Beiträge zum Stichwort 'Existenzgründung'

verschiedene Phasen der Existenzgründung im Friseurhandwerk

  • Veröffentlicht am Februar 20, 2011, Uhrzeit: 11:29 pm

Bei jeder Existenzgründung durchlebt ein Existenzgründer eine Vielzahl von Phasen bis die Existenzgründung abgeschlossen ist. Wie bei jeder Existenzgründung steht auch im Friseurhandwerk die Idee der Selbstständigkeit am Anfang. Dem Traum der Selbstständigkeit als eigener Chef, stehen eine menge Verpflichtungen, Verantwortung und Risiken gegenüber. Hat man sich zur Selbstständigkeit als Frisör im Friseurhandwerk entschlossen, geht es an das erstellen von einem Businessplan. Was für Leistungen sollen angeboten werden, die Festlegung vom Firmennamen, wie stark ist die Konkurrenz sowie die Festlegung der Finanzierung sind in der Regel die Bestandteile eines Businessplan.

Unterstützung und Beratung in der Erstellung von einem Businessplan geben die örtlichen Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern sowie die Banken bei der Finanzierung. Dort erhält man auch Informationen zu möglichen finanziellen Förderungen für die Selbstständigkeit als Friseur-Unternehmer. Steht der Businessplan sowie die Finanzierung geht es in die heiße Phase bei der Gründung, die behördlichen Anmeldungen müssen vorgenommen werden. Da das Friseurhandwerk einer Meisterpflicht unterliegt, ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer notwendig. Ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer vorgenommen, geht es an die Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeanmeldung wird in der Stadt vorgenommen, wo sich auch der Salon befindet. Weitere Anmeldungen wie beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung erfolgen automatisch mit der Gewerbeanmeldung.

Beschäftigt man als Friseur-Unternehmer Mitarbeiter, sind neben den behördlichen Anmeldungen weitere notwendig. So zum Beispiel bei den Sozialsicherungen für die Mitarbeiter und bei der Berufsgenossenschaft.
Mit der Durchführung der behördlichen Anmeldungen sind die einzelnen Gründungsphasen abgeschlossen. Jetzt geht es an die geschäftliche Etablierung als Frisör nach dem Businessplan.

weitere Infos / Quellen:
„Existenzgründung in der Beauty-Branche“ bei www.friseur-unternehmer.de
„Die sechs Phasen der Existenzgründung“ bei www.mittelstanddirekt.de
„Existenzgründung im Friseurhandwerk: auch Anmeldungen bei Behörden gehören dazu“ bei www.friseur-experte.de
„hilfreiche Finanzierungsquellen für Gründer im Friseurhandwerk – Woher nehme ich das Startkapital?“ bei www.friseur-experte.de

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Existenzgründung im Friseurhandwerk: auch Anmeldungen bei Behörden gehören dazu

  • Veröffentlicht am Januar 31, 2011, Uhrzeit: 9:33 pm

Der eigene Chef oder Chefin zu sein, ist der Traum von vielen. Eine der Branchen in denen es oft zu Existenzgründungen kommt, ist das Friseurhandwerk. Zur Existenzgründung im Friseurhandwerk gehört neben der Finanzplanung und Konzeption vom zukünftigen Salon auch diverse behördliche Anmeldungen um sich als Frisör selbständig machen zu können.

Das Friseurhandwerk gehört in Deutschland zu den sogenannten meisterpflichtigen Berufen. Um sich als Frisör selbständig machen zu können, muss eine entsprechende Meisterausbildung oder ein angestellter Meister im Friseurhandwerk vorhanden sein. Ohne eine Meisterausbildung oder einen angestellten Meister ist eine Existenzgründung im Friseurhandwerk in der Regel nicht möglich. Ausnahmen sind nur über die Gesellenregelung in leitender Stellung oder über die Reisegewerbekarte möglich. Hierbei sind gesonderte Anmeldungen bei der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt zu stellen.

Das Friseurhandwerk ist eine gewerbliche Tätigkeit, um einen Friseursalon eröffnen zu können bedarf es einer Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt. Ohne eine Gewerbeerlaubnis darf man keinen Friseursalon eröffnen. Bevor die behördliche Anmeldungen beim Gewerbeamt vorgenommen werden können, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständige Handwerkskammer gestellt werden. Erst mit der erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer, kann der Behördengang beim Gewerbeamt vorgenommen werden. Beim Gewerbeamt erfolgt anhand der Eintragung in der Handwerksrolle die gewerbliche Anmeldung. Hierbei müssen die persönlichen Daten sowie die Daten zum zukünftigen Betrieb angegeben werden. Die behördlichen Anmeldungen beim Gewerbeamt und Handwerkskammer sind kostenpflichtig. Neben der Handwerkskammer und dem Gewerbeamt ist in der Regel kein weiterer Behördengang notwendig. Weitere behördliche Anmeldungen wie beim Finanzamt, werden vom Gewerbeamt anhand der Gewerbeanmeldung vorgenommen. Werden Mitarbeiter beschäftigt sind weitere Anmeldungen bei den Sozialversicherungen sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft notwendig.

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