Elterngeld für Arbeitnehmer (im Friseurbetrieb)

  • 5 Juli 2012

Eine nachhaltige Familienpolitik soll die Geburtenrate erhöhen

Arbeitnehmer im Friseurhandwerk haben eine solide, dienstleistungsorientierte Ausbildung genossen. Und während die Friseure ihre Kunden mit der Haut- und Haarpflege verwöhnen, reicht ihr eigener Anfangslohn kaum aus, um sich selbst einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Was liegt für Arbeitnehmer im Friseurhandwerk näher, als sich weiterzubilden, zu spezialisieren oder sich selbständig zu machen?

Friseure, die es geschafft haben, neben der großen Konkurrenz zu bestehen, einen Meister-Titel tragen oder vielleicht einen eigenen Salon haben, sind möglicherweise nicht oder noch nicht bereit, die Familie zu vergrößern. Denn jahrelang aus dem Job auszusteigen, um ein Kind zu versorgen, würde einen starken Eingriff in die Lebensumstände mit sich bringen, wäre oftmals wirtschaftlich gar nicht möglich.

Der Grund, warum die Geburtenrate bei gut verdienenden, hoch qualifizierten Frauen sehr gering ist, liegt im deutlichen Einbruch des Familieneinkommens begründet. Die Person – meist sind es die Frauen – die zu Hause bleibt und ihr Kind versorgt, verliert ihr Einkommen und wird somit finanziell von ihrem Mann abhängig.

Um solche Frauen zu motivieren, Kinder in die Welt zu setzen, hat sich unsere Familienpolitik etwas ganz Besonderes ausgedacht:

Das Elterngeld wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Dadurch wird es möglich, dass Frauen einige Zeit beruflich pausieren können und dabei ein Jahr lang rund 2/3 ihres vorherigen Einkommens erhalten. Bei Selbständigen wird dafür der Einkommensteuerbescheid zugrunde gelegt. Für diese neue Regelung werden ca. 4 Mio. Euro jährlich bereitgestellt. Außerdem wird das Betreuungsangebot für unter 3-Jährige mit Milliardenbeträgen aufgebaut und ab 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geben.

Das Elterngeld soll es also ermöglichen, dass Frauen kurzfristig aus dem Beruf aussteigen können, ohne ihren Lebensstandard allzu sehr einschränken zu müssen. Damit ist die Familie für das erste Jahr nach der Geburt des Kindes gut versorgt.

Aber, Vorsicht! Das Elterngeld soll ein Anreiz für qualifizierte, gut verdienende Frauen sein. Frauen, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos waren, Studentinnen oder gering Verdienende erhalten lediglich den Mindestbeitrag. Bezugsberechtigt für diese Leistung ist, wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es erzieht und selbst betreut und nebenbei nicht oder wenigstens nicht in Vollzeit arbeitet.

Das Elterngeld, früher hieß es Erziehungsgeld, gibt es für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Es richtet sich nach dem Einkommen aus den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes. Von dem durchschnittlichen Bruttoarbeitslohn (ohne Gratifikationen) werden die Steuern, die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die Beiträge zur Arbeitsförderung und ein Zwölftel des Arbeitnehmerpauschbetrages abgezogen. Damit verbleiben rund 2/3 des Bruttoarbeitslohnes. Diese Einkommensersatzleistung wird grundsätzlich für 12 Monate gezahlt, für Alleinerziehende 14 Monate lang.

Gleichzeitig kann auch Elternzeit genommen werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Während dieser Zeit können Frauen, in unserem Fall Friseure, 15 bis 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Elternzeit nur genommen werden kann von Frauen, die vorher fest angestellt waren. Sollten die Eltern erkranken und ihr Kind nicht mehr versorgen können, dürfen sogar Verwandte (zum Beispiel die Großeltern) Elternzeit beantragen.

Auf Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch. Dieser Anspruch muss zeitig vom Arbeitnehmer im Friseurhandwerk beim Arbeitgeber beantragt werden und bedeutet eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Die Regelung gilt für Mütter und Väter und kann auch unter beiden aufgeteilt werden. Der Anteil von Vätern, die diese Freistellung annehmen, steigt weiterhin an.

Diese neuen Regelungen können auch für Friseure reizvoll sein. Ein Jahr lang aus dem Job aussteigen bei guter Bezahlung, dann die Elternzeit mit dem Partner teilen und schließlich dort weitermachen, wo man aufgehört hat, als Arbeitnehmer im Friseurhandwerk: Beim Beraten der Kunden, beim Kreieren von neuen Frisuren, beim Färben und Legen und vielleicht auch künftig bei Kinder-Haarschnitten.

Quellen: wikipedia, www.l-bank.de

aktuelle Nachrichten zum Thema „Elterngeld“:

„Geburtenrate in Deutschland sinkt Kinder sind unbezahlbar – In Deutschland ist die Geburtenrate niedriger als im Rest Europas, dabei werden nirgendwo sonst Familien so großzügig subventioniert. Am fehlenden Kinderwunsch liegt das oft nicht. Um Mut zu machen, diesen auch zu verwirklichen, muss sich vor allem die Arbeitswelt ändern…“ mehr
(Süddeutsche.de, 04. Juli 2012)

„Geburtenrate und ÜberalterungDeutschland rutscht immer tiefer in die Methusalem-Falle – 15 000 Geburten weniger in Deutschland und das binnen eines Jahres. Sofort treten Gegner des Elterngelds auf den Plan und rufen: Diese Förderung bringt nichts. Doch das ist viel zu kurz gedacht. Das Problem der Schrumpf-Nation Deutschland liegt tiefer…“ mehr
(Focus Online, 03. Juli 2012)

„Elterngeld macht keine Babys – (…) Wenn die Geburtenrate sinkt, findet sich gleich jemand, der fordert, man solle das Elterngeld abschaffen. Diesmal ist es ein CDU-Abgeordneter: Thomas Bareiß. Er ist Wirtschaftspolitiker und aus dieser Perspektive kann man so argumentieren. Im vergangenen Jahr wurden laut den vorläufigen Zahlen des statistischen Bundesamts so wenige Babys in Deutschland geboren wie noch nie. 15.000 oder 2,2 Prozent weniger als 2010. Da es ein Ziel des Elterngelds sein sollte, die Geburtenrate zu steigern, kann man es also als Misserfolg deklarieren. Zumal es auch noch ganz schön teuer ist. Im ersten Jahr, also vor gut fünf Jahren, kostete es rund vier Milliarden Euro, dieses Jahr 4,7 Milliarden und 2013 werden 4,9 Milliarden erwartet…“ mehr
(Zeit.de, 03. Juli 2012)

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