber auch in Bezug auf die für vorhandene Arbeitnehmer einbehaltene Lohnsteuer handelt man als Selbständiger treuhänderisch für den Staat. Hier ist es ratsam, diese Steuern nicht anderweitig zu nutzen, sondern fristgerecht an das Finanzamt abzuführen. Eine Stundung dieser treuhänderisch zu verwaltenden Steuern wird resolut verweigert.
Aber auch durch die korrekte Gestaltung von Verträgen unter Angehörigen kann man Steuerfehler umgehen. Derartige vertragliche Gestaltungen sind z.B. im Bereich von Darlehen zur Finanzierung, als auch in Miet- oder Arbeitsverhältnissen denkbar. Fehlende oder fehlerhafte Vertrags- vereinbarungen sind hier häufige Steuerfehler.
Ohnehin stellt der Bereich der Buchhaltung als Unternehmer eine wichtige Grundlage dar, welche beachtet werden sollte um ein funktionierendes Unternehmen zu betreiben. Geraden in Bereichen mit umfangreichen Bargeldverkehr wie im Friseurhandwerk sind korrekte Grundaufzeichnungen erforderlich, damit sich mögliche Mängel später nicht als teure Fehler entpuppen.

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verschiedene Phasen der Existenzgründung im Friseurhandwerk

  • Veröffentlicht am Februar 20, 2011, Uhrzeit: 11:29 pm

Bei jeder Existenzgründung durchlebt ein Existenzgründer eine Vielzahl von Phasen bis die Existenzgründung abgeschlossen ist. Wie bei jeder Existenzgründung steht auch im Friseurhandwerk die Idee der Selbstständigkeit am Anfang. Dem Traum der Selbstständigkeit als eigener Chef, stehen eine menge Verpflichtungen, Verantwortung und Risiken gegenüber. Hat man sich zur Selbstständigkeit als Frisör im Friseurhandwerk entschlossen, geht es an das erstellen von einem Businessplan. Was für Leistungen sollen angeboten werden, die Festlegung vom Firmennamen, wie stark ist die Konkurrenz sowie die Festlegung der Finanzierung sind in der Regel die Bestandteile eines Businessplan.

Unterstützung und Beratung in der Erstellung von einem Businessplan geben die örtlichen Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern sowie die Banken bei der Finanzierung. Dort erhält man auch Informationen zu möglichen finanziellen Förderungen für die Selbstständigkeit als Friseur-Unternehmer. Steht der Businessplan sowie die Finanzierung geht es in die heiße Phase bei der Gründung, die behördlichen Anmeldungen müssen vorgenommen werden. Da das Friseurhandwerk einer Meisterpflicht unterliegt, ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer notwendig. Ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer vorgenommen, geht es an die Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeanmeldung wird in der Stadt vorgenommen, wo sich auch der Salon befindet. Weitere Anmeldungen wie beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung erfolgen automatisch mit der Gewerbeanmeldung.

Beschäftigt man als Friseur-Unternehmer Mitarbeiter, sind neben den behördlichen Anmeldungen weitere notwendig. So zum Beispiel bei den Sozialsicherungen für die Mitarbeiter und bei der Berufsgenossenschaft.
Mit der Durchführung der behördlichen Anmeldungen sind die einzelnen Gründungsphasen abgeschlossen. Jetzt geht es an die geschäftliche Etablierung als Frisör nach dem Businessplan.

weitere Infos / Quellen:
„Existenzgründung in der Beauty-Branche“ bei www.friseur-unternehmer.de
„Die sechs Phasen der Existenzgründung“ bei www.mittelstanddirekt.de
„Existenzgründung im Friseurhandwerk: auch Anmeldungen bei Behörden gehören dazu“ bei www.friseur-experte.de
„hilfreiche Finanzierungsquellen für Gründer im Friseurhandwerk – Woher nehme ich das Startkapital?“ bei www.friseur-experte.de

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hilfreiche Finanzierungsquellen für Gründer im Friseurhandwerk – Woher nehme ich das Startkapital?

  • Veröffentlicht am Februar 1, 2011, Uhrzeit: 9:51 pm

Kaum ein Existenzgründer der im Friseurhandwerk durchstarten möchte, verfügt über die nötigen finanziellen Mittel, den kompletten Kapitalbedarf aus eigener Tasche zu bezahlen. Es gibt diverse Möglichkeiten wie Existenzgründer sich unter die Arme greifen lassen können.

Wer einen Friseursalon eröffnen will, den führt meist der erste Weg zu Freunden und Familie. Doch oft sind hier die Aussichten auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung nicht ausreichend. Zudem möchte man schließlich auch nicht das finanzielle Risiko der eigenen Unternehmung komplett auf seine Freunde und die Familie verteilen. Also müssen andere Finanzquellen für Gründer gefunden werden, damit der Traum vom eigenen Friseursalon Wirklichkeit werden kann.

Eine Finanzierungsmöglichkeit für Existenzgründer ist das KfW- Startgeld. Bis zu 50.000,00 Euro können hier beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung, einer 2 Jährigen Tilgungsfreiheit sowie 80% Haftungsfreistellung. Der Antrag sollte vor einer Investition bei der zuständigen Hausbank gestellt werden.

Ist ein Fisör seit längerer Zeit arbeitsuchend und bezieht ALG I, besteht die Möglichkeit durch die Agentur für Arbeit einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zu beantragen. Dieser wird 9 Monate gewährt. Zudem können für weitere 15 Monate 300,00 Euro monatlich für die soziale Absicherung gewährt werden.

Um einen eigenen Friseursalon eröffnen zu können, kann der Fisör einen ERP- Startfond beantragen. Dieser stellt jungen Unternehmern ein Beteiligungskapital zur Verfügung, wenn ein privater Hauptinvestor vorhanden ist.

Mit einem Mikrofinanzfonds sind Existenzgründer im Friseurhandwerk gut beraten. Diese Kleinkredite helfen denjenigen, die ein geringes Einkommen haben.

Weitere Finanzquellen für Gründer die einen eigenen Salon eröffnen wollen, sind zum einen die Business- Angels. Wenn ein sinnvoller Businessplan vorliegt und die Chemie zwischen den BA´s und dem Frisör stimmt, kann dieser auf eine finanzielle Unterstützung hoffen. Eine weitere Geldquelle sind Regional- und Sonderförderprogramme des Bundes und der Länder.

Eine weitere Alternative zum Eröffnen eines Friseursalon stellt das ERP- Kapital dar. Dieses Kapital ist vorgesehen für die Gründung einer freiberuflichen, selbstständigen oder gewerblichen Existenz.

Wer sich also dazu entschließt einen Salon eröffnen zu wollen, hat eine große Auswahl an sinnvollen Finanzierungsquellen.

Quellen und weitere Infos:
www.existenzgruender.de

www.business-angels.de
www.mittelstanddirekt.de

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Gründung einer Mini-GmbH Unternehmergesellschaft im Friseurhandwerk – Vorteile und Risiken

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 10:26 pm

Die Haftung des Eigentümers einer Gesellschaft, z.b. einer Friseurladenkette, ist immer ein wichtiges Thema. Seit 2008, im Rahmen der Reform des deutschen GmbH – Rechts, sieht das Gesetz in Deutschland die Möglichkeit der Mini-GmbH für die Haftungsbegrenzung vor. Mit der Mini-GmbH, richtiger ausgedrückt der Unternehmergesellschaft, hat der Gesetzgeber eine im Vergleich zur echten GmbH, preiswertere Form der Haftungsbegrenzung geschaffen.

Worin besteht nun der Unterschied zwischen der Mini-GmbH und der alten Form der GmbH?

In erster Linie benötigt der Unternehmer für die Gründung der Unternehmergesellschaft ein erheblich geringeres Haftungskapital. Die Mindesteinlage wurde auf 1,- Euro, vergleichbar zur britischen Limited eingestuft. Im Beispiel der Friseurladenkette, können die Unternehmer, Frisör A und Frisör B, noch von weiteren Vorteilen der Mini GmbH profitieren. Die gesamten Notarkosten, der neuen Mini GmbH für die zu gründende Friseurladenkette, errechnen sich an Hand des Haftungskapitals. Für die Gründung der Unternehmergesellschaft reicht schon die Einlage von 1,- Euro Haftungskapitals aus. Gerade für kleine Betriebe, wie im Friseurhandwerk üblich, war es schwer die Haftungseinlage von 50.000,- Euro zur Errichtung einer GmbH alter Form, zu erbringen. Für unsere beiden Unternehmer aus dem Friseurhandwerk hat die neue Mini GmbH noch einen weiteren entscheidenden Vorteil. Der gesamte Ablauf zur Gründung wurde durch die Nutzung von Musterprotokollen erheblich vereinfacht und damit beschleunigt.
Die beiden Unternehmer unseres Beispiels kommen zwar nach wie vor nicht um den Besuch des Notares herum, doch sie können im Vorfeld alles selbsttätig vorbereiten und dabei Kosten einsparen.
Frisör A und Frisör B profitieren auch noch durch die Verkürzung der Eintragungszeiten. Die Eintragungen werden jetzt online vorgenommen. Die notwendigen Veröffentlichungen erscheinen ebenfalls online. Dies spart Zeit bei der Gründung und reduziert die Kosten. Gerade in der Gründungszeit einer Unternehmung ist das Kapital oft knapp, da bildet das Friseurhandwerk keine Ausnahme, Einsparungen sind somit gerade in dieser Zeit sehr willkommen.
Jede Medaille hat 2 Seiten. Die neue Unternehmensform bringt nicht nur Vorteile mit sich. Durch das geringe Haftungskapital ist es erheblich schwieriger Kreditrisiken gegenüber Zulieferern und Banken abzusichern. Dies macht die Beschaffung von kostengünstigem Fremdkapital schwerer. Schon vor mehr als 30 Jahren wurde gelehrt: „siehst du Limited auf dem Firmenschild mache lieber einen großen Bogen um das Unternehmen“. Ob dies auch für die Mini GmbH Geltung hat das wird die Zukunft zeigen müssen. Sicher gilt jedoch für jedes Unternehmen ohne ausreichende Kapitaldecke ist es zum Scheitern verurteilt, ohne hinreichende Haftungsabsicherung wird unweigerlich auch der Zulieferer mit in den Abgrund gerissen.

weitere Detail-Infos zur Mini-GmbH Unternehmergesellschaft gibt es auch bei wikipedia.de

Eine kleine Checkliste „So gründen Sie eine Mini-GmbH“ findet man auch bei www.mittelstanddirekt.de

„Mini-GmbH, Limited oder klassische GmbH?: Grundlagen, Rechtsformwahl, Mustersatzungen“ bei Amazon bestellen:

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