Banken und Finanzen
Kostenlose Mustervorlage für Mahnschreiben
Es empfiehlt sich Mahnschreiben am besten per Einschreiben zu verschicken, um einen Nachweis über die Zustellung zu besitzen. Ein Einwurfeinschreiben sollte zu Beweiszwecken eigentlich reichen, allerdings ist ein Übergabeeinschreiben natürlich noch sicherer, da der Empfänger den Erhalt der Sendung persönlich quittieren muss.
Als Vorlage kann nachfolgendes Muster dienen. Für die Vollständigkeit und juristische Korrektheit kann an dieser Stelle aber leider keine Garantie übernommen werden:
Von:
Friseurfachhandel fiktive Beautywelt
Gläubigerstrasse 66
12345 Gläubigerstadt
An:
Kunde Zahlung-Vergessen
Musterstraße 1
12346 Träumerhausen
Mahnschreiben bzgl. RechnungsNo. 123456 vom 11. Januar 2011
Gläubigerstadt, 11.03.2011
Sehr geehrter Herr Zahlung-Vergessen,
bei alle dem Alltagsstress scheint Ihnen folgender Umstand möglicherweise entgangen sein. Unsere Rechnung Nr. 123456 vom 11. Januar 2011 über 1530,60 EUR wurde von Ihnen bislang nicht bezahlt. Der Vollständigkeit halber haben wir Ihnen die zugehörige Rechnung nochmals in Kopie beigefügt. Hiermit mahnen wir den noch ausstehenden Rechnungsbetrag in Höhe von 1530,60 EUR an und fordern Sie höflich auf, diesen bis spätestens zum 31. März 2011 auf unser Konto Nr. 111111 bei der Hypo Vereinsabank Gläubigerstadt, BLZ 666 666 66 zu überweisen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir uns nach verstrichener Frist dazu veranlasst fühlen anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung unserer
Forderungen in Anspruch zu nehmen, sowie die Kosten und Gebühren der anwaltlichen Beauftragung sowie entstehende Verzugszinsen als Verzugsschaden bei Ihnen geltend machen werden.
Wir empfehlen Ihnen daher in Ihrem eigenen Interesse, die Forderung unverzüglich zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Friseurfachhandel fiktive Beautywelt
Anlage
Kopie der Rechnung vom 11. Januar 2011
Sicheres Onlinebanking für Friseur-Unternehmer – Internet Online Banking am Computer PC
Gerade beim Onlinebanking können für Unternehmer und Bankkunden viele Gefahren lauern. Bevor ein Friseur-Unternehmer seine Bankgeschäfte online erledigen und Überweisungen per Internetbanking tätigen möchte, gibt es einige Regeln zu beachten die für sicheres Onlinebanking unabdingbar sind. Deshalb ist die Aufklärung über mögliche Gefahren und die Risiken das A und O bevor man als Friseur-Unternehmer Onlinebanking am Computer durchführt. Der Angriffspunkt von möglichen Hackern ist in drei Varianten aufgegliedert. Das sogenannte Phishing, also das Ausspioneiren ihrer Daten, kann entweder direkt beim Bankrechner, auf dem Internetweg oder beim Unternehmer-PC passieren. Dem entgegen wirken ein paar, für das Onlinebanking unverzichtbare Regeln. Ganz am Anfang stehen dabei die PIN und TAN Nummern: diese dürfen niemals preisgegeben werden, auch die Hausbank wird nie nach PIN und TAN Nummern fragen. Sie werden lediglich beim Online-Überweisungsträger eingegeben und sind unabhängig voneinander gut verschlossen aufzubewahren. Grob fahrlässig wird gehandelt, wenn der PC nicht ständig mit einem aktuellen Virenscanner und einer guten Firewall geschützt ist. Ein gut abgesichertes Netzwerk ist deshalb dringend erforderlich um Phising und Trojaner zu verhindern. Dies gilt übrigens nicht nur für Firmen-PCs, sondern genauso auch für den heimischen Computer. Ein eingerichtetes Überweisungslimit schützt zudem vor zu großem Verlust, falls der Hackerangriff dennoch erfolgen sollte. Onlinebankgeschäfte sollten nie an einem öffentlich zugängigen PC, z.B. in Internet-Cafes oder in öffentlich zur Verfügung gestellten Netzwerken wie Beispielsweise in Hotels getätigt werden. Jede Bank hat ihren eigenen „elektronischen Fingerabdruck“, daran ist zu erkennen, ob die angezeigte Internetseite wirklich die Originale ist oder die Onlinebanking Software nicht gehäckt wurde. Der sichere Weg von Heim-PC zum Banksurfer erfolgt über das SSL-Protokoll mit 128 Bit Verschlüsselungsstärke. Aufmerksames und sorfgältiges Kontrollieren der oben genannten Aufstellung deckt die wesentlichen Risiken ab. Zu 100% können allerdings Risiken nie ausgeschlossen werden. (Dies gilt aber übrigens auch für das klassische Bankschaltergeschäft) Wichtig ist, dass jede ungewohnte Darstellung des Onlinebanking Programms bei der Hausbank rückgefragt wird. Sollte dennoch ein Hackerangriff erfolgt sein, muß das Konto unmittelbar gesperrt werden.
Mehr zum Thema Onlinebanking findet man übrigens auch bei Wikipedia