Beiträge zum Stichwort 'friseurhandwerk'

Berufskrankheiten und die Wichtigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Friseurhandwerk

  • Veröffentlicht am März 31, 2011, Uhrzeit: 11:03 pm

Unter den Handwerken nimmt das Friseurhandwerk einen besonderen Platz ein. Der tägliche, direkte Kontakt mit dem Kunden macht den Reiz dieser Arbeit aus. Dabei entstehen viele interessante Gespräche, man trifft unterschiedliche Charaktere, kann so viel für sich selber lernen und seine Persönlichkeit weiter entwickeln. Eigentlich ist man nur noch bei pflegerischen und medizinischen Berufen so nah am Menschen. Deshalb stehen die gesundheitlichen Voraussetzungen neben dem fachlichen Können auch hier an erster Stelle.
Menschen, die Friseure werden wollen, müssen nicht nur körperlich gesund sein, ob der großen Belastung während der Arbeit, sie müssen auch alles dafür tun, um es zu bleiben. Ständiges Stehen, oft in leicht nach vorn gebeugter Haltung, die andauernde Belastung der Wirbelsäule, vor allem im Nackenbereich, der Hände, der Gelenke und der Finger strapazieren jeden Körper täglich und führen ihn oft an seine Grenzen. Zusätzlich sind die verschiedensten Chemikalien zum Waschen und Färben, als Beispiel, dauernd mit den Händen in Kontakt. Aber auch ihre Gerüche belasten die Schleimhäute der Handwerker. Man ist nicht selten vollkommen erschöpft nach seinem Dienst.
So wird verständlich, wie schnell typische Berufskrankheiten in jenen Körperteilen entstehen, die besonders belastet werden. Nicht selten sind darum Fälle von Berufsunfähigkeit, d.h. man ist berufsunfähig, kann das Friseurhandwerk nicht mehr ausüben.
Obwohl meistens junge Leute davon nichts hören wollen, müssen auch diese Dinge bei der Berufswahl angesprochen und ernst genommen werden. Es ist gerade im Hinblick auf die möglichen Berufserkrankungen der Wirbelsäule, der Haut, der Gelenke und der Muskeln unerlässlich, von Anfang an eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu haben, um abgesichert zu sein. Diese BU’s werden für junge Leute meist im Paket mit einer kapital bildenden Lebensversicherung, einer Rentenversicherung oder einer Unfallversicherung angeboten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann man aber auch auch einzeln abschließen. BUs sind in Hinblick auf das übliche Einkommen als Friseur zwar eine echte Investition, nämlich laufende monatliche Kosten. Ihr Nutzen im Leistungsfall ist dafür umso größer.
Wenn Friseure berufsunfähig sind, haben sie in ihrem geliebten Friseurhandwerk keine Chance mehr.
Das Leben, vor allem junger, arbeitsfähiger Menschen, muss dann aber weiter gehen. Dazu brauchen Friseure die BU, die eine gewisse finanzielle Sicherheit für das weitere Leben mit einem möglichen beruflichen Neustart schafft.

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Tipps für ein effektives Marketing im Frisörhandwerk

  • Veröffentlicht am Februar 22, 2011, Uhrzeit: 9:45 pm

Ein effektives Marketing gewinnt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zunehmend an Bedeutung. Es umfasst dabei alle Maßnahmen, die den Absatz fördern. Das Marketing im Friseurhandwerk zielt insbesondere auf die Bindung bestehender Kunden und die Gewinnung von Neukunden ab. Die Tipps für ein gutes Marketing basieren auf den so genannten „5P“ des Marketing-Mix: Product (Produkt- und Dienstleistungsgestaltung), Price (Preisgestaltung), Promotion (Kommunikationspolitik) und Place (Distributionspolitik).

Im Rahmen der Erstellung eines Marketingplans ist es durchaus sinnvoll, sich über alle Bereiche Gedanken zu machen. Als Friseur-Unternehmer beispieslweise kann man seine Dienstleistung spezialisieren (Extensions, spezielle Wellness- und Pflegeangebote), die Preise über ein Rabattsystem organisieren und möglicherweise die Dienstleistung auch vor Ort beim Kunden zu Hause anbieten. Durch eine Markt- und Wettbewerbsanalyse lassen sich die Angebote der Mitbewerber und die Wünsche der Kunden erfassen und auswerten.

Der Marketingplan umfasst dann alle Ziele und Maßnahmen, die zur Steigerung des Umsatzes notwendig sind. Es empfiehlt sich, gleichzeitig einen Budgetplan zur Umsetzung der Maßnahmen zu erstellen.

Bei der Kommunikation nach außen sollte besonders auf ein einheitliches Erscheinungsbild, die so genannte Corporate Identity geachtet werden. Der Wiedererkennungswert erhöht sich drastisch und die Werbebotschaft festigt sich deutlich schneller beim Konsumenten. Die grafische Gestaltung von Visitenkarten, Website, Geschäftsräumen, Anzeigen und anderen Medien die Basis für den Erfolg der Maßnahmen. Auf Marketing im Friseurhandwerk spezialisierte Werbeagenturen bieten oft günstige Komplettpakete an.

Die Gestaltung der Maßnahmen für ein effektives Marketing sollte geeignet sein, möglichst viele Kontakte zu potenziellen Kunden zu erreichen. So werden z. B. Zeitungsanzeigen nur Erfolg bringen, wenn sie mindestens einmal im Monat erscheinen. Der Friseur-Unternehmer sollte sich nicht entmutigen lassen, wenn nicht sofort Reaktionen auf eine Anzeige kommen.

Für die Gewinnung von Neukunden ist auch eine gut geplante Veranstaltung sehr von Vorteil. Als Marketing für Friseursalon bietet sich ein Wellnesstag für Frauen mit Sekt und Buffet geradezu an. Die lokale Presse wird an solchen Veranstaltungen auch Interesse zeigen, die Einladung der Redakteure lohnt sich.

Wichtige Tipps für ein Marketing für Friseursalon betreffen aber auch die bestehenden Kunden der Friseur-Unternehmer. Diese Kunden freuen sich über eine Grußkarte zum Geburtstag oder zu Weihnachten und können mit speziellen Rabattaktionen sehr gut an das Unternehmen gebunden werden.

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passende Mitarbeiter suchen und finden – das richtige Vorgehen bei der Personalsuche für den Friseursalon

  • Veröffentlicht am Februar 20, 2011, Uhrzeit: 11:38 pm

Eine gute Mitarbeiterwahl ist sowohl im Friseurhandwerk als auch in Kosmetikstudios von zentraler Bedeutung.

Um ohne größere Kosten potenzielle Mitarbeiter im Friseursalon oder Kosmetikstudio zu finden, empfiehlt sich die Aufgabe einer Annonce in einem kostenlosen Anzeigenblatt, der Wochenendausgabe einer regionalen Tageszeitung, in branchenspezifischen Fachzeitschriften, auf der eigenen Unternehmens-Homepage, bei der Agentur für Arbeit oder natürlich bei einer der zahlreichen Jobvermittlungsanbieter im Internet.

Um das Interesse der „richtigen“ Bewerber zu wecken, sollte die Stellenanzeige sorgfältig formuliert werden. Nicht nur gewünschte fachliche Qualifikationen sollten deutlich erkennbar sein, auch der Ton macht die Musik. Wer unter jungen Kreativen passende Mitarbeiter finden will, sollte die Stellenanzeige bewusst lockerer formulieren. Wer bei der Mitarbeiterwahl den gesetzten und seriösen Typ sucht, sollte auch die Stellenanzeige gewählter gestalten.

Unter eingegangenen Bewerbungen sollte die Vorauswahl für persönliche Gespräche konsequent sein. Ob Friseurhandwerk oder Kosmetikstudio – wer mit fehlender Motivation und reichlich Rechtschreibfehlern seine Bewerbung eingereicht hat, wird diesen ersten schlechten Eindruck im persönlichen Gespräch nur selten wieder wettmachen. Es ist unwahrscheinlich, dass man hier passende Mitarbeiter finden kann – und somit lohnt sich der eigene Zeiteinsatz für ein persönliches Gespräch nicht. Besser sollte man Gespräche nur mit Bewerbern führen, deren Bewerbung bereits überzeugen konnte und sich dafür für diese geringere Zahl Gespräche jeweils mehr Zeit gönnen. Denn ausreichend Zeit im Bewerbungsgespräch erleichtert nicht nur dem Arbeitgeber die Mitarbeiterwahl, sondern gibt auch dem passenden Bewerber die Möglichkeit, mit einem guten Gefühl an seine neue Arbeitsstelle im Friseurhandwerk oder Kosmetikstudio herangeführt zu werden.

Das Gespräch sollte sehr offen geführt werden. Es lohnt sich nicht, sich eines besonders guten Eindrucks wegen zu verstellen. Denn der künftige Mitarbeiter im Friseursalon oder im Kosmetikstudio soll sich ja später dauerhaft wohlfühlen, um motiviert gute Leistungen zu erbringen. Deshalb sollte von Anfang an mit offenen Karten gespielt werden. Um Fähigkeiten und Persönlichkeit der Bewerber möglichst gut auszukundschaften, sollten offenen Fragen angewendet werden, die kein einfaches ja oder nein als Antwort erlauben. Ebenfalls bewährt sind sogenannte Situationsprüfungen, in denen tägliche Aufgaben oder Problemstellungen praxisnah durchgespielt werden. Einen Tag unverbindliches Probearbeiten hat noch nie geschadet und gibt beiden Seiten die Möglichkeit herauszufinden, ob die spätere Zusammenarbeit funktionieren kann. Der potentielle Arbietgeber kann sich von den fachlichen Fähigkeiten des Bewerbers überzeugen und der Bewerber kann sich seinen Arbeitsplatz bereits unter Arbeitsbedingungen anschauen und überprüfen, ob das Arbeitsklima zwischen den möglicherweise neuen Kollegen stimmt.

Zu guter Letzt sollte man dem besten Bewerber auch zügig ein konkretes Angebot unterbreiten, da gerade die guten Bewerber sonst schnell ein Angebot anderer Arbeitgeber angenommen haben können.

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verschiedene Phasen der Existenzgründung im Friseurhandwerk

  • Veröffentlicht am Februar 20, 2011, Uhrzeit: 11:29 pm

Bei jeder Existenzgründung durchlebt ein Existenzgründer eine Vielzahl von Phasen bis die Existenzgründung abgeschlossen ist. Wie bei jeder Existenzgründung steht auch im Friseurhandwerk die Idee der Selbstständigkeit am Anfang. Dem Traum der Selbstständigkeit als eigener Chef, stehen eine menge Verpflichtungen, Verantwortung und Risiken gegenüber. Hat man sich zur Selbstständigkeit als Frisör im Friseurhandwerk entschlossen, geht es an das erstellen von einem Businessplan. Was für Leistungen sollen angeboten werden, die Festlegung vom Firmennamen, wie stark ist die Konkurrenz sowie die Festlegung der Finanzierung sind in der Regel die Bestandteile eines Businessplan.

Unterstützung und Beratung in der Erstellung von einem Businessplan geben die örtlichen Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern sowie die Banken bei der Finanzierung. Dort erhält man auch Informationen zu möglichen finanziellen Förderungen für die Selbstständigkeit als Friseur-Unternehmer. Steht der Businessplan sowie die Finanzierung geht es in die heiße Phase bei der Gründung, die behördlichen Anmeldungen müssen vorgenommen werden. Da das Friseurhandwerk einer Meisterpflicht unterliegt, ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer notwendig. Ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer vorgenommen, geht es an die Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeanmeldung wird in der Stadt vorgenommen, wo sich auch der Salon befindet. Weitere Anmeldungen wie beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung erfolgen automatisch mit der Gewerbeanmeldung.

Beschäftigt man als Friseur-Unternehmer Mitarbeiter, sind neben den behördlichen Anmeldungen weitere notwendig. So zum Beispiel bei den Sozialsicherungen für die Mitarbeiter und bei der Berufsgenossenschaft.
Mit der Durchführung der behördlichen Anmeldungen sind die einzelnen Gründungsphasen abgeschlossen. Jetzt geht es an die geschäftliche Etablierung als Frisör nach dem Businessplan.

weitere Infos / Quellen:
„Existenzgründung in der Beauty-Branche“ bei www.friseur-unternehmer.de
„Die sechs Phasen der Existenzgründung“ bei www.mittelstanddirekt.de
„Existenzgründung im Friseurhandwerk: auch Anmeldungen bei Behörden gehören dazu“ bei www.friseur-experte.de
„hilfreiche Finanzierungsquellen für Gründer im Friseurhandwerk – Woher nehme ich das Startkapital?“ bei www.friseur-experte.de

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hilfreiche Finanzierungsquellen für Gründer im Friseurhandwerk – Woher nehme ich das Startkapital?

  • Veröffentlicht am Februar 1, 2011, Uhrzeit: 9:51 pm

Kaum ein Existenzgründer der im Friseurhandwerk durchstarten möchte, verfügt über die nötigen finanziellen Mittel, den kompletten Kapitalbedarf aus eigener Tasche zu bezahlen. Es gibt diverse Möglichkeiten wie Existenzgründer sich unter die Arme greifen lassen können.

Wer einen Friseursalon eröffnen will, den führt meist der erste Weg zu Freunden und Familie. Doch oft sind hier die Aussichten auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung nicht ausreichend. Zudem möchte man schließlich auch nicht das finanzielle Risiko der eigenen Unternehmung komplett auf seine Freunde und die Familie verteilen. Also müssen andere Finanzquellen für Gründer gefunden werden, damit der Traum vom eigenen Friseursalon Wirklichkeit werden kann.

Eine Finanzierungsmöglichkeit für Existenzgründer ist das KfW- Startgeld. Bis zu 50.000,00 Euro können hier beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung, einer 2 Jährigen Tilgungsfreiheit sowie 80% Haftungsfreistellung. Der Antrag sollte vor einer Investition bei der zuständigen Hausbank gestellt werden.

Ist ein Fisör seit längerer Zeit arbeitsuchend und bezieht ALG I, besteht die Möglichkeit durch die Agentur für Arbeit einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zu beantragen. Dieser wird 9 Monate gewährt. Zudem können für weitere 15 Monate 300,00 Euro monatlich für die soziale Absicherung gewährt werden.

Um einen eigenen Friseursalon eröffnen zu können, kann der Fisör einen ERP- Startfond beantragen. Dieser stellt jungen Unternehmern ein Beteiligungskapital zur Verfügung, wenn ein privater Hauptinvestor vorhanden ist.

Mit einem Mikrofinanzfonds sind Existenzgründer im Friseurhandwerk gut beraten. Diese Kleinkredite helfen denjenigen, die ein geringes Einkommen haben.

Weitere Finanzquellen für Gründer die einen eigenen Salon eröffnen wollen, sind zum einen die Business- Angels. Wenn ein sinnvoller Businessplan vorliegt und die Chemie zwischen den BA´s und dem Frisör stimmt, kann dieser auf eine finanzielle Unterstützung hoffen. Eine weitere Geldquelle sind Regional- und Sonderförderprogramme des Bundes und der Länder.

Eine weitere Alternative zum Eröffnen eines Friseursalon stellt das ERP- Kapital dar. Dieses Kapital ist vorgesehen für die Gründung einer freiberuflichen, selbstständigen oder gewerblichen Existenz.

Wer sich also dazu entschließt einen Salon eröffnen zu wollen, hat eine große Auswahl an sinnvollen Finanzierungsquellen.

Quellen und weitere Infos:
www.existenzgruender.de

www.business-angels.de
www.mittelstanddirekt.de

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Gründung einer Mini-GmbH Unternehmergesellschaft im Friseurhandwerk – Vorteile und Risiken

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 10:26 pm

Die Haftung des Eigentümers einer Gesellschaft, z.b. einer Friseurladenkette, ist immer ein wichtiges Thema. Seit 2008, im Rahmen der Reform des deutschen GmbH – Rechts, sieht das Gesetz in Deutschland die Möglichkeit der Mini-GmbH für die Haftungsbegrenzung vor. Mit der Mini-GmbH, richtiger ausgedrückt der Unternehmergesellschaft, hat der Gesetzgeber eine im Vergleich zur echten GmbH, preiswertere Form der Haftungsbegrenzung geschaffen.

Worin besteht nun der Unterschied zwischen der Mini-GmbH und der alten Form der GmbH?

In erster Linie benötigt der Unternehmer für die Gründung der Unternehmergesellschaft ein erheblich geringeres Haftungskapital. Die Mindesteinlage wurde auf 1,- Euro, vergleichbar zur britischen Limited eingestuft. Im Beispiel der Friseurladenkette, können die Unternehmer, Frisör A und Frisör B, noch von weiteren Vorteilen der Mini GmbH profitieren. Die gesamten Notarkosten, der neuen Mini GmbH für die zu gründende Friseurladenkette, errechnen sich an Hand des Haftungskapitals. Für die Gründung der Unternehmergesellschaft reicht schon die Einlage von 1,- Euro Haftungskapitals aus. Gerade für kleine Betriebe, wie im Friseurhandwerk üblich, war es schwer die Haftungseinlage von 50.000,- Euro zur Errichtung einer GmbH alter Form, zu erbringen. Für unsere beiden Unternehmer aus dem Friseurhandwerk hat die neue Mini GmbH noch einen weiteren entscheidenden Vorteil. Der gesamte Ablauf zur Gründung wurde durch die Nutzung von Musterprotokollen erheblich vereinfacht und damit beschleunigt.
Die beiden Unternehmer unseres Beispiels kommen zwar nach wie vor nicht um den Besuch des Notares herum, doch sie können im Vorfeld alles selbsttätig vorbereiten und dabei Kosten einsparen.
Frisör A und Frisör B profitieren auch noch durch die Verkürzung der Eintragungszeiten. Die Eintragungen werden jetzt online vorgenommen. Die notwendigen Veröffentlichungen erscheinen ebenfalls online. Dies spart Zeit bei der Gründung und reduziert die Kosten. Gerade in der Gründungszeit einer Unternehmung ist das Kapital oft knapp, da bildet das Friseurhandwerk keine Ausnahme, Einsparungen sind somit gerade in dieser Zeit sehr willkommen.
Jede Medaille hat 2 Seiten. Die neue Unternehmensform bringt nicht nur Vorteile mit sich. Durch das geringe Haftungskapital ist es erheblich schwieriger Kreditrisiken gegenüber Zulieferern und Banken abzusichern. Dies macht die Beschaffung von kostengünstigem Fremdkapital schwerer. Schon vor mehr als 30 Jahren wurde gelehrt: „siehst du Limited auf dem Firmenschild mache lieber einen großen Bogen um das Unternehmen“. Ob dies auch für die Mini GmbH Geltung hat das wird die Zukunft zeigen müssen. Sicher gilt jedoch für jedes Unternehmen ohne ausreichende Kapitaldecke ist es zum Scheitern verurteilt, ohne hinreichende Haftungsabsicherung wird unweigerlich auch der Zulieferer mit in den Abgrund gerissen.

weitere Detail-Infos zur Mini-GmbH Unternehmergesellschaft gibt es auch bei wikipedia.de

Eine kleine Checkliste „So gründen Sie eine Mini-GmbH“ findet man auch bei www.mittelstanddirekt.de

„Mini-GmbH, Limited oder klassische GmbH?: Grundlagen, Rechtsformwahl, Mustersatzungen“ bei Amazon bestellen:

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Checkliste: Wie kommt es zu einer Firmen-Pleite im Friseurhandwerk?

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 9:50 pm

Haare wachsen immer und die Ausbildung war für den Frisör lang und hart, die Kunden gehen mit einem Lächeln aus dem Salon, trotzdem droht die Insolvenz, die Firmen-Pleite?

Was habe ich falsch gemacht, diese oder ähnliche Fragen haben sich schon viele, die selbständig im Friseurhandwerk tätig sind, gestellt.

Die Antworten hierzu sind vielfältig, individuell verschieden, doch in einem oft gleich. Die drohende Insolvenz ist hausgemacht.
Ein Unternehmen und sei es noch so klein, benötigt eine gute Struktur, eine starke Finanzdecke und zuletzt einen Chef der wirklich alles im Blick behält. Die Frage nach den Voraussetzungen eine guter Chef zu sein stellen sich leider die Wenigsten zur richtigen Zeit. Welche Voraussetzungen sind dies idealer Weise?

Hierzu einige Stichworte als Gedankenanstoß :

1. Versteht der Chef wirklich sein Friseurhandwerk? (ein guter Chef kann immer alles vormachen)
2. Hat der Betrieb nach Art und Umfang ausreichend Kundenpotential? (Marktforschung)
3. Die Frage nach der Marktnische, ist die Dienstleistung einzigartig? (wichtig für die Kundenbindung sonst geht später alles nur über den Preis)
4. Wie ist es um die eigenen kaufmännischen Kenntnisse bestellt ?
5. Ist die Kapitaldecke stark genug um auch schlechte Zeiten zu überstehen? (Zinsen für Kredite sind der entgangene Gewinn von morgen!)
6. Spielt die Familie mit? (Die Führung eines Unternehmens kostet Zeit!)
7. Mitarbeiterführungsqualitäten.

Hinter dieser erweiterbaren Auflistung verbergen sich die Managementfehler, die später oft der entscheidende Faktor zur Firmen-Pleite, oder kaufmännisch, Insolvenz sind.
Der Schlüsselfaktor, gerade in kleinen Betrieben, wie dem Friseurhandwerk, ist der kompetente Chef. Er kann alles, er sieht alles, er plant die betriebliche Zukunft bereits weit im voraus. Die Gegenwart behält er jedoch dabei immer im Auge um die notwendigen Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen. Allein ein guter Frisör zu sein reicht im heutigen Markt nicht mehr aus. Um erfolgreich selbständig im Friseurhandwerk zu sein ist die Schlüsselfigur der Chef.

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Existenzgründung im Friseurhandwerk: auch Anmeldungen bei Behörden gehören dazu

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 9:33 pm

Der eigene Chef oder Chefin zu sein, ist der Traum von vielen. Eine der Branchen in denen es oft zu Existenzgründungen kommt, ist das Friseurhandwerk. Zur Existenzgründung im Friseurhandwerk gehört neben der Finanzplanung und Konzeption vom zukünftigen Salon auch diverse behördliche Anmeldungen um sich als Frisör selbständig machen zu können.

Das Friseurhandwerk gehört in Deutschland zu den sogenannten meisterpflichtigen Berufen. Um sich als Frisör selbständig machen zu können, muss eine entsprechende Meisterausbildung oder ein angestellter Meister im Friseurhandwerk vorhanden sein. Ohne eine Meisterausbildung oder einen angestellten Meister ist eine Existenzgründung im Friseurhandwerk in der Regel nicht möglich. Ausnahmen sind nur über die Gesellenregelung in leitender Stellung oder über die Reisegewerbekarte möglich. Hierbei sind gesonderte Anmeldungen bei der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt zu stellen.

Das Friseurhandwerk ist eine gewerbliche Tätigkeit, um einen Friseursalon eröffnen zu können bedarf es einer Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt. Ohne eine Gewerbeerlaubnis darf man keinen Friseursalon eröffnen. Bevor die behördliche Anmeldungen beim Gewerbeamt vorgenommen werden können, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständige Handwerkskammer gestellt werden. Erst mit der erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer, kann der Behördengang beim Gewerbeamt vorgenommen werden. Beim Gewerbeamt erfolgt anhand der Eintragung in der Handwerksrolle die gewerbliche Anmeldung. Hierbei müssen die persönlichen Daten sowie die Daten zum zukünftigen Betrieb angegeben werden. Die behördlichen Anmeldungen beim Gewerbeamt und Handwerkskammer sind kostenpflichtig. Neben der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt ist in der Regel kein weiterer Behördengang notwendig. Weitere behördliche Anmeldungen wie beim Finanzamt, werden vom Gewerbeamt anhand der Gewerbeanmeldung vorgenommen. Werden Mitarbeiter beschäftigt sind weitere Anmeldungen bei den Sozialversicherungen sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft notwendig.

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Der erfolgreiche Businessplan für das Friseurhandwerk – was muss alles rein?

  • Veröffentlicht am Januar 24, 2011, Uhrzeit: 11:38 pm

Der sogenannte Businessplan ist für Existenzgründer und Selbständige im Friseurhandwerk unverzichtbar. Oft wird die Erstellung eines solchen als lästige Pflicht und unnötiger zeitlicher Aufwand gesehen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass ohne einen vernünftigen Business-Plan eine Existenzgründung für einen Friseur so gut wie unmöglich ist. Auch bei bereits bestehenden gewerblichen Betrieben sollte ein aussagekräftiger Plan vorhanden sein, da eine externe Kapitalbeschaffung für einen Friseur-Unternehmer nur durch einen solchen möglich ist.

Der Businessplan fasst die Hauptgesichtspunkte des gewerblichen Betriebes bzw. der geplanten Existenzgründung zusammen und ist für den Friseur als Existenzgründer zur Erlangung des Existenzgründerzuschusses der Agentur für Arbeit unverzichtbar. Für den Ersteller bietet er auch nochmal die Gelegenheit, alle wichtigen Gesichtspunkte der Geschäftsidee zu analysieren und herauszufinden, ob sich das Geschäft trägt. Nur durch die im Business-Plan beinhaltete Finanzplanung kann ermittelt werden, ob genügend Überschuss erwirtschaftet wird, um langfristig als Selbständiger am Markt bleiben zu können.

Der Businessplan eines Friseur-Unternehmers sollte mindestens 20-30 Seiten umfassen und folgende Inhaltspunkte aufweisen:

– Gegenstand des Unternehmens:

Hier wird in zusammengefasster Form kurz der Inhalt des Unternehmens beschrieben, so dass sich ein Leser schnell einen guten Überblick verschaffen kann. Der Punkt sollte erst erstellt werden, wenn alle weiteren Unterpunkte ausführlich beschrieben wurden.

– Geschichte der Firma und der Gründerperson:

Besonderen Wert sollte man hier auf den beruflichen Werdegang der Gründerperson und dessen Qualifikationen legen.

– Rechtsform und Gesellschafter:

Es ist die gewählte Rechtsform des Unternehmens zu nennen und zu begründen, warum diese gewählt wurde. Sollten weitere Gesellschafter oder Partner vorhanden sein ist dies ebenfalls aufzuführen

– Leistungsangebot und Zielgruppe:

Unter diesem Punkt werden die geplanten Dienstleistungen des Betriebs im Friseurhandwerk und die angesprochene Kundenzielgruppe beschrieben.

– Markt und Standort:

Es ist der geplante Standort des Friseurbetriebes zu nennen und die mögliche Konkurrenzsituation zu analysieren.

– Unternehmensphilosophie und -kultur:

Auch zur Unternehmensphilosophie und der Kultur des Betriebes sollte sich der selbständige Friseur ausreichend Gedanken machen und diese niederschreiben.

– Marketing- und Vertriebsplanung:

Hauptaspekt dieses Gliederungspunktes ist die Beschreibung des Werbe- und Marketingkonzeptes. Letztendlich sollte möglichst treffend geschildert werden, wie und mit welchen Maßnahmen die geplante Zielgruppe angesprochen und Kunden gewonnen werden sollen.

– Organisations- und Personalplanung:

Im Focus dieses Gliederungspunktes steht die Unternehmensorganisation und Personalplanung. Plant man als Einzelperson im Friseurhandwerk tätig zu werden, kann diese Beschreibung sehr kurz sein. Soll jedoch Personal beschäftigt werden, ist die Personalplanung darzulegen und gegebenenfalls ein Organigramm zu erstellen.

– Finanzplanung:

Der letzte und wichtigste Unterpunkt umfasst die Finanzplanung des Betriebes als Zahlenwerk. Folgende Planungen sollten unbedingt vorhanden sein:

Investitionsplan
Kostenplan
Umsatzplan
Rentabilitätsplan
Liquiditätsplan
Finanzierungsplan

Quellen: www.unternehmerinfo.de

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Keine Fehler machen als Friseursalon-Gründer bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel

  • Veröffentlicht am Januar 23, 2011, Uhrzeit: 10:37 pm

Im Zeitalter nach der Finanzkrise ist es trotz Rettungsschirm des Staates für die Banken nicht leichter geworden, Kredite zu erhalten. Die Zinssätze sind zwar günstig. Doch es gilt nach wie vor der Grundsatz, je schlechter das Rating, umso schlechter die Konditionen. Und schon jetzt droht Basel III am Horizont.
Jungunternehmern und Existenzgründern bleibt hier oftmals nur die Möglichkeit, auf öffentliche Fördermittel zurück zugreifen. Zur Zeit stehen viele Handwerksunternehmen zur Übernahme an, insbesondere auch im Friseurhandwerk. Für den aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Friseur-Unternehmer ist der Salon häufig ein Teil der Altersvorsorge. Er erwartet deshalb vom Nachfolger auch entsprechendes Kapital. Aber auch, wer neu gründet, muss entsprechend investieren.
Als Grundregel für die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln sollte festgehalten werden. Eine Inanspruchnahme nur weil die Möglichkeit besteht, nicht aber unbedingt die Notwendigkeit, ist eine schlechte Entscheidung. Öffentliche Fördermittel sollten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie auch wirklich gebraucht werden. Und eine zweite Grundregel ist ebenfalls wichtig: Mit dem Projekt darf immer erst nach der Beantragung begonnen werden. Der Friseur-Unternehmer darf also den Salon erst nach Genehmigung des Antrags eröffnen.
Welche Art von Fördermitteln gewählt werden kann, hängt in erster Linie davon ab, wo sich der Salon befindet. Je nach Region und Bundesland gibt es hier unter Umständen unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Einige Mechanismen sind jedoch überall gleich. Die meisten öffentlichen Fördergelder werden über die jeweilige Hausbank beantragt. Diese schaut ebenso wie die Agentur für Arbeit bei der Beantragung des Gründergeldes auf eine Stellungnahme einer unabhängigen dritten Stelle. Das können die Kammern sein, ein Unternehmensberater oder eine Steuerberater. Auch die Geschäftsführer von Gründerzentren stellen nach Prüfung des Businessplans solche Stellungnahmen aus. In einigen Förderprogrammen gibt der Staat eine achtzigprozentige Haftungsfreistellung. Auch ohne eigene Sicherheiten kann der Jungunternehmer so Geld von der Bank erhalten. Der Staat bürgt dann gewissermaßen für den Jungunternehmer. Zu beachten ist auch, dass in vielen Fällen die ersten achtzehn Monate zins- und tilgungsfrei sind.

Acht Regeln für den Antrag öffentlicher Fördermittel gibt es bei www.mittelstanddirekt.de

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