Juli 2012 Archiv

Lohnabrechnung mit EinfachLohn von sage

  • Posted on Juli 20, 2012 at 11:29 pm

EinfachLohn von sage ist ein Gehaltsabrechnungssystem das jedem Unternehmen, ob großes oder kleines Unternehmen, die komplizierte Aufgabe der Lohnabrechnung abnimmt. Jeder Unternehmer trägt die volle Verantwortung über sein Unternehmen und über seine Mitarbeiter. Mit dem unkomplizierten Abrechnungssystem von sage einfachLohn gelingt es jedem Friseursalon-Betreiber alle wichtigen Informationen über alle Einnahmen und Ausgaben zu sammeln und bei der Gehaltsabrechnung mit zu berücksichtigen.

Als Friseursalon-Betreiber stehen jeden Monat wichtige Fragen an, die über den Erfolg des Unternehmens entscheiden. Zu diesen Fragen zählen nicht nur generell die erwirtschafteten Einnahmen, alle Ausgaben bei der Beschaffung von Arbeitsmaterial, wie es Kämme, Haarsprays, Lockenwickler, Tönungen und Haarfarben sind stehen zudem an. Kosten über Strom bis hin zu Wasser oder Reinigungskräften sind zudem noch zu bedenken, um dem Unternehmen die realen Einnahmen aufzuzeigen.

Doch weitaus schwerwiegender und komplizierter gestaltet sich das Lohn berechnen der Mitarbeiter. Hier zählen nicht nur die geleisteten Arbeitsstunden des Mitarbeiters, auch Krank- und Fehlzeiten, Urlaubstage, Überstunden sowie geleistete Arbeitsstunden an Feier- und Sonntagen sind zu berücksichtigen. Alle diese wichtigen Punkte kann „einfach Lohn“ für den Friseursalon-Betreiber übernehmen.

Der Friseursalon-Betreiber der auf die Dienste von Sage zurückgreifen möchte kann auf professionelle, TÜV-geprüfte Sicherheit und schnelle Verarbeitung der dargebrachten Informationen über das Unternehmen bauen. Als Betreiber des Friseursalons genügt es die Mitarbeiterzahl anzugeben, schon nach wenigen Minuten kommen von einfachLohn Angaben über die anfallenden Kosten und den Ablauf der Lohnabrechnung.

EinfachLohn von Sage wird dann ab dem festgelegten Abrechnungstermin die Gehaltsabrechnung des Unternehmens übernehmen. Da Sage immer auf dem aktuellen Stand der Technik und der gesetzlichen Regelungen steht, bestehen für den Friseursalon-Betreiber keine weiteren Aufgaben mehr, als nur die Informationen über das Unternehmen und die Mitarbeiter an sage einfachLohn weiterzureichen. EinfachLohn wird beim Lohn berechnen die monatliche Lohnsteueranmeldung automatisch durchgeben. Krankenkassenbeiträge und Berufsgenossenschaftsbeiträge werden ebenfalls automatisch von einfach-Lohn abgerechnet.

Über einfachLohn von sage können auch die Urlaubsplanungen durchgeführt werden, was zusätzliche Kosten von Besprechungen und Papierkosten einsparen hilft. Die Mitarbeiter können dem Friseursalon-Betreiber den gewünschten Urlaubstermin online durchgeben. Als Chef wird dann bequem vom Büro aus der Antrag entweder angenommen oder abgelehnt. Hierfür stellt der Hersteller der Lohnabrechnungssoftware einfachLohn eine übersichtliche Auflistung des Arbeitnehmers auf.

In dieser Auflistung zeigt einfachLohn alle Anwesenheitstage des Mitarbeiters an, auch die Krankheitstage oder freien Tage werden angezeigt. Informationen über die Gewohnheiten des Mitarbeiters, ob Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter jedes Jahr zum selben Zeitpunkt krank ist. All diese Daten dienen dem Arbeitgeber um bei der Planung des Urlaubs durch einfach Lohn gerecht die Urlaubstage vergeben zu können. Dies sorgt für Zufriedenheit bei den Arbeitnehmern.

Sage bietet dem Betreiber des Frieseursalons zudem noch die Möglichkeit auch seinen Mitarbeitern die Erstellung einer Gehaltsabrechnung deutlich vor Augen zu führen. Durch einen Lohnschein der viele Rubriken enthält, wie die Arbeitsstunden, Urlaubstage, Bruttolohn des Mitarbeiters und die gesetzlichen Abgaben, ermöglicht einfachLohn von sage dem Arbeitnehmer genauere Angaben über die Gestaltung seiner Lohnabrechnung.

Zu einer Gehaltsabrechnung von sage einfachLohn gehört natürlich auch die Absicherung der Daten. Alle Daten die der Arbeitgeber einfachLohn online zusendet werden, wie beim Bankverkehr SSL verschlüsselt. Damit wird gewährleistet dass keine Daten an Dritte weitergegeben werden können. Die Sicherheit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer liegt laut Hersteller des Lohnprogramms an allererster Stelle.

Nicht nur alle Friseursalon-Betreiber können die Dienste von Sage in Anspruch nehmen, alle Branchen die dem Handwerk unterliegen dürfen auf eine professionelle Lohnabrechnung von einfachLohn von sage zugreifen.

Als Arbeitgeber und Unternehmer liegt jedem das Ziel vor Augen möglichst gewinnbringend sein Unternehmen zu leiten. Doch wer ein Jungunternehmer ist, kennt sich noch nicht mit den Aufgaben eines Buchhalters aus und ist auf dessen Dienste angewiesen. Dies ist nun leicht zu umgehen, denn das Programm verfügt ja über das Wissen der Buchhaltung und schenkt dem potentiellen Nutzer mit seinem System komplette Einsicht in diesen Bereich. So ist es nicht weiter schlimm wenn Jungunternehmer noch nicht mit der Buchhaltung vertraut sind.

Das Abrechnungssystem einfachLohn zeigt allen Unternehmern überschauliche Tabellen über sämtliche Kosten des Unternehmens an. Wie ist die Entwicklungsgeschichte von Einnahmen und Ausgaben? Werden alle Personalkosten rechtmäßig verwaltet und sind Einsparungen notwendig?

Einen Lohn berechnen mit einfach Lohn spart somit nicht nur Kosten für den Buchhalter ein, es spart auch wichtige Zeit, die der Unternehmer sinnvoll gestalten kann. Gerade darum geht es bei Sage bei dem Lohn berechnen auch darum, möglichst viel Aufgaben dem Unternehmen zu erleichtern. Wer auf so eine online Gehaltsabrechnung setzt wird mit schnellen und präzisen Dienstleistungen versorgt.

Weitere Infos zu sage einfachLohn: www.einfachlohn.de, www.gruenderlexikon.de, www.einfachlohn.de/TuevSiegel

Nachrichten zur einfachLohn Lohnabrechnungs-Software:

„TÜV SÜD zertifiziert Online-Lohnabrechnungsverfahren von Sage – TÜV SÜD hat den im Mai 2009 vorgestellten Online-
Lohnabrechnungsservice für Kleinunternehmen www.einfachLohn.de der Sage Software GmbH
zertifiziert und mit dem TÜV SÜD Oktagon ausgezeichnet. Im Rahmen der Zertifizierung wurde
der Lohnabrechnungsdienst in den drei Kriterien „Funktionalität“, „Ergonomie und
Benutzerfreundlichkeit“ sowie „Datenschutz und Datensicherheit“ einer ausführlichen Prüfung
unterzogen…“ mehr
(Pressemitteilung sage, 15. Juli 2007)

„Sage startet Lohnabrechnungsportal – Sage bietet ab heute Kleinunternehmen mit dem Portal Einfach Lohn die Bearbeitung von Lohnabrechnungen als Software-as-a-Service an. Der Preis für den Dienst beginnt bei 5,90 Euro pro Mitarbeiter im Monat“… mehr
(Internet World Business, 15. Mai 2009)

„Sage startet Online-Gehaltsrechner – Der Softwareanbieter Sage räumt Kleinunternehmen die Bearbeitung von Lohnabrechnungen unter www.einfachlohn.de ein. Mit dem neuen Online-Service www.einfachlohn.de können Selbstständige und Kleinunternehmen ihre Lohnabrechnungen künftig selbst durchführen, statt sie von einem externen Dienstleister zu übergeben…“ mehr
(Computerwoche, 19. Mai 2009)

„Einfache Lohnabrechnung via Internet – Mit dem neuen Online-Service »einfachLohn« bringt der Software-Hersteller Sage eine SaaS-Lösung für die selbsterklärende Lohnabrechnung an den Start: Der Service richtet sich an kleine Unternehmen mit einem bis maximal 20 Mitarbeitern ohne spezifisches Fachwissen. Interessierte Fachhändler will der Hersteller noch in diesem Jahr über ein provisionsbasiertes Partnerprogramm in den Vertrieb mit einbinden.“… mehr
(CERN.de, 28. Mai 2009)

 

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Instyler Glätteisen & Lockenstab – Instyler Lockenbürste – Haarglätter

  • Posted on Juli 18, 2012 at 5:07 pm

Bei dem Instyler Lockenstab-Glätter (Profi Haar System) handelt es sich um ein neuartiges Multifunktionsgerät mit sehr praktischen Eigenschaften. Es eignet sich für drei unterschiedliche Einsatzbereiche im Haarstyling: Es dient als Haarglätter oder Hot Iron, kann als Lockenbürste eingesetzt werden oder um mehr Volumen ins Haar zu bringen. Dabei erhalten die Haare durch die Behandlung mehr Volumen und einen seidigen Glanz, weil sie mit speziellen Haarborsten bearbeitet werden, die die Haare schonend bearbeiten und gleichmäßig verteilen. Ganz besonders empfehlenswert ist dieser Instyler Glätteisen & Lockenstab wegen seiner Fähigkeit, widerspenstige oder krause Haare so in Form zu bringen, dass sie glatt aussehen und mehr Volumen erhalten.

Erreicht wird dieses optisch sehr ansprechende Ergebnis durch eine spezielle neue Technik, die wegen ihrer Neuartigkeit bereits patentiert wurde: die Lockenbürste besteht aus einem rotierenden Heizzylinder auf der einen Seite und einem Teil mit zwei Reihen von Präzisionsborsten im gegenüberliegenden Teil. Mit diesen Borsten wird das Haar erfasst und zunächst in Strähnen geteilt, welche anschließend gleichmäßig über die Rundung des rotierenden Heizzylinders gleiten und so sanft geglättet werden. Durch das Teilen der Haare in gleichmäßige Strähnen wird eine Überbeanspruchung der Haare vermieden. Der Instyler Lockenstab verfügt außerdem über drei Temperaturstufen. Damit kann die richtige Temperatur individuell passend für die verschiedenen Haartypen und passend zum gewünschten Haarstyling eingestellt werden. Die Temperatur sollte nur so heiß wie unbedingt nötig eingestellt werden, was mit einiger Übung bald gelingt, damit die Haare geschont werden.

Deutscher Instyler Lockenstab Werbespot:

weitere spanische Videobeiträge zur Instyler Lockenbürste gubt es bei Youtube

Einige praktische Tipps zur Verwendung sollten beim ersten Einsatz berücksichtigt werden:
Beim Ausprobieren des Instyler Lockenstab-Glätters sollte man besonders vorsichtig bei der Handhabung sein, weil die Bewegung eine andere ist, als man es von normalen Glätteisen gewöhnt ist und diese neue Handhabung sollte erst eingeübt werden. Man muss den Haarglätter beim Durchziehen immer ein bisschen drehen und vielleicht nicht gleich mit der höchsten Stufe loslegen. Zudem erfordert der vielseitige Einsatz des InStyler Glätteisens vom Anwender eine gewisse Übung, bis alle unterschiedlichen Arbeitsschritte und Bewegungsabläufe gewohnt sind und zum gewünschten Ergebnis führen. Mit etwas Übung bekommt man die richtige Handhabung in den Griff. Das Ergebnis sollte dann so aussehen, dass die Haare glatt und glänzend werden und mehr Fülle zeigen, als dies bei einer Behandlung mit einem normalen Glätteisen der Fall wäre. Für ein gutes Ergebnis sollte man zuerst die Haare fast trockenföhnen und dann mit dem InStyler die Deckhaare durchgehen.

Gerade der vielfältige Einsatz des Instyler Lockenstab-Glätters bringt einerseits die unterschiedlichen Möglichkeiten aber andererseits auch die Notwendigkeit sich mit den Funktionen und der Handhabung intensiv auseinanderzusetzen.

Zum original InStyler Profi Haar System (Glätteisen & Lockenstab)

Zur Herstellerseite (www.instyler.es)

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213 offene Ausbildungsplätze (2012) als Friseur bzw Friseurin auf www.azubi-tv.de

  • Posted on Juli 17, 2012 at 7:50 pm

Priscilla, Azubi 18 Jahr und im dritten Lehrjahr schildert in einem kurzen Video Ihren Job als Auszubildende im Friseurbetrieb in Ludwigsburg. Das Video zeigt in einer Minute recht eindrucksvoll die Vielfalt des Friseurberufes. „Jeden Tag etwas Neues!“

Hier geht es zu den 213 offenen Ausbildungsplätzen (Stand 17. Juli 2012) mit Anschriften der ausbildenden Betriebe und speziellen Anforderungen auf www.azubi-tv.de .

 

Kernthemen der dreijährigen Ausbildung zur Friseurin / zum Friseur sind z.B.:

Dekorative Kosmetik und Maniküre
Kundenmanagement
Friseurdienstleistungen
Marketing
Betriebsorganisation
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

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Umschuldung bei Unternehmen – Zinslast senken

  • Posted on Juli 12, 2012 at 11:07 pm

Eine Umschuldung erfolgt immer so, dass der Schuldenbetrag in diesem Moment nicht verringert wird. Das bedeutet, dass gewisse Schuldenverhältnisse verändert werden, was im Klartext heißt, dass die Schulden in Folge dessen auf verschiedene Personen/Unternehmen/Banken bzw. sonstigem der Art aufgeteilt sind.
Dabei zählt es auch schon als solche, wenn gewisse Zinslasten verringert werden, sprich wenn dem Schuldner, welcher die Schulden macht, die Zinslast verringert wird.
Dabei kann man in den meisten Fällen mit einer Umschuldung eine Verringerung der Zinskosten bzw. Rückzahlungskosten erlangen, wodurch sich die finanzielle Situation der entsprechenden Person bzw. des entsprechenden Unternehmens erheblich verbessern kann. Desweiteren kann auch diese beispielsweise dann zum Einsatz kommen, wenn Gläubiger eingeschaltet werden.
Umschuldungen gibt es im Übrigen nicht nur für Unternehmen, Firmen und/oder Privatpersonen. Denn auch hochverschuldete „Pleitestaaten“ nehmen oftmals Umschuldungen in Anspruch.
In der rechtlichen Sicht muss man die Sache je nach Fall unterschiedlich betrachten. Und zwar beispielsweise, wenn ein laufender Vertrag zum Schuldverhältnis besteht und dieser anschließend in einen sogenannten Nachtrag verändert wird, so liegt nach dem offiziellen Recht hier zu Lande (Deutschland) eine Schuldänderung vor. Dabei wird der vorrangegangene Vertrag fortgeführt. Anders dagegen sieht die Situation aus, wenn ein bereits bestehender Kreditvertrag durch einen anderen bzw. neuen ersetzt wird.
Dabei kommt keine direkte Bezugnahme auf das Schuldverhältnis zu Stande, wobei eine sogenannte Novation vorliegt.
In Folge dieser erlischt nach dem BGB Paragraphen 241 das alte Schuldverhältnis vollständig. Wenn eine solch wiederholte Kreditaufnahme besteht, dient diese zur Rückzahlung bei bereits bestehenden Schulden.

Doch welche Umschuldungsursachen gibt es eigentlich und warum und durch was kommen diese überhaupt erst zu Stande?
Auch dabei gilt, das kommt immer auf den Fall bzw. an den Umschuldungsverursacher an. Wenn Unternehmen oder Staaten solch eine durchführen müssen, kommt dies in allen Fällen durch eine enorme Kreditaufnahme seitens dieser, zu Stande.
Doch das reicht nicht alleine aus, denn sobald dies nötig wird, trifft der erste Grund dabei zusammen, dass wirtschaftliche Schwächephasen seitens des Unternehmens bzw. der Staaten bestehen. Nur wenn beide Punkte aufeinandertreffen kommt es zu einem solchen Schritt, bzw. wird dieser dringend notwendig.
Dabei könnte einer der Gründe für enorm hohe Schuldenaufnahmen seitens eines Unternehmens, darin liegen, dass Fehlinvestitionen (zum Beispiel Aktien oder Kooperationen mit anderen Unternehmen, die in einer schlechten wirtschaftlichen Lage sind) in der Vergangenheit getätigt wurden.
Wenn bei Staaten ein solcher Schritt notwendig wird, liegt das oft an enorm hohen Rüstungsausgaben, aber auch an völlig unnötigen Investitionen.

Gehen wir einmal die Umschuldungsthematik für einen Friseurunternehmer durch.
Zunächst einmal ist wichtig zu sagen, dass es nie schaden kann, sich Gedanken darüber zu machen, ob bei ungünstigen abgeschlossenen Krediten es sich nicht lohnen könnte eine Umschuldung durchzuführen. Es ist nicht selten der Fall, dass wie bei jedem Handwerksbetrieb auch im Friseurhandwerk einmal finanzielle Engpässe auftreten können, wodurch es auch ab und zu vorkommen kann, dass ungünstige Kredite aufgenommen werden (müssen). Dabei sollte man in jedem Fall überprüfen, ob eine Umschuldung in Frage kommen würde und dabei auch wirklich Sinn machen könnte!
Das Ziel sollte dabei sein, alle ungünstig laufende Kredite abzulösen.
Dabei hätte der Friseurunternehmer verschiedene Möglichkeiten.
Eine davon ist es, einen schon vorhandenen Kredit (welcher zu ungünstigen Zinsbeträgen abgeschlossen wurde) durch einen günstigeren zu ersetzen. Allein dadurch kann man sich der Unternehmer eine Menge Geld sparen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, mehrere (ungünstige) Kredite in ein Darlehen zusammenzufassen.
Beim Friseurhandwerk kann es auch durchaus mal der Fall sein, dass sich das Geschäftskonto längere Zeit im „Minus“ befindet.
Falls dies dem Friseurunternehmer passieren wird, kann es durchaus vorkommen, dass die Zinsen eine enorme Höhe erlangen. Dabei ist es nicht selten, dass diese auf hohe zweistellige Prozentbeträge kommen, sofern das Konto schon über längere Zeit belastet ist.
Dabei hätte der Friseurunternehmer die Möglichkeit, diese Belastung zu einem Ratenkredit umzuschulden. Man kann eigentlich nur jedem raten diesen Schritt zu gehen, falls die Belastung über einen zu langen Zeitraum stattfindet. Sowohl Privatpersonen, als auch Selbständige Friseure können eine Umschuldung durchführen. Somit kann man mit ganz einfachen Mitteln schon frühzeitig eine drohende Überschuldung verhindern!

Quellen: wikipedia, www.handwerk-magazin.de

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Die wichtigsten Fakten zum Thema Rentenberechnung – wie hoch wird einmal meine Rente?

  • Posted on Juli 8, 2012 at 10:55 pm

Ein auf den ersten Blick kompliziertes Thema ist die Rentenberechnung. Beim Berechnungsvorgang ist der jeweilige Lebenslauf der beitragszahlenden Person relevant – darum sind dazu kaum allgemeingültige Aussagen aufzustellen.

Eines sollte man aber jedenfalls immer bedenken: Da die Leistung eine beitragsbezogene ist, erhalten jene Personen die über einen längeren Zeitraum bzw. höhere Beiträge einzahlen, üblicherweise auch eine höhere Leistung. Der so genannte Rentenpunkt sagt aus, wieivel man im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen verdient. Dies ist für die Berechnung natürlich relevant. Zu beachten ist, dass die tatsächliche Rentenhöhe erst bei Rentenantritt fixiert werden kann.

Formen der Beitragszahlung sind allerdings mehrere geltend. Neben dem Pflichtbeitrag (dieser stellt die Basis der Rentenberechnung dar) sind für Beschäftigte im Handwerk außerdem die sogenannten „Mini-“ und „Midijobs“ eventuell ein Thema. Bei „Midijobs“ (400,01 bis 800 Euro monatliches Einkommen) verringert sich auf Grund geringerer Beiträge die Rentenhöhe. Das zieht folglich aber auch ein höheres Nettoeinkommen nach sich. Auf freiwilliger Basis kann dem entgegengewirkt werden und der volle Beitrag wird eingehoben. Übt eine Person einen „Minijob“ (also eine geringfügige Beschäftigung unter 400 Euro Einkommen) aus, so müssen keinerlei Beiträge vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden. Der Arbeitgeber muss hier aber einen Pauschalbeitrag für die beschäftigte Person tätigen.

Eine etwaige Kindererziehungszeit wirkt sich übrigens rentensteigernd aus, ohne dass man selbst Beiträge leisten muss. Außerdem können auch beitragsfreie Zeiten trotzdem zur Rente beitragen. Dies ist also eine Sozialleistung des Staates.

Wieviel Rente man bekommen wird hängt also von vielerlei Faktoren ab. Man kann die Höhe der Rente selbst berechnen. Dabei sind im Großen und Ganzen 3 Schritte notwendig:

Für jedes Jahr, in welchem man Beiträge geleistet hat, muss man zunächst den Entgeltpunkt bestimmen. Danach wird dieser durch den dazugehörigen Wert aus einer Tabelle geteilt und dann addiert, sobald dies für jedes Beitragsjahr geschehen ist. Vgl. S16-21 dieses Dokuments der Deutschen Rentenversicherung. So kann man sich einen Näherungswert für die Höhe der zukünftigen Rente einfach selbst berechnen. Die Berechnung ist nur ein Näherungswert und die Berechnung gilt nur für die alten Bundesländer.

Generell gilt: Die Möglichkeit, die Höhe der Rente zu berechnen, ist maximal als Prognose zu sehen. Gänzlich Verlassen sollte man sich auf solche Werte nie!

Die effektive Höhe im Rentenalter hängt aber auch von einer Rentenanpassung ab. Deutsche Arbeitnehmer werden also sozusagen an der wirtschaftlichen Situation beteiligt. Diese dynamische Anpassung kann sich bis zum Rentenbeginn freilich positiv oder negativ auswirken. Das hängt ganz von der Konjunktur ab.

Warum die Rente wie hoch wird wäre also geklärt. Demnach muss diese in Deutschland einen internationalen Vergleich nicht scheuen. Die Zahlung bei Renteneintritt ist also durchaus konkurrenzfähig. Dies ist natürlich begünstigt durch eine relativ stabile Wirtschaftslage in der Bundesrepublik. Das kann auch langfristig so bleiben – muss es aber nicht!

Will man die Höhe der Rente nicht selbst berechnen gibt es freilich auch Alternativen. Der jeweilige Rentenversicherungsträger übernimmt das als kostenloser Service für Jedermann. Dabei erhält man neben einer allgemeinen Renteninformation auch eine Vorausberechnung der Beiträge bzw. des Rentenanspruches.

Sollten immer noch Unklarheiten zu dem Thema „Rentenberechnung“ auftreten, gibt es großflächig allenfalls Beratungs- und Informationseinrichtugen zum Thema Rente. Auch bundesweit tätige ehrenamtliche Versicherungsberater sind im Einsatz und können im Allgemeinen behilflich werden.

verwendete Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

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Elterngeld für Arbeitnehmer (im Friseurbetrieb)

  • Posted on Juli 5, 2012 at 11:48 pm

Eine nachhaltige Familienpolitik soll die Geburtenrate erhöhen

Arbeitnehmer im Friseurhandwerk haben eine solide, dienstleistungsorientierte Ausbildung genossen. Und während die Friseure ihre Kunden mit der Haut- und Haarpflege verwöhnen, reicht ihr eigener Anfangslohn kaum aus, um sich selbst einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Was liegt für Arbeitnehmer im Friseurhandwerk näher, als sich weiterzubilden, zu spezialisieren oder sich selbständig zu machen?

Friseure, die es geschafft haben, neben der großen Konkurrenz zu bestehen, einen Meister-Titel tragen oder vielleicht einen eigenen Salon haben, sind möglicherweise nicht oder noch nicht bereit, die Familie zu vergrößern. Denn jahrelang aus dem Job auszusteigen, um ein Kind zu versorgen, würde einen starken Eingriff in die Lebensumstände mit sich bringen, wäre oftmals wirtschaftlich gar nicht möglich.

Der Grund, warum die Geburtenrate bei gut verdienenden, hoch qualifizierten Frauen sehr gering ist, liegt im deutlichen Einbruch des Familieneinkommens begründet. Die Person – meist sind es die Frauen – die zu Hause bleibt und ihr Kind versorgt, verliert ihr Einkommen und wird somit finanziell von ihrem Mann abhängig.

Um solche Frauen zu motivieren, Kinder in die Welt zu setzen, hat sich unsere Familienpolitik etwas ganz Besonderes ausgedacht:

Das Elterngeld wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Dadurch wird es möglich, dass Frauen einige Zeit beruflich pausieren können und dabei ein Jahr lang rund 2/3 ihres vorherigen Einkommens erhalten. Bei Selbständigen wird dafür der Einkommensteuerbescheid zugrunde gelegt. Für diese neue Regelung werden ca. 4 Mio. Euro jährlich bereitgestellt. Außerdem wird das Betreuungsangebot für unter 3-Jährige mit Milliardenbeträgen aufgebaut und ab 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geben.

Das Elterngeld soll es also ermöglichen, dass Frauen kurzfristig aus dem Beruf aussteigen können, ohne ihren Lebensstandard allzu sehr einschränken zu müssen. Damit ist die Familie für das erste Jahr nach der Geburt des Kindes gut versorgt.

Aber, Vorsicht! Das Elterngeld soll ein Anreiz für qualifizierte, gut verdienende Frauen sein. Frauen, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos waren, Studentinnen oder gering Verdienende erhalten lediglich den Mindestbeitrag. Bezugsberechtigt für diese Leistung ist, wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es erzieht und selbst betreut und nebenbei nicht oder wenigstens nicht in Vollzeit arbeitet.

Das Elterngeld, früher hieß es Erziehungsgeld, gibt es für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Es richtet sich nach dem Einkommen aus den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes. Von dem durchschnittlichen Bruttoarbeitslohn (ohne Gratifikationen) werden die Steuern, die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die Beiträge zur Arbeitsförderung und ein Zwölftel des Arbeitnehmerpauschbetrages abgezogen. Damit verbleiben rund 2/3 des Bruttoarbeitslohnes. Diese Einkommensersatzleistung wird grundsätzlich für 12 Monate gezahlt, für Alleinerziehende 14 Monate lang.

Gleichzeitig kann auch Elternzeit genommen werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Während dieser Zeit können Frauen, in unserem Fall Friseure, 15 bis 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Elternzeit nur genommen werden kann von Frauen, die vorher fest angestellt waren. Sollten die Eltern erkranken und ihr Kind nicht mehr versorgen können, dürfen sogar Verwandte (zum Beispiel die Großeltern) Elternzeit beantragen.

Auf Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch. Dieser Anspruch muss zeitig vom Arbeitnehmer im Friseurhandwerk beim Arbeitgeber beantragt werden und bedeutet eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Die Regelung gilt für Mütter und Väter und kann auch unter beiden aufgeteilt werden. Der Anteil von Vätern, die diese Freistellung annehmen, steigt weiterhin an.

Diese neuen Regelungen können auch für Friseure reizvoll sein. Ein Jahr lang aus dem Job aussteigen bei guter Bezahlung, dann die Elternzeit mit dem Partner teilen und schließlich dort weitermachen, wo man aufgehört hat, als Arbeitnehmer im Friseurhandwerk: Beim Beraten der Kunden, beim Kreieren von neuen Frisuren, beim Färben und Legen und vielleicht auch künftig bei Kinder-Haarschnitten.

Quellen: wikipedia, www.l-bank.de

aktuelle Nachrichten zum Thema „Elterngeld“:

„Geburtenrate in Deutschland sinkt Kinder sind unbezahlbar – In Deutschland ist die Geburtenrate niedriger als im Rest Europas, dabei werden nirgendwo sonst Familien so großzügig subventioniert. Am fehlenden Kinderwunsch liegt das oft nicht. Um Mut zu machen, diesen auch zu verwirklichen, muss sich vor allem die Arbeitswelt ändern…“ mehr
(Süddeutsche.de, 04. Juli 2012)

„Geburtenrate und ÜberalterungDeutschland rutscht immer tiefer in die Methusalem-Falle – 15 000 Geburten weniger in Deutschland und das binnen eines Jahres. Sofort treten Gegner des Elterngelds auf den Plan und rufen: Diese Förderung bringt nichts. Doch das ist viel zu kurz gedacht. Das Problem der Schrumpf-Nation Deutschland liegt tiefer…“ mehr
(Focus Online, 03. Juli 2012)

„Elterngeld macht keine Babys – (…) Wenn die Geburtenrate sinkt, findet sich gleich jemand, der fordert, man solle das Elterngeld abschaffen. Diesmal ist es ein CDU-Abgeordneter: Thomas Bareiß. Er ist Wirtschaftspolitiker und aus dieser Perspektive kann man so argumentieren. Im vergangenen Jahr wurden laut den vorläufigen Zahlen des statistischen Bundesamts so wenige Babys in Deutschland geboren wie noch nie. 15.000 oder 2,2 Prozent weniger als 2010. Da es ein Ziel des Elterngelds sein sollte, die Geburtenrate zu steigern, kann man es also als Misserfolg deklarieren. Zumal es auch noch ganz schön teuer ist. Im ersten Jahr, also vor gut fünf Jahren, kostete es rund vier Milliarden Euro, dieses Jahr 4,7 Milliarden und 2013 werden 4,9 Milliarden erwartet…“ mehr
(Zeit.de, 03. Juli 2012)

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Privatinsolvenz – die wichtigsten Fakten: schuldenfrei – so kann man es schaffen

  • Posted on Juli 5, 2012 at 10:36 pm

Endlich wieder schuldenfrei – so kann man es schaffen

Wenn einem die Gläubiger im Nacken sitzen oder man sich bewußt wird, daß man mit seinem Einkommen das tägliche Leben mit Lebensmitteln, Kleidung, Miete etc. nicht mehr bestreiten kann, wenn man die Übersicht über seine wirtschaftlichen Möglichkeiten verloren hat, ist es meist zu spät. Dann ist sie bereits zugeschnappt, die Schuldenfalle und ohne kompetente Hilfe ist ein Weg in die Schuldenfreiheit fast unmöglich. Ca. 3,5 Mio. Menschen in unserem Land sind von Überschuldung betroffen. Sich dann bei geeigneten Beratungsstellen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern, kostenlos helfenden Schuldnerberatungen wie z.B. der AWO, Rat und Unterstützung zu holen, kann nur dringend angeraten werden.

Sind die Verbindlichkeiten erfasst, Entschuldungsmöglichkeiten nicht gefunden bzw. Vergleichsversuche gescheitert, bleibt nur noch der Weg über ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit 2008 hat der Gesetzgeber für die Schuldner Erleichterungen geschaffen, die es ermöglichen innerhalb einer Zeit von 6 Jahren eine Restschuldbefreiung zu erlangen und somit seine Schulden auch bei absoluter Mittellosigkeit hinter sich zu lassen. Diese Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz gibt es für natürliche, nicht selbstständig arbeitende Personen. Voraus geht stets ein außergerichtlicher Einigungsversuch, bei dem mittels einer Forderungaufstellung der Schuldenbereinigungsplan erstellt wird. Sind die Gläubiger mit diesem Plan einverstanden – was meist nur gelingt, wenn der Schuldner Beträge an die Gläubiger leisten kann -, so ist ein weiteres Verfahren nicht mehr notwendig. Ist jedoch nur einer der Gläubiger mit den ihm im Plan zugedachten Beträgen nicht einverstanden, gilt der außergerichtliche Einigungsversuch als gescheitert.

Vor dem nächsten Schritt, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, muß sich der Schuldner von einer der o.g. autorisierten Beratungsstellen eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ausstellen lassen und kann damit den Insolvenzeröffnungsantrag beim Insolvenzgericht einreichen. Es soll nicht verschwiegen werden, daß die ganze Angelegenheit vom Schuldner nur mit äußerster Disziplin und mit dem festen Willen, eines Tages schuldenfrei zu sein, zu schaffen ist. Es ist kein leichter Entschluß, vor anderen Menschen seine prekäre Vermögenslage bis ins Detail offenzulegen, nur noch über einen bestimmten Teil seines Einkommens verfügen zu dürfen. Die Privatinsolvenz wird durch das Gericht öffentlich gemacht, jeder, der es will, kann sich darüber an geeigneter Stelle informieren. Verwandte, Nachbarn, Freunde werden Bescheid wissen. Man begibt sich auf einen steinigen Weg – aber er ist, wenn es sonst keinen legalen Weg mehr gibt der einzig richtige!

Nicht genug warnen kann man vor Zeitungs- oder Internetanzeigen, die in finanzielle Nöte geratenen Menschen „schnell und ohne Nachfragen“ ihre Hilfe anbieten. Seriöse Unterstützung kann man hier nicht erwarten. Im Gegenteil – der Schuldner wird am Ende nur noch mehr Schulden auf seinen Schultern tragen. Also Finger weg und zertifizierte Berater ins Boot holen. Auch die verlockenden Angebote, im Ausland eine schnelle, unkomplizierte Insolvenz durchzuziehen, entpuppen sich bald als ziemlich schwierige Angelegenheiten, die noch dazu sehr teuer sind und die Schuldner oft total überfordert.

Das Insolvenzgericht beim Amtsgericht versucht nun noch einmal, den Schuldenbereinigungsplan doch noch durchzusetzen und gibt den Gläubigern 4 Wochen Zeit, ihre Zustimmung zu geben. Tun dies mehr als 50 %, tritt der Plan in Kraft. Wenn nicht, wird vom Gericht ein Treuhänder – in der Regel ein Anwalt oder Steuerberater – bestellt. Dieser prüft jetzt bis ins Kleinste das Hab und Gut des Schuldners, ob noch etwas zu verteilen ist. Ist nichts da, geht es in die Phase der Restschuldbefreiung. Für den Schuldner heißt das, sechs Jahre wird der pfändbare Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeführt, hat er keine Arbeit, muß er sich nachweislich darum bemühen. Die Höhe des nicht pfändbaren Teils des Einkommens ist in der Pfändungstabelle zu finden und beträgt derzeit 1.029,99 € für eine Person, die nicht unterhaltspflichtig für andere Personen ist.

Diese sechs Jahre nennt man nicht umsonst „Wohlerhaltensphase“, kommt es doch darauf an, daß der Schuldner ehrliche Angaben gemacht hat, keine Einnahmequelle verschwiegen hat oder später noch verschweigt, daß er sich um Arbeit bemüht und sich nicht darauf ausruht, daß bei ihm ja „nichts zu holen“ ist. Es sind eine Vielzahl von Auflagen einzuhalten – es wird dem Schuldner nicht leicht gemacht, sich aus dem Schuldensumpf zu ziehen. Aber hält er durch, läßt er sich nichts zuschulden kommen, erklärt ihn das Insolvenzgericht nach sechs Jahren für schuldenfrei und er ist seine Restschulden ein für allemal los.

Quellen: Wikipedia, www.focus.de, Broschüre Schuldnerberatung der AWO

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