Der erfolgreiche Businessplan für das Friseurhandwerk – was muss alles rein?

  • 24 Januar 2011

Der sogenannte Businessplan ist für Existenzgründer und Selbständige im Friseurhandwerk unverzichtbar. Oft wird die Erstellung eines solchen als lästige Pflicht und unnötiger zeitlicher Aufwand gesehen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass ohne einen vernünftigen Business-Plan eine Existenzgründung für einen Friseur so gut wie unmöglich ist. Auch bei bereits bestehenden gewerblichen Betrieben sollte ein aussagekräftiger Plan vorhanden sein, da eine externe Kapitalbeschaffung für einen Friseur-Unternehmer nur durch einen solchen möglich ist.

Der Businessplan fasst die Hauptgesichtspunkte des gewerblichen Betriebes bzw. der geplanten Existenzgründung zusammen und ist für den Friseur als Existenzgründer zur Erlangung des Existenzgründerzuschusses der Agentur für Arbeit unverzichtbar. Für den Ersteller bietet er auch nochmal die Gelegenheit, alle wichtigen Gesichtspunkte der Geschäftsidee zu analysieren und herauszufinden, ob sich das Geschäft trägt. Nur durch die im Business-Plan beinhaltete Finanzplanung kann ermittelt werden, ob genügend Überschuss erwirtschaftet wird, um langfristig als Selbständiger am Markt bleiben zu können.

Der Businessplan eines Friseur-Unternehmers sollte mindestens 20-30 Seiten umfassen und folgende Inhaltspunkte aufweisen:

– Gegenstand des Unternehmens:

Hier wird in zusammengefasster Form kurz der Inhalt des Unternehmens beschrieben, so dass sich ein Leser schnell einen guten Überblick verschaffen kann. Der Punkt sollte erst erstellt werden, wenn alle weiteren Unterpunkte ausführlich beschrieben wurden.

– Geschichte der Firma und der Gründerperson:

Besonderen Wert sollte man hier auf den beruflichen Werdegang der Gründerperson und dessen Qualifikationen legen.

– Rechtsform und Gesellschafter:

Es ist die gewählte Rechtsform des Unternehmens zu nennen und zu begründen, warum diese gewählt wurde. Sollten weitere Gesellschafter oder Partner vorhanden sein ist dies ebenfalls aufzuführen

– Leistungsangebot und Zielgruppe:

Unter diesem Punkt werden die geplanten Dienstleistungen des Betriebs im Friseurhandwerk und die angesprochene Kundenzielgruppe beschrieben.

– Markt und Standort:

Es ist der geplante Standort des Friseurbetriebes zu nennen und die mögliche Konkurrenzsituation zu analysieren.

– Unternehmensphilosophie und -kultur:

Auch zur Unternehmensphilosophie und der Kultur des Betriebes sollte sich der selbständige Friseur ausreichend Gedanken machen und diese niederschreiben.

– Marketing- und Vertriebsplanung:

Hauptaspekt dieses Gliederungspunktes ist die Beschreibung des Werbe- und Marketingkonzeptes. Letztendlich sollte möglichst treffend geschildert werden, wie und mit welchen Maßnahmen die geplante Zielgruppe angesprochen und Kunden gewonnen werden sollen.

– Organisations- und Personalplanung:

Im Focus dieses Gliederungspunktes steht die Unternehmensorganisation und Personalplanung. Plant man als Einzelperson im Friseurhandwerk tätig zu werden, kann diese Beschreibung sehr kurz sein. Soll jedoch Personal beschäftigt werden, ist die Personalplanung darzulegen und gegebenenfalls ein Organigramm zu erstellen.

– Finanzplanung:

Der letzte und wichtigste Unterpunkt umfasst die Finanzplanung des Betriebes als Zahlenwerk. Folgende Planungen sollten unbedingt vorhanden sein:

Investitionsplan
Kostenplan
Umsatzplan
Rentabilitätsplan
Liquiditätsplan
Finanzierungsplan

Quellen: www.unternehmerinfo.de

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  1. Friseur Experte - 20. Juli 2011 at 21:04

    Nachtrag: Tolle Checkliste „Was gehört in Ihren Businessplan?“ auch zum Download unter
    http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/uebersichten/businessplan/02_uebersicht.pdf

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