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Welche gesetzliche Krankenkasse ist die richtige für mich als Friseur-Angestellter? gesetzliche Krankenversicherung

  • Veröffentlicht am Januar 17, 2011, Uhrzeit: 11:33 pm

Angestellte – egal welchen Beruf sie ausführen, haben nach den Richtlinien des Gesundheitsstrukturgesetzes die Möglichkeit zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen frei zu wählen und diese zu wechseln, vorausgesetzt diese sind für den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsort des gesetzlich Versicherten geöffnet. Das weitgehende Kassenwahlrecht sieht vor, dass der Versicherte sich eine Krankenkasse auswählen kann. Die Krankenkassen teilen sich auf in die Innungskrankenkassen (IKK), die Ersatzkassen, allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und die Betriebskrankenkassen (BKK).
Die Trägerunternehmen der BKK ESSANELLE sind beispielsweise namhafte Unternehmen aus dem Gedundheits-, beauty und Friseurbereich, wie z.B.: Bayer Schering Pharma, Care Full Colours, Essanelle Hair Group, Henkel, Sanofi Aventis oder Schwarzkopf & Henkel.
Zu den Ersatzkassen gehören bspw. die hkk, die Barmer GEK, DAK – Deutsche Angestellten Krankenkasse, KKH-Allianz, die TKK- Techniker Krankenkasse oder HEK – Hanseatische Krankenkasse.
Eine Liste über alle gesetzlichen Krankenkassen findet man auch unter Wikipedia.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gesetzlichen_Krankenkassen_in_Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen gehören zum Sozialsystem in Deutschland. Sie sind Träger der Krankenversicherung. Jeder Bürger hat das Recht, krankenversichert zu sein. Die Krankenkassen übernehmen einen großen Teil der Kosten für die Gesundheit. Dabei zahlen sie in Vorsorge, Behandlung und Therapie. Wie hoch die Kostenübernahme im Einzelnen aussieht, kann bei der jeweiligen Kasse in Erfahrung gebracht werden.
Das klassische Leistungspaket der Krankenkassen beinhaltet z.B.: Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arzneien und Heilmittel, Krankengeld, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Mutterschaftsleistungen und Auslandsbehandlungen.
Im Vorsorgeangebot sind z.B. enthalten: Kuren, Schutzimpfungen, Krankheitsfrüherkennung oder Zahngesundheit.
Jedes Mitglied muss einen monatlichen Betrag leisten, der seit 01.01.2011 bei allen Krankenkassen 15,5 % beträgt. Darüber hinaus können die Krankenkassen noch Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen.
Die Versicherungskarte sollte jeder immer dabei haben, denn vor Behandlungsbeginn, wird sie „eingelesen“.
Die Kassen bieten ihren Mitgliedern verschiedene Programme an: z.B. bei dem Hausarztmodell wird der Patient aufgefordert, immer erst den Hausarzt zu konsultieren, der dann über eine fachärztliche Weiterbehandlung entscheidet. Dabei kann der Patient die Praxisgebühr sparen. Einige Kassen bezahlen den überwiegenden Teil der Kosten für Gesundheitskurse und Prävention. Patientenschulungen für bestimmte Krankheiten werden direkt über die Kassen angeboten. Es lohnt sich u.U., trotz des einheitlichen Beitragssatzes, verschiedene Kassen auf ihre Leistungen einmal zu vergleichen. Wer allerdings keine allzu speziellen Wünsche und Anforderungen an seine Krankenversicherung stellt, der sollte sich nicht allzu viel Zeit dafür nehmen, da sich die Leistungen der Krankenkassen in den wesentlichen Punkten inzwischen weitestgehend aneinander angepasst haben. Hat man sich entschieden, muss ein Aufnahmeantrag gestellt werden.
Kommt ein Wechsel der Krankenkasse in Frage, sind die Kündigungsfristen zu beachten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn es Veränderungen zu Lasten der Mitglieder gibt (z.B. Einführung oder Erhöhung der Zusatzbeiträge).

Quelle: Wikipedia – gesetzliche Krankenversicherung, Wikipedia – Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland

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