Recht und Steuern

Voraussetzung und Ablauf eines Vollstreckungsverfahrens – offene Forderungen werden mit staatlicher Hilfe durchgesetzt

  • Veröffentlicht am August 30, 2011, Uhrzeit: 9:45 pm

Am Anfang von einem Vollstreckungsverfahren wird die genaue Wiedergabe eines Wertes stehen; die Analyse des Wertes in Bezug auf finanzielle Mittel oder auf die zu leistende Handlung einer oder mehrerer Personen bietet die Voraussetzung für das konkrete Zwangsvollstreckungsverfahren, d.h. eine Interpretation des Gesamtlage. Die Voraussetzungen für ein Vollstreckungsverfahren sind in den Gesetzestexten der Zivilprozessordung in Verbindung mit den weiteren geltenden Gesetzen aufzufinden. Bei dem Zwangsvollstreckungsverfahren handelt es sich stets um die durch staatliche Seite gesicherten Rechtsansprüche beziehungsweise der Herausgabe oder Erfüllung des Anspruches. Immer werden vor dem direkten Vollstreckungsverfahren durch das Vollstreckungsorgan Fragen an den Schuldner gestellt, die man sorgfältig zu beantworten hat, um bei der Entscheidung für ein Urteil oder auch der Auflösung des Anspruches mitzuwirken.
Am Ende einer jeden durchgeführten Zwangsvollstreckung wird die Erfüllung des Rechtsanspruches richterlich festgestellt und unverzüglich eingeleitet. So kann der Gerichtsvollzieher oder das Gericht je nach Fall unterschiedliche Handlungen oder Maßnahmen verlangen.

Je nach Schuld fallen diese Maßnahmen bei einem Zwangsvollstreckungsverfahren anders aus. Es kann eine Geldschuld vom Gläubiger beziffert und der Betrag durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet werden, sofern der Betrag vorhanden ist. Ist das Geld nicht vorhanden, nimmt der Gerichtsvollzieher andere bewegliche Güter, diese werden dann zwangsversteigert und aus dem Erlös werden die Schulden beglichen. Liegenschaften sind unbewegliche Wirtschaftsgüter, d.h. Immobilien, zu denen auch Schiffe zählen, oder Rechte, diese werden im Schuldfall zwangsversteigert oder zwangsverwaltet. Besteht eine Forderung an eine bestimmte Sache, kann der Gerichtsvollzieher beim Zwangsvollstreckungsverfahren diese wegnehmen und dem Gläubiger übergeben. Wenn diese bestimmte Sache nicht vorhanden ist, muss der Schuldner eine sog. eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, dass er die Sache nicht besitzt und auch nicht über deren Verbleib informiert ist. Eine Eidesstattliche Versicherung ist ein Eid, der vor Gericht zu leisten ist. Kommt heraus, dass man gelogen hat, wird das als „Meineid“ bezeichnet, welches sogar durchaus mit Freiheitsentzug bestraft werden kann. Ein Schuldner kann, wenn es sich nicht um eine Geldforderung handelt, auch zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt werden. In der Zivilprozessordnung sind die Einzelnormen zum Thema Zwangsvollstreckungsverfahren zu finden.

Bevor es zu einem Vollstreckungsverfahren kommt, ist es immer sinnvoll, im Vorfeld zu versuchen, zu einer Übereinstimmung in Bezug auf die Forderung zu kommen, denn manchmal liegt ein verständlicher Grund für die Unterlassung der sofortige Begleichung der Forderung vor. Der Rechtsweg, der mit unnötig hohen Kosten behaftet ist, lässt sich durch das gemeinsame Aufstellen eines Rückführungsplanes oft vermeiden und würde anstelle von einem Vollstreckungsverfahren dem menschlichen Vertrauen bei Einhalt sehr guttun.

Quellen / Mehr Infos unter wikipedia.org, bundesrecht.juris.de

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Was gehört im Geschäftsleben in einen Kaufvertrag?

  • Veröffentlicht am August 5, 2011, Uhrzeit: 9:55 pm

Im Geschäftsleben kommt es immer wieder zu Anschaffungen, die strategisch wichtig sind, terminlich restringiert oder einfach mit einem größeren Investmentbetrag verbunden sind. Solange die gekauften Produkte oder Dienstleistungen fehlerfrei sind und der Kaufpreis pünktlich gezahlt wird, ist für beide Parteien alles in Ordnung. Sollten aber einmal Probleme oder Missverständnisse auftreten, ist es Gold wert einen vollständigen Kaufvertrag zu haben, in dem alle Eventualitäten geregelt sind. So kann man sich vor Ausfällen und Verlusten schützen, was gerade im Friseurhandwerk existenziell sein kann.

Was gehört eigentlich alles in so einen Kaufvertrag?
Vor allem bei juristischen Personen, zu denen z. B. eine GmbH & Co. KG gehört, ist eine genaue Bezeichnung der Vertragsparteien von großer Wichtigkeit. Dann wird der Kaufgegenstand bezeichnet, also um welches Produkt bzw. welche Dienstleistung es in dem Vertrag genau geht. Als Nächstes müssen Laufzeit und Kündigungsfristen des Vertrages festgelegt werden und anschließend sollten Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart werden, die sogenannten Zahlungsbedingungen. Welche Gewährleistungen vom Verkäufer übernommen werden sollen, ist auch ein wichtiger Punkt. Auch müssen Verzugsregelungen bestimmt werden, in denen geregelt wird, welche Folgen eine nicht rechtzeitige Erfüllung bzw. Nichterfüllung hat. Oder wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird, also eine Absicherung der Zahlung. Für Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung könnte dies z.B. Schadensersatz oder aber eine Neulieferung sein. Der Ort, an dem der Kaufvertrag erfüllt werden soll, bzw. der Erfüllungsort des Vertrages muss unbedingt genannt werden. Wie die Zahlung abgesichert werden soll: durch eine Bürgschaft oder durch Eigentumsvorbehalt usw., gehört auch in einen Vertrag. Welche allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sollen und welcher Gerichtsstand vereinbart wird, sollte zum Ende des Vertrages nicht fehlen. Wer sich also fragt:“Was gehört in einen Kaufvertrag?“, sollte viele Dinge beachten. Im Friseurhandwerk aber auch anderen Branchen des Geschäftslebens wird man mit dieser Frage immer wieder konfrontiert.

Die wichtigsten Punkte für den perfekten Vertrages noch einmal in Kurzform:
– Bezeichnung der Vertragsparteien
– Kaufgegenstand
– Gewährleistungen
– Absicherung der Zahlung
– Laufzeit
– Kündigungsfristen
– Verzugsregelungen
– Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Zahlungsbedingungen
– Lieferbedingungen
– Die Folgen bei Nichterfüllung des Vertrages
– Gerichtsstand
– Erfüllungsort

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Was gehört eigentlich alles in eine ordentliche Rechnung eines Unternehmers?

  • Veröffentlicht am Juli 25, 2011, Uhrzeit: 9:49 pm

Was gehört eigentlich alles in eine ordentliche Rechnung eines Unternehmers?

  • vollständiger Name, Unternehmensform (GbR, GmbH, Einzelunternehmer,…) und Anschrift des Friseur-Unternehmens
  • Rechnungsempfängers: vollständiger Name und Anschrift
  • Ort und Datum
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Betreffzeile: „Rechnung“ mit fortlaufend eineindeutiger Rechnungsziffer
  • Evtl. höflichen Textbezug herstellen (Ihr Auftrag vom …)
  • Menge(n) und Art der abzurechnenden Dienstleistungen und (Styling-)Produkte
  • (Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungsabrechnung)
  • Nettobetrag der einzelnen Produktgruppen in Euro
  • Zu berechnende Umsatzsteuer (Volksmund: Mehrwertsteuer) in Euro (Regelsteuersatz derzeit 19 Prozent)
  • Bei evtl. Steuerbefreiung: Hinweis, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt (z.B. bei Kleinunternehmerregelung)
  • (evtl. Zahlungsziel, entspricht dem Zeitpunkt bis zu dem der Zahlungseingang des Kunden erfolgen soll, sowie die zugehörige Bankverbindung)

Quelle: BMWi-Existenzgründungsportal

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Steuertermine 2011 für den selbständigen Friseur – keine Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine mehr verpassen

  • Veröffentlicht am Juli 16, 2011, Uhrzeit: 10:59 pm

Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer erfolgen vierteljährlich: 10. März, 10. Juni, 12. September und 12. Dezember.
Umsatzsteuer & Lohnsteuer Voranmeldung bzw. Anmeldung und Zahlung für Monatszahler: 10. Januar, 10. Februar, 10. März, 11. April, 10. Mai, 10. Juni, 11. Juli, 10. August, 12. September, 10. Oktober, 10. November, 12. Dezember.
Stichtage für vierteljährliche Zahlung: 10. Januar, 11. April, 11. Juli, 10. Oktober
Für die Gewerbesteuer und Grundsteuer gibt es vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlungstermine.
Jährlich: 15. Februar 2011
Halbjährlich: 15. Februar 2011, 15. August 2011
Vierteljährlich: 15. Februar 2011, 16. Mai 2011, 15. August, 15. November
Am besten diese Termine gleich in den Kalender eintragen, damit man keine Steuererklärungsfristen und Fälligkeitstermine mehr verpasst.

Quelle: www.steuerliches-info-center.de

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Fehler bei Steuer und Finanzamt umgehen: Unternehmensgründungen und mögliche steuerliche Fehler

  • Veröffentlicht am Februar 23, 2011, Uhrzeit: 7:52 pm

Anfänglich steht der Gedanke als Selbständiger eigenverantwortlich tätig zu werden. Sich mit eigenen Ideen und Mitteln einen soliden Lebensunterhalt zu erwirtschaften und ohne die sonstigen Zwänge eines normalen Arbeitsverhältnisses zu leben und zu arbeiten.
Doch bereits in der Planungsphase eines Unternehmens besteht die Gefahr grundlegende Fehler zu begehen, aber gleichzeitig auch die Chance häufige Steuerfehler zu umgehen. Insbesondere in dieser frühen Phase lassen sich für den Friseur-Unternehmer durch gute Beratung Steuerfehler umgehen deren Wirkung meist erst später erkennbar sind.
Neben der zwingend erforderlichen fachlichen Qualifikation des Unternehmers ist die Umsetzung von optimaler Finanzierung und steuerlicher Planung ein grundlegendes Element für ein gesundes Unternehmen.
So ist zwar die Zahl der Neugründungen im Friseurhandwerk groß, die der Friseur-Unternehmer welche den Betrieb einstellen müssen nicht minder kleiner. Die Suche nach den Ursachen dieser Betriebseinstellungen empfiehlt sich als Investition in die eigene geplante Tätigkeit als Selbständiger zu sehen.
Zum einen stellt sich bei einer Betriebsgründung stets die Frage nach der richtigen Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Diese hat z.B. entscheidende Bedeutung sowohl für die persönliche Haftung des Unternehmers aber auch für die steuerliche Behandlung des Unternehmens. So ist für die Rechtsform der GmbH zwingend die Form einer aufwändigen Buchführung vorgeschrieben, während für ein Einzelunternehmen in der Regel die vereinfachte und deutlich günstigere Einnahme-Überschussrechnung ausreicht. Im Friseurhandwerk empfiehlt sich die Rechtsform der GmbH nur aus Gründen der Außenhaftung jedenfalls nicht.
Ein großer Bereich in dem Steuerfehler begangen werden ist die Umsatzsteuer. Hier verlagert das Finanzamt Verwaltungsarbeit in die Eigenverantwortung des Unternehmers. Diese reicht von der Beachtung formeller Anforderungen an Unterlagen und Belegen bis hin zur Selbstberechnung der abzuführenden Umsatzsteuer. Nicht selten passieren hier häufige Steuerfehler, weil das Finanzamt den Abzug von Vorsteuern wegen mangelhafter Belege versagt. Hinsichtlich der Umsatz- aber auch in Bezug auf die für vorhandene Arbeitnehmer einbehaltene Lohnsteuer handelt man als Selbständiger treuhänderisch für den Staat. Hier ist es ratsam, diese Steuern nicht anderweitig zu nutzen, sondern fristgerecht an das Finanzamt abzuführen. Eine Stundung dieser treuhänderisch zu verwaltenden Steuern wird resolut verweigert.
Aber auch durch die korrekte Gestaltung von Verträgen unter Angehörigen kann man Steuerfehler umgehen. Derartige vertragliche Gestaltungen sind z.B. im Bereich von Darlehen zur Finanzierung, als auch in Miet- oder Arbeitsverhältnissen denkbar. Fehlende oder fehlerhafte Vertrags- vereinbarungen sind hier häufige Steuerfehler.
Ohnehin stellt der Bereich der Buchhaltung als Unternehmer eine wichtige Grundlage dar, welche beachtet werden sollte um ein funktionierendes Unternehmen zu betreiben. Geraden in Bereichen mit umfangreichen Bargeldverkehr wie im Friseurhandwerk sind korrekte Grundaufzeichnungen erforderlich, damit sich mögliche Mängel später nicht als teure Fehler entpuppen.

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