Schutz vor beruflich bedingten Erkrankungen der Haut

  • 5 Februar 2010

An der Spitze der beruflich bedingten Erkrankungen von FriseurInnen stehen die durch die Überbeanspruchung der Hände verursachten Hauterkrankungen. Diese können z.B. auftreten, wenn dauerhaft Haare der Kunden ohne entsprechende Handschuhe gewaschen werden, da der Säureschutzmantel der Haut geschädigt wird. Insgesamt wird eine Erkrankung immer wahrscheinlicher, je öfter man an den Händen häufigem Hautkontakt mit Wasser, Shampoos und anderen Arbeitsmitteln ausgesetzt ist. Bei nicht wenigen Friseurinnen und Friseuren kommt es in diesem Zusammenhang zu einer allergischen Überempfindlichkeitsreaktion. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich vor dem völlig sorglosen Umgang mit den chemischen Arbeitsmitteln im Friseursalon warnen. Es gibt zwar keinen Grund für Panik, denn die Mittel sind bei richtigem und verantwortungsvollem Umgang völlig ungefährlich. Grundsätzlich wird gesunde Haut auch bei zufälligem direktem Kontakt mit Färbemitteln kaum geschädigt. Allerdings werden beim Haarewaschen, und das ist ja nun oft auch eine Hauptbeschäftigung Auszubildenden, werden durch die entfettende Wirkung der Shampoos der Haut ständig natürliche Schutzstoffe entzogen. Dadurch wird die Haut dann in Konsequenz anfälliger und die Haut schädigende Stoffe können viel leichter eindringen. Obwohl dies bekannt sein sollte gibt es Jahr für Jahr immer wieder Versicherungsfälle, bei denen aufgrund der extrem unangenehmen Folgen der Erkrankungen (z.B. schlimme Ekzeme) sogar Berufsunfähigkeit (vorausgesetzt man besitzt eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung) angemeldet werden muss. Dies könnte vermieden werden, wenn sich insbesondere die Berufsanfänger der Gefahren bewusst wären und von ihren älteren und erfahrenen Kollegen daran erinnert würden, besser vorzubeugen, indem insbesondere beim Haarewaschen immer Handschuhe getragen werden.

Um für Aufklärung zu sorgen und der berufsbedingten Erkrankung der Haut vorzubeugen, sollte in jedem Salon ein Hautschutzplan aushängen, der beschreibt zu welchen Tätigkeiten welche Handlungsanweisungen zu beachten sind.

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  1. denise - 24. Februar 2010 at 16:03

    Absolut wahr. darüber müssen alle Friseurinnen und Friseuren informiert sein.

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